Folgeschaden bei Austausch Frontschutzscheibe

Hallo!
Ich habe eine Frage zur Übernahme von Reparaturkosten, die nicht im Reparaturauftrag erhalten waren.
Im konkreten Fall musste eine Frontschutzscheibe an meinem PKW ausgetauscht werden. Dieser Schaden wird durch meine Teilkasko mit Selbstbeteiligung übernommen. Nun musste die Vertragswerkstatt ein Bauteil ebenfalls mit ausbauen, um die Scheibe austauschen zu können. Dieses Teil ist durch die Werkstatt beim Ausbau beschädigt worden. Muss ich nun für die zusätzliche Arbeitsleistung und den Materialaufwand ebenfalls bezahlen?
Viele Grüße!

Ich kenn das eigentlich so, dass bei Kaskoschäden die Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnet.
Aber grundsätzlich gilt ja wohl: Was die Werkstatt kaputt macht, muss diese auch bezahlen und nicht Du oder die Versicherung.

Ich kenn das eigentlich so, dass bei Kaskoschäden die
Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnet.
Aber grundsätzlich gilt ja wohl: Was die Werkstatt kaputt
macht, muss diese auch bezahlen und nicht Du oder die
Versicherung.

Ja, der eigentliche Schaden, aus der Austausch der Scheibe, wird durch die Teilkasko abgedeckt.

Ich bin eigentlich auch der Meinung, dass dies durch die Haftpflicht der Werkstatt abgedeckt werden muss.
Ich habe nur die Sorge, dass die Werkstatt sagt, das gehört mit zum Austausch der Scheibe. Aber dann müsste ja eigentlich meine Versicherung aufkommen?!

Hallo,

so wie ich die Sache sehe, muß die Werkstatt den Schaden übernehmen, da das Bauteil vor dem Ausbau noch in Ordnung war. Wenn es ein Bauteil ist, das getauscht werden muß, sieht die Sache wiederum anders aus.
Kurzum: Schäden die durch die Werkstatt verursacht wprden sind, sind durch die Werkstatt zu tragen.
Notfalls mit nem Anwalt drohen, das hilft meistens.

Gruß

Hallo!
Meines Wissens nach ist die Werkstatt für verursachten Schaden verantwortlich. Für solche Vorkommnisse ist jede Werkstatt versichert. Also dagegen wehren. Im Notfall mit Anwalt.
Mir ist im Moment auch kein Fahrzeug bekannt, wo man weiteres Teil ausbauen muß, um die Scheibe zu erneuern.
MfG

Ich habe soeben mein Auto wiederbekommen und mich natürlich prompt mit dem Werkstattinhaber gezofft!
Seine Aussage war sinngemäß: „Was kann ich denn dafür, dass eine Schraube verrottet war und wir das entsprechend nicht heile ausbauen konnten. Wenn ich für jeden verrotteten Bolzen bezahlen müsste, könnte ich den Laden zumachen“
Soviel dann zum Thema Kulanz.

Der Vollständigkeit halber nochmal die Info:
Für den Ausbau der Scheibe mussten die Wischerblätter und was weiß ich, ausgebaut werden (vielleicht kennt jemand den Seat Altea mit den versteckten Wischern?).
Was auch immer da kaputt gegangen ist, soll ich nun die Materialkosten tragen (die Arbeitszeit würde kulanter Weise von der Werkstatt übernommen - die aber ohnehin angefallen wäre).

Desweiteren musste ich geschlagene drei Tage auf mein Auto warten, weil die eine zweite Scheibe einbauen mussten (die erste war denen ebenfalls gerissen).

Also nochmals die kurze und hoffentlich verständliche Frage (auch wenn wir oben einer Meinung sind):

Müssen diese Kosten von mir übernommen werden, wenn ein Teil, welches auf Grund einer verrotteten Schraube, nicht heile ausgebaut werden konnte?

ich sag mal vorsichtig NEIN…denn die werkstattmitarbeiter haben ja durch eigenverschulden das bauteil beschädigt…welches somit ausgetauscht werden muss…aber wie da die genaue gesetzeslage ist weiß ich leider nicht…aber nichts desto trotz…„wer was kaputt macht darf das dann auch selber bezahlen“… so würde ich dann ggf. argumentieren…versuch doch einfach dich gütlich mit dem vertragshändler zu einigen…

beste grüße aus leipzig

hallo,

natürlich müssen sie nichts bezahlen.
was die werkstatt kaputt macht muss diese auch kostenlos ersetzen.es sei denn das problem ist vorher bekannt gewesen und wurde besprochen.

lg

Hallo!
In diesem Fall braucht die Werkstatt die Kosten wohl nicht übernehmen, da sie für verrostete Teile nichts kann. Sie muß nur für Schäden aufkommen, die sie selbst verschuldet.
MfG

Hallo!
normalerweise solltest du das nicht bezahlen müssen, weil es ja das Verschulden der Werkstatt ist. Das ist allerdings mehr was für das Rechtsbrett…
MFG
Sparmeier

Hallo!
Leider reicht mein Wissen in rechtliche Fragen nicht aus, um ihnen eine fundierte Antwort zu geben.
Mein Wissensgebiet bezieht sich ledig auf technische Anfragen.

Jedoch würde ich in Ihrem Fall raten, ihre Versicherung zu benachrichtigen. Diese wird sich dann mit der Versicherung der Werkstatt in Verbindung setzen. Aus meiner Sicht müsste die Haftpflichtversicherung der Werkstatt für den Schaden aufkommen, da das Bauteile durch die Werkstatt beschädigt worden ist.

Mit freundlichen Grüßen
IronMike123

Hallo,

da weiß ich leider nicht Bescheid.

MFG, Georg

Hallo,

ich bin kein Rechtsanwalt aber denke wenn Sie Nachweisen können das die Fa. dieses Zusatzteil selbstverschuldet Beschädigt hat, diese auch für das Neuteil sowie den Arbeitslohn gerade stehen muss.Eine gute Werkstatt macht das. Sollten Sie ADAC Mitglied sein können Sie in der Richtung mal bei Gerichtsurteilen online stöbern. Auch können Sie einmalig den Rat eines Anwaltes beim AdAC in Anspruch nehmen, wie die Chancen stehen sich dagegen zur Wehr zu setzen. Mir hat Mal das nachschauen bei Gerichtsurteilen 600 Euro gespart.
Viel Glück!

Gruss H

Hallo Crow of Sorrow,

diese Kosten muss die Werkstatt übernehmen. Das ist wie Sachbeschädigung. Ich denke die Haftpflicht der Werkstatt sollte den Fall übernehmen.
Man geht ja zur Werkstatt im Glauben, dass sich das dortige Personal mit der Materie auskennt, bzw. es sich die nötigen Informationen zur Reparatur besorgen kann. Dass die Ausführung zu einem Schaden führt, wofür der Kunde nichts kann, ihn aber dennoch bezahlen soll, das kann nicht sein.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel

Ich danke Euch für die vielen Antworten! Bis jetzt habe ich noch keine Rechnung von der Werkstatt bekommen. Trotzdem habe ich auch schon Seat einen Brief über meinen Unmut zukommen lassen!
Sobald ich mehr weiß oder mit der Sache durch bin, werde ich berichten!
Vielen Dank nochmals!!!

So, kurzer Zwischenstand:
Ich habe heute die Möglichkeit gehabt, mit einem Anwalt zu sprechen! Ich dachte mir, dass das evtl. für den einen oder anderen noch interessant sein könnte :wink:

Er sagte mir, dass die Werkstatt sich sogar „glücklich schätzen“ könnte, wenn ich nicht sogar noch selbst Schadensersatzansprüche geltend machen würde (verlängerte Wartezeit, evtl. in Anspruchsnahme eines Mietwagens, etc.).

Hallo keine ahnung da brauchst du einen Rechtsanwalt!

Gruß Kosmas

Hallo!

Ich habe eine Frage zur Übernahme von Reparaturkosten, die
nicht im Reparaturauftrag erhalten waren.
Im konkreten Fall musste eine Frontschutzscheibe an meinem PKW
ausgetauscht werden. Dieser Schaden wird durch meine Teilkasko
mit Selbstbeteiligung übernommen. Nun musste die
Vertragswerkstatt ein Bauteil ebenfalls mit ausbauen, um die
Scheibe austauschen zu können. Dieses Teil ist durch die
Werkstatt beim Ausbau beschädigt worden. Muss ich nun für die
zusätzliche Arbeitsleistung und den Materialaufwand ebenfalls
bezahlen?
Viele Grüße!