Hallo Kerstin,
Guten Tag,
stellen wir uns mal vor (bitte) jemandem wäre vor 24Jahren in
der Schule bei einem dokumentierten Unfall ein Schneidezahn im
Wurzelbereich gebrochen worden und wieder angewachsen.
Dieser Schneidezahn macht jetzt an der Bruchstelle und durch
die Bruchstelle Probleme und muß eventuell durch einen
Stiftzahn ersetzt werden.
Kenn’ ich nur allzu gut. Hatte den Unfall auch ca. 1983, 17 Jahre später (1999) hatte der Schneidezahn das zeitliche gesegnet und ich bekam ein Titan-Implantat (kann ich nur empfehlen - hält besser als alle anderen Zähne…)
Die Kosten der Behandlung 1982 wurden ja nicht von der eigenen
Krankenkasse getragen, sondern in irgendeiner Form über die
Schule.
Wie wäre das mit Folgebehandlungen?
Hast Du noch was Schriftliches ? Mein Dad hatte damals eine Bestätigung erhalten, dass Folgeschäden ebenfalls getragen werden - wurden sie auch anstandslos !
Stimmt es, das alle Folgen des Schulunfalls auch nicht von der
eigenen Krankenkasse gezahlt werden, sondern über die Schule
von damals (oder über die Unfallversicherung??)
Ja, wobei meine Krankenkasse das Übliche bezahlt hat und die Unfallversicherung der Schule nur den Rest.
Würde davon nur die Krankenkasse profitieren oder auch die
damalige Schülerin, denn bei Stiftzähnen gibt es ja
Zuzahlungen.
Bei mir hat die Krankenkasse profitiert, ich hatte allerdings keinerlei Kosten zu tragen und somit war es mir vollkommen egal, wer was zahlt, solange es nur mind. 100% der Kosten ist.
Wie wäre das korrekte Vorgehen?
Müßte man dem Zahnarzt Bescheid geben oder der Versicherung
oder???
Kann ich mich schon gar nicht mehr daran erinnern. Ich glaube, ich habe es dem Zahnarzt und der Versicherung mitgeteilt - allerdings bin ich in der PKV.
Na’ dann: Augen zu und durch (Achtung: die Spritze im Gaumen tut höllisch weh, das ist aber nur der Bruchteil einer Sekunde, danach ist alles easy…)
Danke für alle erhellenden Antworten
Schönen Sonntag
Kerstin