Folgen für einen 19jährig. beiStrafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung nach Verkehrsunfall

Hallo,

ich hatte vor kurzem einen Verkehrsunfall, bei dem mir ein 19-jähriger heftig aufgefahren ist, und mich dabei noch auf ein mir stehendes Fahrzeug geschoben hat.
Durch diesen heftigen Aufprall hab ich ich mir diverse Prellungen und eine Wirbelsäulen stauchung zugezogen, die heute noch Beschwerden macht. Danach war ich in der Notaufnahme des Krankenhauses, in dem ich arbeite, war ein Wegeunfall zur Arbeit.

Dort wurden eben o. g. Verletzungen festgestellt.

Ich konnte aber nich AU geschrieben werden, da wir einen totalen Personalengpass hatten in meiner Abteilung!

Heute ist jetzt das Schreiben der Polizei gekommen, und auch das Formular dabei für die Strafanzeige gegen den jungen Mann, der ja mit seinen 19 Jahren eh damit schon genug am Hals hat (Führersein erstmal futsch, Nachschulung usw.)

Meine Frage nun, was würde auf ihn noch zukommen, wenn ich jetzt wegen meiner o.g. Verletzungen dazu noch eine Strafanzeige stellen würde? Irgendwie tut er mir nämlich leid!

Und würdet Ihr das in dieser Situation machen?

Danke, Antje

Aldso deine Frage verwundert mich schon,gerade weil du in einem Krankenhaus arbeitest.
Was hat ein Personalengpaß mit deinem Wirbelsäulenschaden zu tun ??
Verschlimmert der sich,wird die BG mit Sicherheit die Anerkennung als Arbeitsunfall ablehnen,denn du hast ja weiter gearbeitet.
Was ist wenn das schlimmer wird und du Lähmungserscheinungen bekommst ??

Von daher kein falsches Mitleid mit dem Verursacher,denn seine Versicherung würde sich ohne Strafverfahren mit Sicherheit querstellen.

Kollegialität? Pflichtbewusstsein? Vielleicht auch falsch, aber man muss die Situation vor Ort auch kennen um ein Urteil fällen zu können… Und die Vorgehensweise und ernste Symptome bei „Wirbelsäulenschäden“ sind durchaus bekannt…
Meine Frage war übrigens nicht, wie sich meine BG verhalten könnte im Falle wenn…
Aber danke für Deine Antwort, der letzte Satz hat mir schon weitergeholfen.

Hallo,

allerdings ist besagter letzter Satz falsch! Die Versicherung wird sich entweder quer stellen, weil sie zivilrechtlich meint den Anspruch zurückweisen zu können, oder wird auch dann zahlen, wenn zwar keine Strafanzeige erstattet / Strafantrag gestellt wurde, aber zivilrechtlich eine Haftung eindeutig gegeben ist.

Ein Strafverfahren hat eine gewisse Indizwirkung für den Ausgang eines Zivilverfahrens. Mehr aber auch nicht. D.h. wenn die Versicherung nicht freiwillig zahlt, landet die Sache so oder so vor dem Zivilrichter. Der „mag“ es natürlich, wenn es da schon eine Strafakte und ein entsprechendes Urteil gibt, weil ihm das selbstverständlich hilft, sich eine Meinung zu bilden. Aber wenn die nicht da ist, ändert das nichts daran, dass er sich aus zivilrechtlicher Sicht nun mal ohnehin eine eigene Meinung bilden und zu einem eigenen Urteil kommen muss. Und dass kann durchaus ganz eindeutig gegen den Verursacher und seine Versicherung ausgehen, auch ohne dass da jemals irgendetwas strafrechtlich passiert ist.

Ein Klassiker ist übrigens, dass ursprünglich recht einseitig ermittelt wird, und die Polizei schon vor Ort gleich eine Partei in Hinblick auf strafrechtliche Dinge bedrängt. Das führt dann zu nichts/nicht viel und in einem Zivilverfahren kommt es dann aufgrund darin belegtem Mitverschulden zu einem Vergleich, der die Sache regelt. Und dann hat natürlich auch keiner mehr Interesse, jetzt noch mal wieder strafrechtlich bzgl. des Mitverursachers einzusteigen.

Gruß vom Wiz

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Hallo Antje Guten Morgen

An Deiner Stelle würde ich auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.
Es geht ja in denem Fall nicht nur um einen kleinen Kratzer sondern um eine größere Sache, der Unfall ist schließlich ein Wegeunfall der Ortnungsgemäß bei der Berufsgenossenschaft gemeldet werden muß weil durch das Schleudertrauma auch mit Spätfolgen  zurechnen ist.
Die Anzeige wegen Körperverletzung würde ich auf jeden Fall machen, auch wenn der junge Mann Dir leid tut, nicht um Ihm eins auszuwischen sondern um Deine möglicher weise auf spätfolgen zuwahren.
Ausser dem brauchst Du auf Deine Firma keine Rücksicht nehmen,denn sie passt selber auf sich auf, weil wenn Du Deine Arbeit nicht mehr machen kannst wirst Du genau so entsorgt wie jeder andere auch. Ich hoffe Dir geholfen zuhaben wenn nicht melde dich noch mal dann können wir auch telefoniren.
Ich wünsche Dir einen schönen Sonntag und hoffe dass Dir keine Spätfolgen bleiben.
mfg Hermes1
P.S. Ich habe selber einen Arbeitsunfall mit Wirbelsäulenverletzung.

Hallo,

Versicherungen stellen sich immer quer…dazu empfehle ich einmal das Lesen der
Schreiben und Mitteilungen der Verbraucherzentralen und diverser Zeitungsartikel.

Wenn der Unfallverursacher aber in einem Strafverfahren bereits verurteilt wurde,
„hilft“ das der Zahlungsbereitschaft der Versicherung deutlich nach.

Und wer in dem Unfall-Aufnahme-Protokoll der Polizei als Verursacher auftaucht,
wird in 98 Prozent der Fälle auch strafrechtlich als solcher behandelt.

Denn höchstens 2 Prozent der Autofahrer sind in der Lage,auf ihrem Recht zu bestehen und außer den Personalien keine weiteren Angaben zum Unfall zu machen vor Ort.

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Versicherungen stellen sich immer quer…

Dem ist nicht so und das erschließt sich dem denkenden Mitteleuropäer schon auf rein logischem Wege. Würde sich nämlich herumsprechen, daß eine bestimmte Versicherung grundsätzlich bei Schadensfällen herumzickt, dann hätte sie auf Dauer ein kleines Kundenproblem, weil sich neue Kunden nur schwer finden ließen und Bestandskunden nach und nach das Weite suchten.

Wenig überraschend ist daher, daß man solche Geschichten meist von den Leuten hört, die mit Schadensmeldungen ausgesprochen kreativ umgehen und bei denen z.B. regelmäßig ein unachtsamer Besucher für Schäden am Hausrat verantwortlich ist und Unterhaltungselektronik überdurchschnittlich häufig einer Überspannung zum Opfer fällt. Auf die Geschichte über den kreativen Umgang mit der Darstellung des Schadenshergangs folgt dann - oft nur wenige Tage später - die Geschichte über die zickigen Versicherungen, die nur daran interessiert sind, den Kunden Beiträge aus den Rippen zu leiern.

Erstaunlich genug, daß diese Zeitgenossen die Zusammenhänge nicht erkennen.

Boah, jetzt bin ich aber beeindruckt. Nur was hat das mit dem tatsächlichen Problem zu tun? Du erkennst hier - was aber bei deinen juristischen Ergüssen leider der Regelfall ist . mal wieder nicht, wo der Kern des Problems liegt.

Wenn jemand Unfallverursacher ist, dann wird er in einem potentiellen Strafverfahren dafür verurteilt, und - oh Wunder - dann wird er auch in einem Zivilverfahren verurteilt werden. Er wird aber in dem Zivilverfahren dann selbstverständlich genauso verurteilt werden, wenn es kein Strafverfahren gegeben hat. BTW: Schon mal drüber nachgedacht, dass sich ganz viele Unfallsituationen gar nicht dafür eignen, dass irgendetwas vor dem Strafrichter landet?

Und Versicherungen sind selbstverständlich alle böse, und zahlen nie ohne gerichtliches Verfahren und entsprechende Verurteilung, … Wo steht dein Stammtisch? Nein, Versicherungen sind in der Tat nicht unbedingt dafür bekannt, all zu großzügig und freiwillig Geld raus zu hauen. Aber die kennen Prozessrisiken auch, und scheuen insbesondere auch unnötige Kosten. Und wenn es nun mal zu keinem Strafprozess gekommen ist, dann können sie es sich - genau wie der Zivilrichter - nicht ganz so einfach mit der eigenen Einschätzung machen, wie dies bei Rückgriff auf ein Strafverfahren möglich wäre, aber was hat das mit dem Ergebnis dieser dann zu leistenden Arbeit zu tun? Genau gar nichts!

Gruß vom Wiz

Hallo Frank Mueller,

was bist Du nur für ein schlauer Mensch.

Hallo,

Versicherungen stellen sich immer quer…

oh je… da würden sich aber die Anwälte freuen.

Wenn der Unfallverursacher aber in einem Strafverfahren
bereits verurteilt wurde,
„hilft“ das der Zahlungsbereitschaft der Versicherung deutlich
nach.

Was hat die Verurteilung des Unfallverursachers mit der Zahlungsbereitschaft des Versicherers zu tun?

Ein Tipp für die Zukunft - erst mal nachdenken und dann erst antworten.

Gruß Merger

Bund der Versicherten sagt aber was anderes

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/w…

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Bund der Versicherten sagt aber was anderes

Und wenn er nichts anderes sagen würde, wäre er überflüssig. Natürlich werfen Versicherungen das Geld nicht freigiebig zum Fenster raus, aber es ist auch nicht so, daß sich Versicherungen grundsätzlich und in erheblichem Maße sperren würden, wenn ihnen ein Schadensfall zur Regulierung vorgelegt wird.

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/w…

Wenn man die Gesamtzahl der Verträge in Deutschland betrachtet, so sagt Versicherungsombudsmann Günter Hirsch, dann steht es um die Zahlungsmoral der Versicherungen nicht so schlecht: Rund 20 Millionen Schadensfälle müssen sie jährlich begleichen. Gemessen daran liegt die Zahl der Beschwerden, die auf seinem Schreibtisch landen, im Promillebereich. Aber es sind immerhin etwa 18.000 im Jahr.

hallo,

zunächst ist es für die zivielen schadenersatzforderungen z.b. schmerzensgeld unerheblich ob du strafantrag stellst oder nicht.

ich persönlich würde auf die stellung eines strafantrages verzichten. er hat schon genug ärger am hals - jetzt würde dann wohl zu dem was du schon angegeben hat noch eine geldstrafe hinzukommen.

zum personenschaden anwalt einschalten und diesen beim versicherer des unfallverursachers anmelden.

grüße hook

Hallo Benny,

Bund der Versicherten sagt aber was anderes

Dir ist doch sicherlich klar, dass nur negative Dinge im Fernsehen oder in der Presse breitgetreten werden.
Also immer nur dann, wenn ein Versicherer nicht zahlt.
Warum er nicht zahlt, spielt doch überhaupt keine Rolle.

Oft werden schon beim Versicherungsantrag wichtige Details verschwiegen, oder bei einer Schadensmeldung der Schadenshergang falsch geschildert.

Aber wenn ein Versicherungsvermittler den Kunden richtig berät, sollte er ihm immer empfehlen auch eine Rechtsschutzversicherung (incl. Versicherungsrecht) abzuschließen.

Auf jeden Fall wird nicht jeder Schaden vom Versicherer abgelehnt wie es hier geschrieben wurde.

Einfach mal die Beschwerdestatistik der Bafin fürs Jahr 2012 lesen - ab Seite 257:

http://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Jahresbe…

Gruß Merger

Hallo,

komisch,dafür das daß ja alles angeblich gar nicht stimmt,machst du dir aber ziemlich viel Mühe es zu wiederlegen.

Und dazu:

Oft werden schon beim Versicherungsantrag wichtige Details verschwiegen, oder bei
einer Schadensmeldung der Schadenshergang falsch geschildert.

Sind da nicht auch die Versicherungsvertreter involviert ?
Der freundliche Herr Kayser mit Blick auf seine Provisionen