Folgen von Arbeitsunfall

Hallo!

Ist ein Arbeitgeber dazu verpflichtet, den firmeneigenen Parkplatz, der von Angestellten wie Kunden gleichermaßen benützt wird, eisfrei zu halten?

Welche Rechte hat ein Arbeitnehmer, der auf einem vereisten Firmenparkplatz ausrutscht und sich die Hand (den Fuß, die Nase *ggg* …) bricht?

Wird ein auf dem Firmenparkplatz ausgerutschter Arbeitnehmer gekündigt, weil er wegen dieses Unfalles „schon wieder“ im Krankenstand ist (gesetzt den Fall, der betreffende Arbeitnehmer hatte dieses Jahr schon Grippe) - wie groß sind die Chanchen, beim Arbeitsgericht eine Wiedereinstellung zu erwirken?

Hanna

Hallo Hanna, angesichts deiner Adresse nur die Nachfrage; Handelt es sich bei deiner Frage um ein Arbeitsverhältnis in Deutschland oder Österreich?

MfG

Hallo!

Es würde mich das österreichische Recht interessieren.
Da das deutsche aber in den allermeisten Fällen ähnlich gelagert ist, hülfe ja eine Einschätzung aus deutscher Sicht.

Hanna

Hallo Hanna, angesichts deiner Adresse nur die Nachfrage;
Handelt es sich bei deiner Frage um ein Arbeitsverhältnis in
Deutschland oder Österreich?

MfG

Hallo, liebe Hanna,

Ist ein Arbeitgeber dazu verpflichtet, den firmeneigenen
Parkplatz, der von Angestellten wie Kunden gleichermaßen
benützt wird, eisfrei zu halten?

Meines Wissens nach sind dazu nicht nur die Arbeitgeber verpflichtet, sondern auch alle anderen Hausbesitzer (Räum- und Streupflicht). Dabei geht es um öffentliche Räume, für die Haftung gibt es eine Versicherung.

Welche Rechte hat ein Arbeitnehmer, der auf einem vereisten
Firmenparkplatz ausrutscht und sich die Hand (den Fuß, die
Nase *ggg* …) bricht?

Recht auf Behandlung, z.B. auf Kosten der zuständigen Berufsgenossenschaft, vielleicht Ersatz von beschädigten Kleidungsstücken und evtl. anchließende Rentenzahlungen, Schmerzensgeld.

Wird ein auf dem Firmenparkplatz ausgerutschter Arbeitnehmer
gekündigt, weil er wegen dieses Unfalles „schon wieder“ im
Krankenstand ist (gesetzt den Fall, der betreffende
Arbeitnehmer hatte dieses Jahr schon Grippe) - wie groß sind
die Chanchen, beim Arbeitsgericht eine Wiedereinstellung zu
erwirken?

Kündigungen wegen häufiger Erkrankungen setzen solche Erkrankungen größerer Dauer während mehrerer Jahre voraus. Ein Arbeitsunfall ist schon gar kein Grund für eine Kündigung, im Gegenteil.

Die Chancen der Wiedereinstellung sind groß, sehr groß. Allerdings, ob das ein Arbeitnehmer wirklich will, erst seinen Arbeitgeber vor Gericht „zerren“ und ihm dann anschließend wieder seine Arbeit machen, hängt wirklich vom Einzelfall ab.

Lebst du nicht in der Schweiz? Kann sein, dass es dort anders ist.

Hält der Nasenpanzer schön warm? :wink:

LG, Karin

…und ich mach dich zur Schweizerin! :wink:owT
.

Hallo Karin!

Recht auf Behandlung, z.B. auf Kosten der zuständigen
Berufsgenossenschaft, vielleicht Ersatz von beschädigten
Kleidungsstücken und evtl. anchließende Rentenzahlungen,
Schmerzensgeld.

Das Schmerzensgeld ist interessant!

Kündigungen wegen häufiger Erkrankungen setzen solche
Erkrankungen größerer Dauer während mehrerer Jahre voraus.

Wenn der Betreffende aber erst ein halbes Jahr beschäftigt ist, ist dies also kein Kündigungsgrund.

Ein
Arbeitsunfall ist schon gar kein Grund für eine Kündigung, im
Gegenteil.

Das sehe ich auch so.

Die Chancen der Wiedereinstellung sind groß, sehr groß.
Allerdings, ob das ein Arbeitnehmer wirklich will, erst seinen
Arbeitgeber vor Gericht „zerren“ und ihm dann anschließend
wieder seine Arbeit machen, hängt wirklich vom Einzelfall ab.

Wenn die wirtschaftliche Situation es erfordert, wird der Arbeitnehmer wohl lieber die Arbeit behalten.
Hat er gute Chancen, wo anders Arbeit zu finden, wird er sicher nicht dort bleiben wollen. Allerdings könnte man im Falle eines Arbeitsplatzwechsels doch die Sache mit dem Schmerzensgeld weiter verfolgen :wink:))

Hält der Nasenpanzer schön warm? :wink:

Leider nein, ganz im Gegenteil! Meine Nase hat heute schon ganz erbärmlich gefroren! Der Gips scheint die Kälte zu speichern *bibber*

Hanna

Hallo!

Es würde mich das österreichische Recht interessieren.
Da das deutsche aber in den allermeisten Fällen ähnlich
gelagert ist, hülfe ja eine Einschätzung aus deutscher Sicht.

Nö Hanna, das „ähnlich“ hilft aber nicht. Vielleicht kennt hier jemand das österreichische Arbeitsrecht.

In Deutschland springt bei einem Arbeits- oder Wegeunfall die Unfallversicherung leistungsmäßig ein (in Ö???).

In Deutschland kommt es drauf an, wer für das Räumen/Streuen an der Stelle verantwortlich ist (in Ö???)

In Deutschland gibt es auch kein Schmerzensgeld insofern nicht jemand den AN hingeschubst hat oder ähnlich gemeines (in Ö???)

In Deutschland hat man in den ersten 6 Monaten der Tätigkeit keinen Kündigungsschutz (in Ö???)

In Deutschland kann man auch während einer Krankschreibung gekündigt werden (in Ö???)

Ob es dir was hilft, weiß ich leider nicht, da „ähnlich“ nun mal doch was ganz anderes ergeben kann als „gleich“.

MfG

Hallo!

Ist ein Arbeitgeber dazu verpflichtet, den firmeneigenen
Parkplatz, der von Angestellten wie Kunden gleichermaßen
benützt wird, eisfrei zu halten?

Also idR ist er dazu verpflichtet.

Welche Rechte hat ein Arbeitnehmer, der auf einem vereisten
Firmenparkplatz ausrutscht und sich die Hand (den Fuß, die
Nase *ggg* …) bricht?

Wenn Verschulden gegeben ist hätte er normalerweise einen Schadenersatzanspruch gegen den Arbeitgeber. Da ich einmal annehme es geht um eine „normale“ unselbstständige Beschäftigung, die der Pflichtversicherung nach dem ASVG unterliegt gilt aber Folgendes:

Wenn das ein Parkplatz ist, der im Zuge der Tätigkeit oder der An- und Abreise verwendet wird, dann ist das Ausrutschen ein Arbeitsunfall iSd ASVG. Der AG haftet grundsätzlich nur für vorsätzliche Schädigung (die wird meistens nicht gegeben sein) (§ 333 ASVG - sog. Dienstgeberhaftungsprivileg). Der Arbeitnehmer hat daher ausschließlich Ansprüche gegen die gesetzliche Unfallversicherung (also die AUVA). Was man da jetzt genau bekommt, ist mir nicht bekannt. Die Ansprüche sind grundsätzlich durch Antrag an die AUVA im Verwaltungsverfahren geltend zu machen.

Wird ein auf dem Firmenparkplatz ausgerutschter Arbeitnehmer
gekündigt, weil er wegen dieses Unfalles „schon wieder“ im
Krankenstand ist (gesetzt den Fall, der betreffende
Arbeitnehmer hatte dieses Jahr schon Grippe) - wie groß sind
die Chanchen, beim Arbeitsgericht eine Wiedereinstellung zu
erwirken?

Abstrakt kann man so etwas nicht sagen, das hängt von vielen Einzelfaktoren ab. Eine Wiedereinstellung kann man außerdem selbst bei rechtswidriger Kündigung nur in Ausnahmefällen erwirken (also das betrifft v.a. den Kündigungsschutz des Arbeitsverfassungsgesetzes - ist aber im Detail kompliziert), meistens beschränkt sich der Prozessgegenstand auf die Geltendmachung einer Kündigungsentschädigung.

Ein Arbeitnehmer sollte, soferne er nicht rechtsschutzversichert ist, sich sofort an die Arbeiterkammer wenden. Diese berät kostenlos im Arbeits- und Sozialrecht und gewährt auch Rechtsschutz im ASG-Verfahren.

Gruß
Tom

Hallo!

Vielleicht ein kleiner Rechtsvergleich:

In Deutschland springt bei einem Arbeits- oder Wegeunfall die
Unfallversicherung leistungsmäßig ein (in Ö???).

Ist in Ö genauso.

In Deutschland kommt es drauf an, wer für das Räumen/Streuen
an der Stelle verantwortlich ist (in Ö???)

Das kommt drauf an, ich würde aber sagen, das ist in D auch so.

In Deutschland gibt es auch kein Schmerzensgeld insofern nicht
jemand den AN hingeschubst hat oder ähnlich gemeines (in Ö???)

Ja auch das ist im Endeffekt bei uns so - es gibt aber Leistungen der Unfallversicherung (z.B. Integritätsabgeltung) dafür.

In Deutschland hat man in den ersten 6 Monaten der Tätigkeit
keinen Kündigungsschutz (in Ö???)

In Österreich gibt es einen allgemeinen Kündigungsschutz so wie in Deutschland überhaupt nicht (den wollen bei uns nicht einmal die AN-Vertretungen einführen, weshalb mich die Diskussion in Deutschland immer etwas gewundert hat). Also natürlich gibt es einen Kündigungsschutz in bestimmten Fällen (in concreto könnte die Kündigung z.B. sittenwidrig sein, da sie ausschließlich durch die Geltendmachung von Arbeitnehmerrechten kausal verursacht worden sein könnte) oder auch Motivkündigungen oder sozialwidrige Kündigungen etc - aber grundsätzlich kann jeder AN auch vom AG gekündigt werden.

In Deutschland kann man auch während einer
Krankschreibung gekündigt werden (in Ö???)

Ja bei uns auch, es könnte aber eine Sittenwidrigkeit sein.

Gruß
Tom

Vorsicht, Hanna,
ich bin kein Experte, schon gar nicht für österreichisches Recht.

Aber vielleicht hilft’s ja trotzdem.

Wie wäre es z.B. mit einem Nasengips-Pollunder oder einer
Wärmflasche für Nasengipse ?

Ich wünsche dir was.
LG, Karin