Folgen eines Ausbaus mit Baugenehmigung und

… ohne WEG Zustimmung

Hallihallo liebe wer-weiss-was-Leser,

habe hier einen etwas verzwickten, natürlich rein hypothetischen Fall, bei einem Umbau/Renovierung/Sanierung einer Wohnung mit Veränderung des Gemeinschaftsanteils durch Einbau von DFF.

Dazu seien folgende Grundlagen gegeben:

  1. Es wurde eine Baugenehmigung erteilt.
  2. Es liegt eine (20 Jahre alte, auf den Vorbesitzer und seine Rechtsnachfolger zurückgehende) Erweiterung der Teilungserklärung vor, die besagt, dass man bei Umbauten/Veränderungen am Gemeinschaftseigentum NICHT die WEG zustimmen lassen muss.
  3. Die WEG hat man somit auch nicht gefragt, sondern „einfach gebaut“, ordnungsgemäß nach dem Erhalt und dem Inhalt der Baugenehmigung.

Nun fühlen sich einige andere WEG-Teile vollkommen übergangen, weil der „Neue“ ja eben nicht gefragt hat und drohen mit Rückbau und Anwaltsfolgen.

Frage: Kann das so kommen?
Vielen Dank für ihre/eure Meinung.

Hallo!

Dass hier das Hinzuziehen eines Rechtanwaltes mit einschlägigen kKenntnissen ratsam ist, sei vorab erwähnt.

Meine persönliche Erfahrung ist, dass mißgünstige WEG-„Partner“ kaum eine Chance haben, wenn ihre Interessen nicht wirklich berührt sind. Sie also weder gestört noch der Wert des Objektes gemindert werden. Vereinfacht: einfach mal grundlos dagegen sein, klappt oft nicht.

Konkret wurde bei einer Wohnung, deren Räume sich auf EG und Souterrain erstrecken, in ebendiesem Souterrain-Raum der Fensterschacht gegen eine Böschung getauscht, um mehr Licht zu erhalten. Die Böschung geht in den zur Wohnung gehörigen Gartenanteil (Sondernutzung). Die WEG klagte und verlor, da aus der Veränderung den übrigen Eigentümern kein Nachteil entstanden ist.

In ebendieser Wohnanlage kam es in den Folgejahren noch zu einigen weiteren Streitigkeiten, auch bezogen auf Bäume in benanntem Gartenanteil. Obwohl in der Teilungserklärung klar jede Veränderung des Baumbestandes ausgeschlossen ist, hat der subversive Eigentümer bislang alles gekappt oder gefällt, was nötig war, um in vernünftigem maße Sonne zu bekommen. Jedes der bislang 3 Verfahren hat die Gegenseite verloren.

Daher würde ich die o.g. Kriterien prüfen und mir keine allzu großen Sorgen machen. Die Stänkereien und das sture Beharren auf einer teils jahrzehntealten TE innerhalb von WEGs werden von den Gerichten offenbar sehr häufig mit Augenmaß gelöst.

Gruß,
M.

Moin, turner_HAM,

und drohen mit Rückbau und Anwaltsfolgen.

na ja - sie drohen damit, zum Anwalt zu gehen.

Frage: Kann das so kommen?

Durchaus. Die Erfolgsaussichten lassen sich aus der Ferne jedoch nicht ernsthaft voraussagen. Einfach mal kommen lassen, die müssen sich auch erstaml schlau machen, was der Spaß kostet. Dann ist immer noch Zeit, selbst einen Anwalt zu befragen.

Gruß Ralf