Folgen einer Behinderung

Hallo,
mich beschäftigt folgende Frage:
Mit welchen Folgen muss man rechnen, wenn man seinem Arbeitgeber eine Schwerbehinderung mitteilt?

Angenommen, ein AN hatte bis vor ca. 4 Jahren einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 50. Dieser wurde allerdings aufgrund einer neuen Sozialgesetzgebung aberkannt und in einen Gdb von 30 geändert. Somit besitz der AN keinen Schwerbehindertenstatus und ist auch nicht gleichgestellt.
Da sich der gesundheitliche Zustand des AN eher verschlechtert hat, denkt er über eine Überprüfung seines GdB nach.

Mit welchen Konsequenzen des AG muss der AN rechnen, sollte er erneut einen GdB von 50 und somit wieder den Schwerbehindertenstatus erhalten?

Viele Grüße
Falke80

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