Hallo!
Wenn in einem Zivilverfahren erstmals ein Versäumnisurteil ergeht, z. B. weil eine Streitpartei nicht an der ersten mündlichen Verhandlung teilgenommen hat, ist es dann immer so, daß die unterlegene Partei Einspruch gegen das Versäumnisurteil einlegen kann?
In welchen §§ ist das geregelt?
Besten Dank im voraus.
Ronald