Folgen eines Versäumnisurteils im Zivilrecht

Hallo!

Wenn in einem Zivilverfahren erstmals ein Versäumnisurteil ergeht, z. B. weil eine Streitpartei nicht an der ersten mündlichen Verhandlung teilgenommen hat, ist es dann immer so, daß die unterlegene Partei Einspruch gegen das Versäumnisurteil einlegen kann?

In welchen §§ ist das geregelt?

Besten Dank im voraus.

Ronald

In diesem und das weitere in den folgenden §.

https://dejure.org/gesetze/ZPO/338.html

Danke.

Gibt es vergleichbare Regeln auch in den anderen Rechtsgebieten, wie z. B. im Sozialrecht und im Steuerrecht?

Mit freundlichen Grüßen

Ronald