Folgen einer eidesstaatlichen Versicherung ?

Hallo erstmals,
ich habe vor 4 jahren als ich 16 war bei einer sache
aus Notwehr gehandelt. Die Sache kam vor Gericht und
ich wurde wegen Körperverletzung verurteilt. Ich tappte
in eine Schuldenfalle !..An dem urteil ist nichts mehr zu ändern doch um die 17.000€ zu pfenden oder zu bezahlen bin ich auch nicht in der Lage.

Der Gerichtsvollzieher hinterlegte mir jetzt einen Termin
das ich die Eidesstaatliche Versicherung abgeben soll.
Habe auf seiten gelsen das man somit seine Ruhe hat. Meine Frage ist jetzt aber

-muss mann die Schulden trotzdem zurück zahlen sollte man irgendwann geldverdienen oder gibt es eine frist nachdem es verjährt
-wen ich in 4-5 Jahren fertig studiert habe und 4 stellige Beträge verdiene können die mich da weiterhin
belästigen ?

danke für eure antworten im vorraus

mfg

Hallo,

wenn du die Eidesstaatliche Versicherung abgiebst hast du erst mal 3 Jahre deine Ruhe danach kannst du wieder aufgefordert zu werden die Eidesstaatliche Versicherung abzugeben.
Ein Rechtskräftiger Titel wie ein Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid hat 30 Jahre gütligkeit so lange kann gepfändet werden.
Jedenfalls werden auch nach deinen Studium deine Gläubiger keine ruhe geben da wird es erst richig losgehen mit Gehaltspfändung usw.
Ich würde mich mal bei einen Schuldenberater über die Möglichkeiten einer Privatinsolvenz erkundigen außerdem hast du die Möglichkeit einen Vergleich mit deinen Gläubiger einzugehen.

Gruß

Klaus

Die Abgabe der EV gilt für drei Jahre danach kann bzw wird sie erneuert und ja, nach Abgabe der EV ist erst mal für 3 Jahre Ruhe.

So wie ich das gelesen habe sind die Schulden aus strafbarer Handlung entstanden.Du wirst daran noch mindestens 30 jahre Freude haben und wirst das wohl alles bezahlen müssen.Es verjährt nicht.

Hallo,

in der jetzigen Phase ist es in der Tat das Beste, die eidesstattliche Versicherung zu leisten. Dann werden Sie erstmal ne Weile Ruhe haben. Aber wenn Sie einen Titel gegen sich haben, in dem auch noch festgeschrieben ist, dass die Forderung aus einer unerlaubten Handlung stammt, werden Sie möglicherweise sehr, sehr lange keine Ruhe haben. Haben Sie nur einem Schuldner gegenüber Schulden? Können Sie über Ihren eigenen Schatten springen, und mit ihm verhandeln?

Freundliche Grüße

Die Schulden sind von dem Bundesamt für den Zivildienst. Ich denke nicht das man da viel verhandeln kann…ist eidesstaatliche vericherung und Insolvenz nicht das selbe ?..werden mir probleme gemacht wen ich ins ausland möchte wegen studium oder urlaub falls ich eine evs abgebe oder insolvenz beantragt habe ´?

Wenn der Gerichtsvollzieher von dir die EV will hast du erst mal 3 Jahre ruhe, soweit ist das richtig. Wenn eine EV eingefordert wird besitzt ein Gläubiger wenigstens ein Titel (vor Gericht angezeigte Schulden).
Dieser Titel ist bis zu 30 Jahre gültig! Ich glaube damit ist deine Frage beantwortet.

Nach einer EV hat man normalerweise erst mal 3 Jahre Ruhe bis dann (in 3 Jahren) der Gerichtsvollzieher wieder kommt und man wieder dasselbe Spiel machen muss.
Dies 30 Jahre lang (also 10 mal eine EV)
Falls der Gläubiger einen begründeten Verdacht hat, dass sich in der Lebenssituation des Schuldners etwas geändert hat dann kann er sogar beantragen dass der Schuldner auch zwischen den 3 Jahren nochmal EV ablegen muss…also noch mehr EV´s.
Die Schulden muss man auf jeden Fall zurück zahlen; mehr noch es kommen Zinsen und Gebühren im Laufe der Jahre dazu.
http://www.schuldnerakuthilfe.com/gerichtsvollzieher…

Moin,
„Schuldenfalle“?: Naja - Mist gebaut: ja!

  1. Die Eidesstattliche Versicherung müssen Sie abgeben!

  2. Wenn Sie so viel verdienen, sind die Schulden dann auch schnell bezahlt, evtl. eine Ratenvereinbarung treffen. Belästigen ist hier der falsche Ausdruck, da es anscheinend ein gerichtlich festgestellter Anspruch ist. Der Gläubiger kann dann mind. 30 Jahre sein Geld fordern und enstprechende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.

Ich empfehle, eine Schuldnerberatungsstelle aufzusuchen. Vorsicht vor Tipps im Internet. Die sind oft nicht fundiert.
Alles Gute

Hallo MrAlpaaa,
eine eidesstattliche Versicherung (EV) ist eine Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Auf diese Weise erfährt dein Gläubiger, ob bei dir etwas zu pfänden ist, z.b. eine Kapitallebensversicherung oder Bausparvertrag, etc… die EV wird in das Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes sowie in der Schufa eingetragen. Damit ist man nicht mehr kreditwürdig. Der Eintrag steht mindestens 3 Jahre drin. Wenn der Gläubiger dann eine neue EV fordert, steht die auch wieder 3 Jahre drin. Erfahrungsgemäß muss man nach einer EV mit einer Pfändung des Kontos rechnen. Das ist eigentlich das Übelste an einer EV. Bei einer Kontopfändung ist das Konto zunächst 14 Tage gesperrt. In dieser Zeit musst du dann dein Guthaben (Unterhalt oder Bafög oder Arbeitseinkommen)durch einen Schutzantrag bei deinem Amtsgericht schützen lassen. Sonst wird es nach Ablauf der 14 Tage an den Gläubiger überwiesen. Dann sind erstmal alle Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten des Gläubigers erschöpft, und insofern hast du dann 3 Jahre Ruhe.
Allerdings kannst du auch ab dem 1.7.2010 dein Konto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln lassen. Dann ist automatisch ein Sockelbetrag von 985,15 Euro vor Pfändung geschützt, ohne dass du einen Schutzantrag stellen musst. Die 14 Tage gelten dann auch nicht mehr. Den Antrag für ein P-Konto stellst du mit deinem Personalausweis bei deiner Bank. Ich würde dir das empfehlen.
Wegen der 17.000 Euro Schulden wäre ein Gang zur Schuldnerberatung angebracht. Die Schulden verschwinden nicht, nur weil du die EV abgegeben hast. Wenn du dann ins Berufsleben einsteigst, können sie zum Stolperstein für dich werden. Kümmere dich rechtzeitig darum.
Viele Grüße
Micha

Hallo,

bei einer EV versicherst Du deinen Gläubigern
das sobald du dazu in der Lage bist Ihnen
Ihr Geld wieder zu geben…

Die andere Möglichkeit ist es eine Privatinsolvenz
zu beantragen. So verzichtest Du zwar 6 Jahre
auf deine Geschäftsfähigkeit (keine Kredite, kein
Handyvertrag…)hast aber so Deine Gläubiger
für immer von der Backe.

Bei der Höhe der Schulden würde ich Dir zügigst
die Einleitung einer PrivInso empfehlen.

Sprich darüber mit deinem Gerichtsvollzieher,
gehe auf Ihn zu und ER wird sich um Ablauf
und alles kümmern.

Lieben Gruß

Mathias

PS: Ansonsten hilft die auch die Schuldnerberatung
z.B. der Caritas (Kirche) unentgeldlich weiter (übernehmen meist auch die Briefe an Gäubiger!!!)
solange Sie merken das Du mitziehst.

Schulden bleiben ein lebenlang ( 30 Jahre) außer man unternimmt selber was.Z.Bsp. in eine Privatinsolvenz gehen.
Die kannst du kostenfrei bei einer Schudenberatung bei der Stadt oder bei einer kostenfreien Einrichtung (Caritas) beantragen. Sie läuft,so viel ich weiss ca 7 Jahre. Eine genaue Auskunft gibt dir die Schuldenberatung bei deiner Stadt. Unternimm was sonst bleibst du auf die Schulden sitzen. Nun viel Erfolg und viel Glück!