Folgen für den lenker bei vu mit personenschaden?

hallo www´ler und innen!

ich hatte am sontag abend einen auffahrunfall bzw, mir ist hinten einer reingefahren als ich an einem schutzweg angehalten hab.
soweit so gut. jetzt hab ich aber folgends problem. bei mir sind dann am nächsten tag in der früh nacken aufgetreten, bin darum zum arzt gegangen. dieser hat ein leichtes schleudertrauma diagnostizert ,hat mich 3 tage krank geschrieben und mir eine verletzungsanzeige ausgestellt.
so jetzt meine fragen:

wenn ich diese verletzunganzeige bei der polizei abgebe, wird diese vermutlich an das gericht weitergeleitet, oder?

hat der unfallverursacher daraus rechtliche konsequenzen z.b. eine vorstrafe wegen körperverletzung, oder die zahlung eines bußgeldes zu erwarten?

ich bin jetzt nicht darauf aus schmerzensgeld zu kassieren, wenn ich in 2 wochen nichts mehr davon spüre ist die sache für mich erledigt. jedoch könnte es für mich problematisch werden wenn ich z.b. in einem halben jahr noch immer kopfschmerzen habe diese mit dem unfall in verbindung zu bringen um eventuelle doch ansprüche geltend zu machen, oder?

ich stecke jetzt echt in einem dilemma, den ich weiß nicht ob ich das jetzt melden soll, und was weiß ich was damit lostrete. ehrlich gesagt habe ich nämlich ein bisschen ein schlechtes gewissen, wenn der verursacher wegen ein meiner genickschmerzen, die ja nicht so schwerwiegend sind, vielleicht eine vorstrafe oder sonst ein strafe kassiert.
anderseits ist wieder die sache falls das schleudertrauma wirklich etwas langwieriger wird…

danke schon mal im voraus für eure antworten

andi
(p.s. bin aus österreich, d.h. möglicherweise ist dort die situation ein wenig anders)

Moien!

Wegen soetwas hat noch nie jemand ne Vorstrafe bekommen, da die Sache schlichtweg zu nichtig ist - auch eine Geldbusse ist in diesem Falle ausgeschlossen. Überlege dir einfach wieviele sonst ne Vorstrafe hätten weil sie mal irgendwo aufgefahren sind ;o)))

Anzeigen würde ich dies auf jeden Fall, was ggf hilft Geld von der gegnerischen Versicherung zu bekommen!

Gruß

Bernd

Hi,

Anzeigen würde ich dies auf jeden Fall, was ggf hilft Geld von
der gegnerischen Versicherung zu bekommen!

dies ist völlig überflüssig, da ein Schmerzensgeldanspruch (zumindest in D) nichts, aber auch rein gar nichts, mit einer Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung zu tun hat.

Die Versicherung wird sich auch nicht im Geringsten dafür interessieren, ob der Geschädigte einen Strafantrag gestellt hat. Hier interessiert nur, ob eine Verletzung besteht und ob sie durch den Unfall verursacht wurde.
Mit einem Strafantrag erkläre ich lediglich gegenüber den Strafverfolgungsbehörden, daß ich ein Interesse daran habe, daß der Schädiger auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. An den zivilrechtlichen Ansprüchen ändert sich deswegen gar nichts.

Gruß Stefan

Hallo!

ich hatte am sontag abend einen auffahrunfall bzw, mir ist
hinten einer reingefahren als ich an einem schutzweg
angehalten hab.

Ich kenne das aus eigener Erfahrung. Mir ist vor einiger Zeit auch jemand von hinten mit ca. 50 km/h auf mein stehendes Auto aufgefahren und hat mich noch auf das nächste Auto draufgeschoben. Kurz nach dem Unfall hatte ich ein leichtes Ziehen im Nacken und dachte zunächst auch, es wäre nicht so schlimm. Die Polizei meinte aber, ich solle sofort zum Arzt gehen. Ich bin dann zum nächsten Sonntagsdienst, der mich gleich ins Krankenhaus zum Röntgen geschickt hat. Auf dem Röntgenbild war nichts Außergewöhnliches zu sehen und ich wurde mit der Diagnose „leichte HWS-Distorsion“ wieder nach Hause geschickt.

sind dann am nächsten tag in der früh nacken aufgetreten, bin
darum zum arzt gegangen. dieser hat ein leichtes
schleudertrauma diagnostizert ,hat mich 3 tage krank
geschrieben und mir eine verletzungsanzeige ausgestellt.

Bei mir war es so, daß es erst einige Tage später anfing, richtig weh zu tun, im Nacken und auch im gesamten Rücken. Außerdem konnte ich meinen Kopf nicht mehr richtig nach unten und zur Seite bewegen. Da es überhaupt nicht besser wurde, bin ich eine Woche nach dem Unfall zu meinem Hausarzt. Er hat mir dann Krankengymnastik verschrieben, was mir sehr gut geholfen hat. Allerdings hat es dann insgesamt doch über 2 Monate gedauert, bis alles wieder ganz ok war.

wenn ich diese verletzunganzeige bei der polizei abgebe, wird
diese vermutlich an das gericht weitergeleitet, oder?

Ja, und der Unfallverursacher muß dann wohl ein Bußgeld zahlen. Ich habe damals keine Strafanzeige gestellt, da ich die Sache als nicht so schwerwiegend gesehen habe, zumal die Unfallverursacherin eine junge Fahranfängerin war, der das alles ziemlich leid tat.

ich bin jetzt nicht darauf aus schmerzensgeld zu kassieren,
wenn ich in 2 wochen nichts mehr davon spüre ist die sache für
mich erledigt. jedoch könnte es für mich problematisch werden
wenn ich z.b. in einem halben jahr noch immer kopfschmerzen
habe diese mit dem unfall in verbindung zu bringen um
eventuelle doch ansprüche geltend zu machen, oder?

Ob Du Schmerzensgeld bekommst, ist völlig unabhängig davon, ob Du Strafanzeige stellst. Du mußt nur von der Versicherung des Auffahrenden Schmerzensgeld verlangen und ein Formular ausfüllen, das Deinen Hausarzt von seiner Schweigepflicht befreit. Der
schreibt dann einen entsprechenden Bericht für die Versicherung. Ich habe damals € 300 Schmerzensgeld bekommen.

Grüße, Tanja

Hi!

Logo…ich hab ja nicht von Strafanzeige geredet , sondern die „Krankheit“ bie der Polizei anzeigen ;o))

Bernd

hi!

danke erst mal für eure antworten. also wenn ich das richtig verstehe passiert, wenn ich keine strafanzeige mache, dem gegner. lenker gar nichts.
d.h. ich werde mein ärztliches attest einfach an die gegn. versicherung weiterleiten, oder? und auch diese kann dem fahrer strafrechtlich nichts anlasten? oder etwa doch? (keine alkoholsierung, keine raserei oder sonstige gründe für leistungsfreiheit d. versicherung vorausgesetzt)

cu andi