angenommen jemand parkt sein Auto am Straßenrand.
Als er wieder zum Fahrzeug kommt, wird ihm mitgeteilt, dass man sein Auto gerammt habe, weil man einem entgegenkommenden Auto ausweichen musste.
Das entgegenkommende Auto fuhr weiter.
Es wird die Polizei gerufen. Mehrere unabhängige Zeugen bestätigen die Schilderung des „Rammers“. Das Kennzeichen des Flüchtigen wurde notiert und der Fahrer festgestellt und an die Unfallstelle gerufen. Das zurückgerufene Fahrzeug war ein Taxi.
Der Taxifahrer will von dem Unfall nichts mitbekommen haben. Er möchte seine Fahrgäste als Zeugen benennen.
Die Polizei nimmt den Taxifahrer im Unfallbericht an 1. Stelle, den Rammer an 2. Stelle und den Parkenden an 3.Stelle.
Ausserdem kündigt die Polizei eine Anzeige wegen Faherflucht an.
Was könnte das für Konsequenzen für den Taxifahrer haben?
An wen (Versicherung) muss sich der Fahrer des parkenden Autos bezüglich der Regulierung seines Schadens wenden. An den Rammer oder das Taxi?
Was könnte das für Konsequenzen für den Taxifahrer haben?
Eine empfindliche Strafe, oder auch nicht, je nachdem ob es ihm gelingt, ein Gericht von seiner Version zu überzeugen.
An wen (Versicherung) muss sich der Fahrer des parkenden
Autos bezüglich der Regulierung seines Schadens wenden. An den
Rammer oder das Taxi?
Wenn er schlau ist, wendet er sich zunächst an einen Rechtsanwalt. Der wiederum wird den Haftpflichtversicherer des „Rammers“ in Anspruch nehmen. Sollte es diesem tatsächlich gelingen, nach § 7 Abs. 2 StVG wegen höherer Gewalt aus der Haftung raus zu sein, kann man sich immer ncoh an den Taxifahrer wenden. Nach Deiner Schilderung gehe ich aber nicht davon aus.
Als er wieder zum Fahrzeug kommt, wird ihm mitgeteilt, dass
man sein Auto gerammt habe, weil man einem entgegenkommenden
Auto ausweichen musste.
Das entgegenkommende Auto fuhr weiter.
Es wird die Polizei gerufen. Mehrere unabhängige Zeugen
bestätigen die Schilderung des „Rammers“. Das Kennzeichen des
Flüchtigen wurde notiert und der Fahrer festgestellt und an
die Unfallstelle gerufen. Das zurückgerufene Fahrzeug war ein
Taxi.
Der Taxifahrer will von dem Unfall nichts mitbekommen haben.
Er möchte seine Fahrgäste als Zeugen benennen.
Die Polizei nimmt den Taxifahrer im Unfallbericht an 1.
Stelle, den Rammer an 2. Stelle und den Parkenden an 3.Stelle.
Ausserdem kündigt die Polizei eine Anzeige wegen Faherflucht
an.
Was könnte das für Konsequenzen für den Taxifahrer haben?
Wenn nachgewiesen, würde die Fahrerflucht zu einer Geldstrafe und Führescheinentzug führen,…
An wen (Versicherung) muss sich der Fahrer des parkenden
Autos bezüglich der Regulierung seines Schadens wenden. An den
Rammer oder das Taxi?
Natürlich der, der den Schaden verursacht hat,…schließlich ist der in das parkende Auto gefahren; dessen Versicherung hat die Möglichkeit, sich an den Taxifahrer/Versicherung zu wenden, was allerdings dem „parkenden Auto-Besitzer“ nicht interessieren müsste.
mfg
Sollte es diesem tatsächlich
gelingen, nach § 7 Abs. 2 StVG wegen höherer Gewalt aus der
Haftung raus zu sein, kann man sich immer ncoh an den
Taxifahrer wenden. Nach Deiner Schilderung gehe ich aber nicht
davon aus.
aber aber, hier sind mehrere Kraftfahrzeuige beteiligt, so dass es auf höhere Gewalt nicht ankommt; hier ist StVG § 17 (3) maßgeblich.