Wenn ein Arbeitsvertrag unzulässig lang bzw. oft befristet wird, dann kann der Arbeitnehmer normalerweise klagen um den Arbeitsvertrag in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umzuwandeln.
Wie sieht das bei Beamten auf Zeit aus? So z.B. im WissZeitVG, die die Befristung von Stellen an Hochschulen regelt. Was passiert, wenn der Beamte auf Zeit korrekte Angaben zu seinen Vorschäftigungen gemacht hat, die Personalabteilung diese jedoch falsch zusammengerechnet hat und der Beamte somit über die 12-Jahre Gesamtdauer befristet beschäftigt ist.
Können Beamte auch auf „Entfristung“ der Ernennung klagen? Denn schliesslich haben Beamte keinen Arbeitsvertrag.
leider bin ich hier kein Experte sondern hatte auch nur eine Anfrage gestellt wegen einer Abordnung.
Somit kann ich Ihnen bei Ihrer Frage leider nicht weiterhelfen.
Wenn ein Arbeitsvertrag unzulässig lang bzw. oft befristet
wird, dann kann der Arbeitnehmer normalerweise klagen um den
Arbeitsvertrag in einen unbefristeten Arbeitsvertrag
umzuwandeln.
Wie sieht das bei Beamten auf Zeit aus? So z.B. im WissZeitVG,
die die Befristung von Stellen an Hochschulen regelt. Was
passiert, wenn der Beamte auf Zeit korrekte Angaben zu seinen
Vorschäftigungen gemacht hat, die Personalabteilung diese
jedoch falsch zusammengerechnet hat und der Beamte somit über
die 12-Jahre Gesamtdauer befristet beschäftigt ist.
Können Beamte auch auf „Entfristung“ der Ernennung klagen?
Denn schliesslich haben Beamte keinen Arbeitsvertrag.