Folgende Frage zum Mietvertrag:

Hallo Antworter:smile:, folgende Frage habe ich zu einem Mietvertrag:

„Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung der gesetzlichen Frist gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung ist für Mieter und Vermieter für ein Jahr ausgeschlossen.“

Kann das Mietverhältnis nun zum Ende des ersten Mietjahres gekündigt werden, oder muss dieses erst verstreichen und dann mit dreimonatiger Kündigungsfrist gekündigt werden? Vielen Dank schonmal!!

Nach dieser textlichen Vereinbarung gilt die normale gesetzliche KÜndigungsfrist von 3 Monaten für diesen Vertrag. Würde die Formulierung dahingehend lauten, dass der Mieter und der Vermieter im gegenseitigen Einvernehmen auf ihr ordentliches Kündigungrecht für die Dauer von 1 Jahr verzichten, dann wäre der Mietvertrag drei Monate vor Ablauf dieses jahres erstmals kündbar, so dass die freiwillig gegnseitg auferlergte Mietdauer ein Jahr nicht überschreitet.

Hallo, „Die ordentliche Kündigung ist für Mieter und Vermieter für ein Jahr ausgeschlossen.“ Aus diesem Satz schließe ich, dass erst nach einem Jahr gekündigt werden kann. Bin mir aber auch nicht wirklich sicher, wie es ausgelegt werden kann. Wenn Sie etwas genaues wissen, lassen Sie es mich auch bitte wissen. Es interessiert mich auch brennend. Viele Grüße

Hallo firstguardian, also kann ich mit einer ganz normalen 3 Monatigen Frist kündigen? Habe etwas Angst das es doch erst nach einem Jahr geht und ich dann noch 3 Monate Kündigungsfrist habe

Sprechen Sie Ihren Vermieter unter Hinweis auf die nicht korrekte Mietbindungsformulierung im Vertrag an und eröffnen Sie ihm, dass Sie nicht beabsichtigen diese formal unrichtige Vereinbarung zu respektieren. Erkennt der das nicht, dann bleibt Ihnen nur der Klageg in form einer negativen Feststellungsklage, die dann im Erbgebnis dem Vermeiter dessen Formfehler kostenintensiv deutlich macht. Damit haben Sie dann die absolute Rechtssicherheit durch Richterspruch, an der es Ihnen jetzt mangelt.

während der 12 monate ist der ausspruch der ord. kündigung ausgeschlossen.

Hi nein Sie endet mit dem erreichen eines Jahrs du musst nicht noch 3 Monate hinzurechnen das wäre ja sowieso die Kündigungsfrist gewesen und nicht die Kündigung. Nur noch mal kurz… die Klausel ist meineransichtnach sowieso unzulässig, weil du ja 1 Jahr lang auf ein Recht verzichtest das für dich Basis darstellt. Somit hast du immer die Möglichkeit zu Kündigen.

mfg Peter

erstmal vielen dank fuer ihre mühe! auf was kann ich mich genau berufen, dass der mietvertrag nicht rechtens ist und ich doch nun kuendigen kann? Vielen dank vorab!