Hi!
erstmal was allg. in der eu ist esallen arbeitnehmern
gestattet zu streiken und für ihre sache zu kämpfen. siehe:
http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/cnc/2000/com2000…
oder grundgesetz - den artikel find ish jetzt nicht.
nun zu den folgen:
a) arbeitnehmer:
alle streikenden arbeitnehmer haben keinen anspruch auf
lohnzahlung. da sie logischerweise nicht arbieten. die
gewerkschaften zahlen allen streikenden mitgliedern! ein
sogenanntes streikgeld. der arbeitgeber hat abe das recht die
streikensen mitarbeiter auszusperren - d.h. sie fristlos zu
kündigen, mit einerwiedereinstellung nach streikende. dies ist
keine option, sonder gesetzlich festgelegt. wennn das
streikgeld alles ist, haben die streikenden keinen anspruch
aus unterstützung aus der sozialkasse. auch wenn sie
ausgesperrt wurden, gelten sie als ungekündigt. dies
wiederspricht sich erstmal, aber der arbeitnehmer, muss erst
sein streikendes personal aussperren, ehe er
ersatzarbeitskräfte einstellen kann. diese dürfen allerdings
nach beenddigung des streik nicht ohne weiteres
weiterbeschäftigt werden.
Ich dachte, das würde sich etwas anders verhalten:
1.) eine Aussperrung ist keine fristlose Kündigung, sondern versetzt die Arbeitsverträge der Ausgesperrten in die Schwebe.
D.h. sie KÖNNEN fristlos gekündigt werden, sind es aber nicht automatisch.
Warum sollte ich keine neuen Mitarbeiter dauerhaft einstellen können, wenn den alten gekündigt ist?
2.) Es kann nicht selektiv ausgesperrt werden, d.h ALLE Angehörigen einer Berufsgruppe (und NICHT das ganze Unternehmen, so weit ich weiß) müssen ausgesperrt werden.
b) arbeitgeber:
für den arbeitgeber ist ein streik erstmal ein
wirtschaftlicher schaden. denn er kann nichts produzieren und
vertreiben. trotzdem muss er die lf. kosten tragen. aktuelles
beispiel ist die lufthansa. ein streiktag kostet das
unternehmen ca. 40 mio. dm. des weiteren leided der ruf eines
unternehmens unter einem streik.
Vor allem würde bis zu einem gewissen Punkt eine Aussperrung dem Ruf eines UNternehmens schaden. Die LH allerdings hat diesen Punkt bereits überwunden.
Die Solidarität der anderen Berufsgruppen im Unternehmen mit den Piloten ist gleich null.
Daher sollte die LH, auch wenn das in der BRD bisher noch niemals passiert ist, nun aussperren und massiv bei anderen Fluglinioen abwerben. Mit den bisher von der LH angebotenen Konditionen (inkl. 13% Lohnsteigerung) würden sicherlich lioebend gerne 80% der in Südeuropa angestellten Piloten wechseln…
c) volkswirtschaft:
der volkswirtschaftliche schaden ist bei dem streik der
lufthansa schwer zu errechen, da viele passiere und viel
fracht auf andere airlines umgebucht wurde oder durch das
managment wurden ersatztflüge gestellt. einfacher ist der
volkswirtschaftliche schaden beim streik der müllabfuhr oder
der bahn zuerrechnen. denn diesen schaden sieht jeder an den
übervollen mülltonnen und schmutzige strassen. was mehr wiegt
als der volkswirtschaftliche sofortschaden, sind die
nachwirkungen eines streikes. den kein unternehmer inverstiert
in ein land wo aller naselang gestreikt wird. und dieser
schaden ist volkswirtschaftlich deutlich grösser.
Das sehe ich ähnlich.
Gerade eine üblicherweise sich aus gebildeten Menschen zusammensetzende Berufsgruppe wie die Piloten sollte sich ihrer Verpflichtung gegenüber ihrem Land bewußt sein.
Ohne Business sind die Jungs nämlich ganz fix arbeitslos…
Grüße,
Mathias