Folgen einer Versäumten U

Liebe/-r Experte/-in,
wir haben die U unseres 5jährigen Sohnes versäumt und werden nun vom Jugendamt angemahnt.
Zwei Mal waren wir im Haus um uns pers. vorzustellen & kein zuständiger Sachbearbeiter war da.
Also haben wir per Mail geantwortet.
Wir haben den Termin vor lauter (Augen/Ohren/Zahnarzt/Impfungen) einfach verpasst & möchten nun nicht aus eigener Tasche die Untersuchung bzw. die Bestätigung bezahlen.
Wir haben auch eine Schweigepflichtentbindung angeboten.
… aber darauf lässt sich das Jugendamt nicht ein.
… sie möchten eine Untersuchung.

Nun stellt sich uns die Frage, wie der weitere Werdegang eines solches Prozesses ist.
Können Sie uns da weiterhelfen?
Gibt es eine Anzeige?
Oder ein Hausbesuch?
Wir wohnen in Hessen - wissen sie wie dort die Jugendämter verfahren?
Für Hilfe sind wir dankbar.
MfG Kühne

Hallo,
leider kenne ich die hessischen Bestimmungen nicht. Sicherlich wird es im Jugendamt jemanden geben, der Ihnen sagt, was Sie nun am Besten tun.Notfalls holen Sie die U nach und gut ist’s.
Gruß,
Reinhard

Hallo liebe Eltern,
ich denke, dass man Íhnen aus einer versäumten U-Untersuchung beim Kinderarzt nicht derart einen Strick drehen kann, der Ihr Sorgerecht in Gefahr bringt.
Irgendwie finde ich es auch unfreundlich, ohne Angaben von verständlichen Gründen einfach Forderungen zu stellen und für ein Gespräch nicht verfügbar zu sein.

Mein Tipp, um alls Fregen auszuräumen, vereinbaren Sie einen Gesprächstermin im Jugendamt mit dem Mitarbeiter, der Ihnen den Brief geschickt hat und besprechen Sie, ob es Zuschüsse geben könnte und dass Sie nicht wirklich gewillt sind, die versäumte Untersuchung bei Ihrem ansonsten kerngesunden Kind vornehmen zu lassen. Bringen Sie Ihr Kind zu dem Termin mit und stellen es dem Kollegen vor.
Dadurch bekommt der Mitarbeiter einen (guten) Eindruck von Ihnen und die Sache könnte damit erledigt sein.

Sollte es durch Nachbarn, Kindergarten, Polizei Meldungen Ihre Familie betreffend an das Jugendamt gegeben haben, sind die Mitarbeiter dort natürlich hellhöriger und wollen nähere Informationen von Ihnen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass es Kindern gut geht.
Ebenso könnte bei dem Gespräch auch herauskommen, dass man Ihnen vielleicht auch interessante Hilfeangebote anbietet, die für Sie möglicherweise in Frage kommen könnten.
Bis das Jugendamt einem das Kind wegnimmt, müssen bedenkliche häusliche Gegebenheiten bestehen, es muss den Kindern sehr schlecht gehen und die ELtern nicht in der Lage sein, daran etwas zu ändern. Dann wird das Familiengericht angeschrieben und dieses würde dann nach einer Anhörung entscheiden.
Bei Ihnen ist es eine (vorgeschriebene) Untersuchung Ihres Kindes. EIne Option für den sicheren Frieden nach dem Gespräch beim Jugendamt ist es, diesee Untersuchung einfach nachzuholen und zu bezahlen. Spätestens dann müsste wieder Ruhe im Karton sein.
Ich bin gespannt, wie es ausgeht, mailen Sie mir!
[email protected]

Infos darüber, wie das Jugendamt „funktioniert“ auch in meinem Buch - www.hilfe-mein-kind-bockt.de

freundliche Grüße
Martin