Hallo,
ein AN hat folgende Abmahnung erhalten:
"Sehr geehrte/r …,
per Bankauszug der … Bank wurde ich am … darüber informiert, dass die Niederlassung … von unserem Konto … € abgebucht hatte. Die Belastung erfolgte für eine Nachnahme, welche bis dahin für mich absolut unbekannt war. Wie sich dann in intensiven Recherchen herausstellte, hatte am … unser … tatsächlich in … eine Nachnahme in dieser Größenordnung kassiert. Sie hatten Frühschicht und Ihnen wurde von … der Geldbetrag in bar ausgehändigt.
Die Spätschicht und damit auch das Erscheinen meines Assistenten … wurde von Ihnen über diesen Vorgang nicht informiert. Bis zum heutigen Tag haben Sie weder mich noch … überhaupt informiert. Obwohl wegen weniger wichtigerer Gründe Sie meinen Telefonkontakt in … nutzen, haben Sie diesbezüglich lediglich am … den ADM … telefonisch informiert - nebenbei war ich im Büro anwesend! … sagte uns dann „in Ihrem Auftrag“ (!) etwas von einer kleinen Kassette im Kleiderschrank.
Der Geldbetrag wurde dort „gefunden“. An einer Stelle, die eben als Kleiderschrank für Jedermann zugänglich ist und in einer Kassette, welche lediglich dafür angeschafft wurde, ggf. Zweitschlüssel für Fahrzeuge etc. aufzubewahren. Die Schlüssel für den Schrank und für die Kassette sind in meinem Schreibtisch und alle Mitarbeiter kennen dieses „Versteck“ (welches keines ist), der Schlüssel für die kleine Kassette letztlich liegt im oberen Fach der … - ebenfalls allgemein zugänglich.
Ich stelle fest:
- Sie sind absolut leichtfertig mit dem für unsere Firma großen Geldbetrag umgegangen.
- … weiß als mein Assistent, dass unsere interne Bar-Portokasse nur bis max. 1.000,00 € versichert ist. Alle größeren Beträge müssen (!) sofort bei der … einbezahlt werden (einzahlen kann Jedermann!).
- Das MA-Rundschreiben vom … „Informationen“ haben auch Sie erhalten und letztlich dagegen verstoßen.
- Sie haben uns gut 10 Tage vorenthalten mit dem Geldbetrag zu arbeiten. Eis ist ein Zinsverlust entstanden.
- Für die Recherchen sind Kosten entstanden und unser Ansehen gegenüber der Niederlassung … hat zumindest keine Aufwertung erfahren.
Im Wiederholungsfall sind arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses möglich!
Hinweise zusätzlich:
Ich weise letztlich auch vor der obigen Abmahnung darauf hin, dass Sie seit 01.10.2006 nunmehr im 4. Monat als … eingesetzt sind. Aus meiner Sicht haben sie für diese Zeit der Einarbeitung zu große Defizite und es werden wiederholt Ihrerseits Fragen an Ihre Kollegen gestellt, die Sie eigentlich zwischenzeitlich selber beantworten können sollten. Bis zum Ablauf von 6 Monaten, also bis zum 31.03.2007 erwarte ich von Ihnen das normale Wissen, welches ein … haben muss und welches dann nicht mehr hinter dem Wissen von Auszubildenden hinterherhinkt. Neben den rein fachlichen Erfordernissen sind Sie als … zumeist und bis auf Ausnahmen, welche zuvor festgelegt werden, auch der Schichtleiter. Es gehört zu jeder Schicht auch die Küche und die Betriebsräume allgemein sauber und ordentlich verlassen. … und auch die Lehrlinge sind nicht speziell oder ausschließlich für solche Dienste eingeteilt. Diese Arbeiten sind solidarisch auch von Ihnen zu leisten!
Sollte bis 31.03.2007 das hier angestrebte Ziel nicht im vollen Umfang erreicht werden, kündige ich Ihnen schon jetzt an, Ihnen dann eine Änderungskündigung anzubieten, wieder als … tätig zu werden. Sollten Sie selber zu diesem Entschluss kommen, wäre eine solche Veränderung natürlich auch zu einem früheren Zeitpunkt möglich.
Ich würde mich freuen, wenn die verschiedenen Gespräche und letztlich nun auch diese Abmahnung in Verbindung mit dem wohlgemeinten Hinweis dazu führt, bei Ihnen notwendige Einsichten auszulösen. Zudem sollte dieses Schreiben dazu beitragen, Ihrerseits qualitativ eine gute Arbeitsleistung abzuliefern und kollegial zu einem harmonischen Arbeitsklima beizutragen."
Stellungnahme und Fragen des ANs:
- Es ist korrekt, dass der AN von einem Kollegen Betrag erhalten hat und auch in diese Kassette gelegt hat. Die Kassette und der Schrank waren natürlich verschlossen!
- Es ist allerdings nicht korrekt, dass der AN die Spätschicht über diesen Betrag nicht informiert hat! Definitiv! Allerdings wird der AG dem AN weniger oder gar nicht im Gegensatz zu dem damaligen Spätschichtleiter glauben, da diese Person gleichzeitig sein Assistent ist.
- Den ADM hat der AN telefonisch verständigt. Ein „in Ihrem Auftrag“, was der ADM dem AG sagte, wurde vom AN nicht wie „Sag bitte dem AG in meinem Auftrag, dass …“ dem ADM gesagt.
- Diese Kassette wurde auch bereits von anderen MAs als „Versteck“ für Geldbeträge genutzt.
- Die Orte der Schlüssel kennen die meisten ANs. Aber kein anderer! Ok, die Orte sind allgemein zugänglich, aber wenn jemand einen Schrank oder eine Kassette aufbrechen möchte, dann schafft ers so oder so!
- Leichtfertig?
- Dass die interne Bar-Portokasse nur bis 1.000,00 € versichert ist und dass größere Beträge sofort auf das Konto eingezahlt werden müssen, weiß der AN nicht.
- Folgendes MA-Rundschreiben ist gemeint:
"Informationen sind das halbe Leben! So oder ähnlich besagt dies der Volksmund. In der Tat hat ein informierter Mensch grundsätzlich einen großen Vorteil gegenüber weniger oder nicht informierten Menschen. Informierte Menschen wissen, was um sie herum geschieht, sie können sich eine Meinung bilden, mitreden und wenn nötig, auch Entscheidungen fällen bzw. solche zumindest mitbestimmen. Nicht informierte Menschen dagegen sind „blind“, sie haben imgrunde keine eigene Meinung (woher denn auch?) und plappern bestenfalls etwas nach, was Menschen Ihnen erzählen, die dabei fast immer eigene Interessen verfolgen.
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass z. B. ein Adolf Hitler überhaupt erst mächtig wurde, weil zu viele Menschen nicht wirklich informiert waren und keine eigene Meinung hatten. Sie sahen in ihm lediglich den „Messias“, der die bestehende Arbeitslosigkeit beseitigte und ihnen Arbeit und Brot versprach. Dabei erkannten sie nicht, welche tatsächlichen Ziele hinter diesen Versprechen standen.
Es ist also nicht nur ein Nachteil uninformiert zu sein, weil dadurch Möglichkeiten und Chancen der eigenen Handlungsfähigkeit unerkannt bleiben: Es ist sehr deutlich sogar gefährlich, denn uninformiert erkennt man wahre Absichten einer Interessenvereinigung nicht. Man wird für solche Vertreter unmerklich u. U. zum Spielball. Eine Beeinflussung ist damit sehr leicht möglich denn man „übernimmt“ die Meinung anderer als seine eigene Meinung und bemerkt dies noch nicht einmal …
Sehr viel mehr könnte dazu noch mitgeteilt werden. Worum es aber an dieser Stelle geht, ist der Appell an Sie, zumindest oberflächlich die Tageszeitung zu lesen (dafür haben wir diese abonniert!) und zusätzlich im TV einmal täglich die Nachrichten zu verfolgen. Ich kann nur bedauern, wenn Sie Menschen gegenüber Schwächen zeigen, weil sie nicht „mitreden“ können, sich berichten lassen müssen, was in der Firma passiert oder - noch peinlicher - was sogar uns selber betreffend, hier in … über uns nachzulesen ist.
Menschen, welche nicht selten beneidet werden (… die da oben …), die einen guten Job haben oder eine Führungsposition besetzen, sind immer gut informiert. Es ist schwer ihnen wirklich Paroli zu bieten, SIE wissen wovon sie reden und zielgerichtet haben sie dann auch die entsprechenden Argumente. Denken Sie einmal darüber nach und überlegen Sie, ob nicht auch Sie kompetent mitreden können wollen …! Zeigen Sie, dass Sie informiert sind."
9. Nach Ansicht des ANs verfügt dieser nicht über zu große Defizite. Zumal er einen anderen Beruf gelernt hat, langzeitarbeitslos war und er seit dem 01.10.2006 zum ersten Mal als … arbeitet und vorher nie aus diesen Bereich Inhalte vermittelt bekommen hat. Natürlich stellt der AN seinen Kollegen, mitunter auch Auszubildende, (wenige) Fragen. Allerdings sind dies Fragen, die er selbst (noch) nicht beantworten kann, weil ihm diese Kenntnisse (noch) nicht vermittelt wurden. Außerdem wissen die Auszubildenden mehr als der AN, da diese sich bereits im 2. und 3. Lehrjahr befinden und natürlich dem AN einiges an Wissen voraus haben. Allerdings herrscht ein ständiger Austausch an Informationen, Fragen und Antworten. Manche Dinge weiß ein Auszubildender nicht, aber dafür der AN und manchmal auch andersrum.
10. Muss ein AN, der nicht als Raumpfleger o. Ä. angestellt ist und dessen Stellenbeschreibung das Sauberhalten von Küche und Büroräumen nicht enthält, die Küche zu säubern und Büroräume sauber zu halten? Der AN nutzt die Küche äußerst selten und wenn er etwas schmutzig gemacht hat, reinigt er das Schmutzige anschließend. Mülleimer werden vom AN auch geleert. Fürs Staubwischen ist eine Raumpflegerin zuständig.
11. Was haltet ihr allgemein von dieser Abmahnung und von diesem MA-Rundschreiben?
12. Ist eine solche Abmahnung zulässig?
…???
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
Marcel