Folgen Strafanzeige für den Anzeigesteller

Hallo,

machen wir mal folgendes, frei erfundenes Gedankenspiel:

Angenommen eine Person des öffentlichen Lebens, nehmen wir zum Beispiel einen Politiker um es einfach zu halten, nutzt Dienstbehörden des Bundes, um private Angelegenheiten ausarbeiten zu lassen (nehmen wir an, es handelt sich um wissenschaftliche Analysen). Nun kommt der Fall ans Tageslicht und in der Presse wird darüber berichtet. Darüber regt sich Person X, nennen wir sie Otto (Normalbürger Deutscher) Michel, auf, da in seinen Augen Steuergeld für das Privatvergnügen des Politikers ausgegeben wurde. Da es für die Nutzung der Dienstbehörde klare Vorschriften gibt, dass diese nur für mandatsbezogene Aufgaben zur Verfügung stehen, sieht Otto Michel hier einen Rechtsbruch. Immerhin wurde ja sein Geld missbraucht. Zudem handelt es sich ja um einen geldwerten Vorteil des Politikers, den selbiger sicher nicht versteuert hat. Also geht Otto Michel auf die Polizei und stellt eine Strafanzeige wegen Mandatsmissbrauch und Steuerhinterziehung (oder ggf. einer anderen Sache, die besser zu dem Fall passt. Der Anzeigegrund ist aber erstmal nicht relevant).

Anderes Beispiel.
Angenommen dieses mal gibt es eine Partei, nennen wir diese doch Atheistische Diktatorische Vereinigung, kurz ADV, steht im Wahlkampf eines Bundeslandes. Die ADV geht jetzt hin und schreibt einen tollen Werbebrief, um von diversen Unternehmerpersönlichkeiten Spenden zu erbetteln. Diesen Brief schreibt sie auf dem offiziellen Briefpapier eines Ministeriums, dessen Minister der ADV angehört. Unterzeichnet ist das Schreiben dann auch noch von diesem Minister. Der Bettelbrief kommt leider nicht ganz so gut an und der Minister sagt jetzt, er hätte gar nix von der Sache gewusst und den Brief auch so nicht freigegeben. Auch hier berichtet wieder die Presse. Ob mit oder ohne Wissen des Ministers muss die ADV Kreisgeschäftsstelle, die das Schreiben verschickt hat, irgendwie an das offizielle Briefpapier gekommen sein. Also gibt’s zwei Möglichkeiten… entweder hat jemand im Ministerium einen Packen Papier mitgehen lassen (Diebstahl am Arbeitsplatz), oder die ADV hat den Briefkopf nachgedruckt, was wohl einer Urkundenfälschung gleich kommen würde. Beide Fälle passen Otto Michel wieder nicht, also geht er hin und stellt Anzeige gegen Unbekannt wegen den Fällen.

Beide Anzeigen wären daher zwar nicht auf eigenem Wissen, dafür aber auf glaubwürdigen Medienberichten, teilweise mehrerer Quellen, begründet. Somit würden die Strafanzeigen im guten Glauben der Rechtmäßigkeit gestellt und keinesfalls böswillig. Welche Folgen, insbesondere finanziellen, können für Otto Michel entstehen, wenn er die Strafanzeigen stellt? Muss er als Anzeigesteller an möglichen Verfahren teilnehmen? Braucht er selbst einen Anwalt?

Solche Fragen wurden zwar schon mehrfach gestellt, aber die Antworten waren bisher nicht ganz zufriedenstellend.

Bin auf eure Antworten gespannt.

Durch eine Strafanzeige (nur die wäre hier möglich) entstehen für den Anzeigenden keine Kosten. Er könnte aber wegen wissentlich falsch vorgenommener Aussagen (falls eine solche vorliegt) hinterher belangt werden. Der Anzeigende ist aber bspw. nicht verpflichtet, abzuwägen, ob tatsächlich ein Straftatbestand vorliegt oder er Anzeigeberechtigt ist.

Der Anzeigende kann als Zeuge behandelt werden (Vernehmung, Vorladung etc.). Im geschilderten Fall aber unwahrscheinlich, da er von der Tat nur über dritte Kenntnis genommen hat.

Der Anzeigende kann ohne Anwalt die Anzeige vornehmen, diese kann aber auch durch einen Anwalt gestellt werden. Der Anwalt berechnet dafür aber eine Gebühr.

Die Strafanzeige könnte aber (zunächst) folgenlos bleiben, wenn bspw. der Täter Immunität genießt.

Er könnte aber wegen wissentlich falsch vorgenommener Aussagen (falls eine solche
vorliegt) hinterher belangt werden.

Wissentlich falsch wäre in dem Beispiel nicht der Fall, da man sich ja auf Medienberichte stützt und davon ausgehen muss, dass die Berichte gut recherchiert sind.

Ansonsten vielen Dank für die Antwort. Ist alles geklärt.