Folgende Fall. Ein Mann wird am 20.01.2010

… angehalten wegen einer Überschreitung der Geschwindigkeit. Es sind 3 Punkte fällig. Da er innerhalb eines Jahres schon einmal geblitzt wurde zusätzlich ein Monat Fahrverbot. Der Junge Mann nimmt sich einen guten Anwalt der Ihn aus der Sach rausholt. Dafür muss er aber die doppelte Geldstrafe Zahlen. Auf den Tag genau ein Jahr später wird er wieder Geblitz. Es wäre nur 3 Punkte und eine Geldstrafe Fällig. Was kommt noch hinzu. Zählt nun Tattag als einjahre Frist oder rechtkräftig werden des Urteils, was ja eigentlich unfair wäre.

kein Rat aber dafür OT
Hallo,
in Zusammenhang von Beratungsresistenz und ständiger Verstöße gegen das Verkehrsrecht von unfair zu sprechen wenn man ertappt wird, das halte ich für eine Frechheit.

Rumburak

Da er innerhalb
eines Jahres schon einmal geblitzt wurde zusätzlich ein Monat
Fahrverbot. Der Junge Mann nimmt sich einen guten Anwalt der
Ihn aus der Sach rausholt. Dafür muss er aber die doppelte
Geldstrafe Zahlen.

Hi,

manche Bußgeldstellen oder Richter sind da großzügig, andere wiederum hart, hat mit dem Anwalt nicht viel zu tun.

Auf den Tag genau ein Jahr später wird er
wieder Geblitz.

Nach dem anderen Blitzer?

Es wäre nur 3 Punkte und eine Geldstrafe
Fällig. Was kommt noch hinzu. Zählt nun Tattag als einjahre
Frist oder rechtkräftig werden des Urteils,

Die Frist beginnt mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheid, ab dann 1 Jahr.

Aber wäre möglicherweise auch nur rethorisch, denn bei drei Überschreitungen über 20km/h innerhalb 2 Jahre, kann es auch ein Fahrverbot geben.

was ja eigentlich
unfair wäre.

Wieso? Wenn der letzte Verstoß vor Rechtskraft des Folgenden gewesen wäre, hätte es kein Fahrverbot gegeben. Gleicht sich also aus.

Q-Gruß