hallo www´ler und innen!
ich hatte am sontag abend einen auffahrunfall bzw, mir ist hinten einer reingefahren als ich an einem schutzweg angehalten hab.
soweit so gut. jetzt hab ich aber folgends problem. bei mir sind dann am nächsten tag in der früh nacken aufgetreten, bin darum zum arzt gegangen. dieser hat ein leichtes schleudertrauma diagnostizert ,hat mich 3 tage krank geschrieben und mir eine verletzungsanzeige ausgestellt.
so jetzt meine fragen:
wenn ich diese verletzunganzeige bei der polizei abgebe, wird diese vermutlich an das gericht weitergeleitet, oder?
hat der unfallverursacher daraus rechtliche konsequenzen z.b. eine vorstrafe wegen körperverletzung, oder die zahlung eines bußgeldes zu erwarten?
ich bin jetzt nicht darauf aus schmerzensgeld zu kassieren, wenn ich in 2 wochen nichts mehr davon spüre ist die sache für mich erledigt. jedoch könnte es für mich problematisch werden wenn ich z.b. in einem halben jahr noch immer kopfschmerzen habe diese mit dem unfall in verbindung zu bringen um eventuelle doch ansprüche geltend zu machen, oder?
ich stecke jetzt echt in einem dilemma, den ich weiß nicht ob ich das jetzt melden soll, und was weiß ich was damit lostrete. ehrlich gesagt habe ich nämlich ein bisschen ein schlechtes gewissen, wenn der verursacher wegen ein meiner genickschmerzen, die ja nicht so schwerwiegend sind, vielleicht eine vorstrafe oder sonst ein strafe kassiert.
anderseits ist wieder die sache falls das schleudertrauma wirklich etwas langwieriger wird…
danke schon mal im voraus für eure antworten
andi
(p.s. bin aus österreich, d.h. möglicherweise ist dort die situation ein wenig anders)