Hallo,
mich beschäftigt gerade die Frage, welche Folgen es für einen Berufstätigen hat, wenn er mit seiner ehemaligen Diplomarbeitsnote nicht einverstanden ist und eine Neubewertung verlangt (ist binnen eines Jahres nach Bekanntgabe der Note möglich).
Kann im Falle einer Verschlechterung der Note der Arbeitgeber (Staat) kündigen, weil jetzt die Bewerbungsunterlagen (Zeugnisnote) „schlechter“ geworden sind?
Und dürfte die Hochschule Gebühren für die Neubewertung zu verlangen?
Vielen Dank für Antworten!
Feivel