Folgen (unbeabsichtigter) Fahrerflucht?

Wenn man beim Rückwärtsausparken aus einer Parklücke ein Auto berührt und dies selbst nicht bemerkt (nachts/unbeleuchteter Parkplatz, dröhnende Ohren vom Discobesuch unmittelbar davor, eingeschaltetes Autoradio) und einige Tage später eine Anzeige wegen Fahrerflucht bekommt, sind diese Punkte und die Tatsache, dass das hinter einem quer geparkte betroffene Fahrzeug die Rangiermöglichkeit stark einschränkt und durch schwarzen Lack kaum sichtbar ist, Anlass für eine Strafmilderung? Lohnt sich der Gang zum Anwalt, wenn man nicht rechtsschutzversichert ist?

Hallo Arno!

… dröhnende Ohren vom Discobesuch unmittelbar davor,
eingeschaltetes Autoradio

Ich bin zwar juristischer Laie, aber vor solcher Argumentation kann ich nur warnen, denn wenn Du nichts hören kannst, bist Du schlicht fahruntüchtig. Wer sein Autoradio so aufdreht, daß er das Verkehrsgeschehen nicht mehr mitbekommt, kann dieses Handeln gewiß nicht als Entschuldigung anführen. Aus der Fahrerflucht kommt man mit solcher Methode kaum heraus.

Gruß
Wolfgang

Ich bin zwar juristischer Laie, aber vor solcher Argumentation
kann ich nur warnen, denn wenn Du nichts hören kannst, bist Du
schlicht fahruntüchtig. Wer sein Autoradio so aufdreht, daß er
das Verkehrsgeschehen nicht mehr mitbekommt, kann dieses
Handeln gewiß nicht als Entschuldigung anführen. Aus der
Fahrerflucht kommt man mit solcher Methode kaum heraus.

ok, lassen wir das Autoradio auf normaler Lautstärke mal außen vor und nehmen an, dass man wichtige Signale wie z.B. Hupen hört, aber der „Aufprall“ einfach zu leise/schlecht hörbar war und man ohnehin noch ein Rauschen in den Ohren hat, wie sieht es dann aus?
Und wie ist es mit den anderen zwar unabhängigen aber dennoch interessanten Fakten - Fahrzeug schlecht sichtbar und ungeschickt geparkt? Man hat ja nur normale Rückleuchten und keine Suchscheinwerfer im Heck.

Außerdem würde ich noch gerne wissen, ob mir jemand sagen, ob hier ein Fahrverbot verhängt wird oder gar der Führerschein entzogen wird und ob man die Mitteilung der Anzeige für gewöhnlich schriftlich erhält oder ob man als „Schwerverbrecher“ eingestuft wird und die Polizei plötzlich mal einen „Hausbesuch“ macht.

Danke im Voraus.
Arno

Hallo Arno,

da die Folgen einer Verurteilung wegen Verkehrsunfallflucht massiv sein können, würde ich hier unabhängig vom Bestehen einer Rechtschutzversicherung auf jeden Fall einen spezialisierten Anwaltskollegen einschalten.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Arno!

ob hier ein Fahrverbot verhängt wird oder gar der Führerschein entzogen wird und ob man die Mitteilung der Anzeige für gewöhnlich schriftlich erhält…

Dazu kann ich Dir nichts sagen. Unfallflucht ist aber keine spaßige Geringfügigkeit. Wenn Verdacht auf Unfallflucht besteht, handelst Du vernünftig, wenn Du Dich umgehend von einem Rechtsanwalt beraten läßt. Das Fehlen einer Rechtsschutzversicherung sollte Dich davon nicht abhalten.

Gruß
Wolfgang

hi!

ok, lassen wir das Autoradio auf normaler Lautstärke mal außen
vor

…was ich ebenfalls dringen empfehlen würde…

und nehmen an, dass man wichtige Signale wie z.B. Hupen
hört, aber der „Aufprall“ einfach zu leise/schlecht hörbar war
und man ohnehin noch ein Rauschen in den Ohren hat, wie sieht
es dann aus?

Spar Dir das besser. Man wird Dir nur einen Strick daraus drehen. „Aufprall nicht bemerkt“ reicht völlig.

Und wie ist es mit den anderen zwar unabhängigen aber dennoch
interessanten Fakten - Fahrzeug schlecht sichtbar und
ungeschickt geparkt?

Keine Chance. Nur weil der andere doof parkt, hast Du noch lange nicht das Recht, ihn anzufahren.

Man hat ja nur normale Rückleuchten und
keine Suchscheinwerfer im Heck.

Du musst schon schauen, wo Du hinfährst. Sonst musst Du Dir einen EWinweiser suchen.

Außerdem würde ich noch gerne wissen, ob mir jemand sagen, ob
hier ein Fahrverbot verhängt wird oder gar der Führerschein
entzogen wird und ob man die Mitteilung der Anzeige für
gewöhnlich schriftlich erhält oder ob man als
„Schwerverbrecher“ eingestuft wird und die Polizei plötzlich
mal einen „Hausbesuch“ macht.

Bei Fahrerflucht geht es hart zur Sache und ich muss Dir dringend zu einem Rechtsanwalt raten. Es drohen Führerscheinentzug und eine Vorstrafe. Nur bei sehr geringem Schaden kann man glimpflich davon kommen. Also ab zum Anwalt!

Grüße,

Mathias

P.S. Bin kein Anwalt, Kommentare ohne Gewähr.

Schon bei den polizeilichen Ermittlungen wird wohl die
„Absicht“ des a) Unfalles, b) der Fahrerflucht und
c) Schadenshöhe und d) Verhalten „danach“ ne Rolle
spielen.

Da im Zweifel die eigene Haftpflicht den Schaden beim
Gegner bezahlt, kann es keine Vorgehensweise werden,
an „dieser Stelle Geld zu sparen“. Strafverfahren
bringen keinen richtigen Umsatz für Anwälte und die
Staatsanwälte sind oft froh, wenn sie eine einfache
und klare Sache nach nem Telefongespräch mit nem
Anwalt gegen ne Zahlung an eine „Hilfsorganisation“
einstellen können.

Jede Art von Spass hört auf, wenn es um enorme Sachschäden
oder Menschen geht. Irgendwas mal leicht andütschen kann
Jedem passieren, dat is normal. Bei Kleinigkeiten sollte
man es sofort regeln, grössere Vorfälle „fest“ machen
(sprich ggf. die Polizei holen oder nach Handy-Anruf
hinfahren). Nach Handy-Anruf ist der Anruf im eigenem
Handy gespeichert, bei der Polizei auf Band. Wegen
„Schmutzabwischung“ wird die Polizei auch nicht rauskommen
(wollen). Und : Foto nicht vergessen !

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

wenn mich nicht alles täuscht lernt man schon in der Fahrschule,
einmal um seinen Wagen herumzugehen und ihn äugisch kontrollieren,
bevor man einsteigt und wegfährt.
Dabei wird einem ein Auto, das hinter einem steht, auffallen.
(ist nicht belehrend gemeint).
Daher zieht das „Ich habe das Auto nicht gesehen“ schon mal nicht.

Die Argumente, man haben den Aufprall nicht bemerkt,
lassen meines Wissens nach deutsche Gerichte nicht gelten.
Da müssen schon Sonderfälle (extreme Lärmeinwirkung von Aussen usw.)
aufgeführt werden.
Ansonsten könnte man der Fahrerin/dem Fahrer unterstellen,
nicht fahrtüchtig (gewesen) zu sein.

Eine Mitschuld am Fahrzeithalter des beschäfigten PKW suchen
hat auch keine Aussicht auf Erfolg, da dieser zum Zeitpunkt
des Unfalls gar nicht in seinem Auto saß.
Schwarzer Lack ist meines Wissens nach auch nicht verboten.

Anwalt würde ich auf jeden Fall einschalten,
damit einem keine (Verfahrens-) Fehler unterlaufen.
Dann Bereitschaft zeigen, sich beim anderen entschuldigen,
den Schaden umgehend begleichen,
Einsicht zeigen und die Folgen des Fehlers, den man gemacht hat,
akzeptieren.

Alles andere wird Zeit- und Geldverschwendung sein.

Gruß

Christian

Hallo Christian!

Die Argumente, man haben den Aufprall nicht bemerkt,
lassen meines Wissens nach deutsche Gerichte nicht gelten.

das kann ich mir nicht so recht vorstellen und meine, da auch schon was anderes gelesen zu haben. wenn man nunmal tatsächlich nichts bemerkt hat, weder akustisch noch sensorisch, kann man doch nicht der vorsätzlichen „Flucht“ beschuldigt werden, solange nicht das Gegenteil bewiesen ist. Oder gilt hier der Grundsatz „im Zweifelsfall für den Angeklagten“ nicht?

Da müssen schon Sonderfälle (extreme Lärmeinwirkung von Aussen
usw.)
aufgeführt werden.

es muss ja nicht gerade ein Hochhaus einstürtzen, wenn die Berührung so minimal und bei langsamster Geschwindigkeit passiert, dass das Geräusch bei geschlossenen Fenstern und Lüftung auf niedrigster Stufe nunmal nicht wahrgenommen wird.
klar, wenn es sich um einen extremen Aufprall handelt, bei dem erhebliche Schäden zurückbleiben und z.B. Scheinwerfer zu Bruch gehen, müsste man schon taub und ohne Gefühl sein, aber das war ja hier nicht der Fall.

Ansonsten könnte man der Fahrerin/dem Fahrer unterstellen,
nicht fahrtüchtig (gewesen) zu sein.

da hast du, wie auch schon der andere Antworter schrieb, wohl recht, dass man sich so seinen eigenen Strick um den Hals legen kann…

Eine Mitschuld am Fahrzeithalter des beschäfigten PKW suchen
hat auch keine Aussicht auf Erfolg, da dieser zum Zeitpunkt
des Unfalls gar nicht in seinem Auto saß.
Schwarzer Lack ist meines Wissens nach auch nicht verboten.

sehe ich mittlerweile auch ein, dass das 2 Paar Stiefel sind, die nichts miteinander zu tun haben.

Anwalt würde ich auf jeden Fall einschalten,
damit einem keine (Verfahrens-) Fehler unterlaufen.
Dann Bereitschaft zeigen, sich beim anderen entschuldigen,
den Schaden umgehend begleichen,
Einsicht zeigen und die Folgen des Fehlers, den man gemacht
hat,
akzeptieren.

Alles andere wird Zeit- und Geldverschwendung sein.

Gruß

Christian

Mit einem Anwalt in Verbindung setzten wird wohl das beste sein. Ich hoffe, dass es dann zur Zufriedenheit beider Parteien ausgeht und bedanke mich für deine und die anderen Antworten/Ratschläge!

Arno

Hi Arno,

ich verstehe ja, dass das eine schei… Situation ist (sorry für die klaren Worte).
Es gibt Menschen, die Schwerhörig sind.
Die bekommen solch ein Geräusch nicht unbedingt mit.
Schwerhörigkeit macht einen ja auch nicht zugleich Fahruntüchtig.

Von den Fällen, von denen ich jedoch gehört/gelesen habe,
wurden anhand Sachverständiger eben jedes mal bewiesen,
dass man den Kontakt bemerkt haben muss.
Was anderes ist mir nicht bekannt.
Das ist ja das Problem.

Mal eine andere Frage : Ist es überhaupt sicher, dass Du auf den Wagen
aufgefahren bist? Gibt es Lackspuren? Wurde eine Lackanalyse vom Gericht oder von der Gegenseite in Auftrag gegeben? Wurden Spuren an Deinem PKW sicher gestellt?
Es ist das eine, jemanden der Fahrerflucht und der Sachbeschädigung anzuzeigen, jedoch muss das ja auch erst mal bewiesen werden.

Gruß

Christian