Folgeschaden von Autozusammenstoss?

Hallo zusammen!
Wer kann mir zu fogendem fiktiven Fall etwas sagen:

A übersieht beim rückwärts Ausparken im Parkhaus das Auto des B und fährt mit geringster Geschwindigkeit in den Kotflügel des eben genannten.
A und B steigen beide aus und stellen fest, dass an beiden Autos kein Schaden erkennbar ist. Da A jedoch ein pflichtbewusster Bürger ist, hinterlässt er B seine Adresse mit Telefonnummer.
Nach 10 (!!) Tagen erhält A einen Anruf von der Freundin des B mit der Aussage, man hätte das Auto des B in einer Werkstatt untersuchen lassen und es wurde festgestellt, dass unter der Stelle, in die A hineingefahren ist, ein erheblicher Schaden entstanden sei. Diesen möchte B nun reparieren und von A bezahlen lassen.
A ist etwas verwirrt, da der Vorfall 10 Tage zurück liegt und er nicht mehr mit einer Meldung gerechnet hat. Auf vorsichtige Nachfrage, warum er erst jetzt von B hört und man ja nun nicht überprüfen könne, ob dies tatsächlich ein Folgeschaden A´s sei, wird A mit der mürrischen Antwort der Freundin von B abgespeist, ihr sei nicht nach Scherzen zumute, ihr Vater sei vor kurzem gestorben.
A lenkt daraufhin ein und bittet zunächst um Zusendung der Fotos, die B später gemacht hat und auch der Unterlagen der Werkstatt.

Nun meine Frage: Wie hat A sich zu verhalten?? In 10 Tagen könnte viel mit dem Auto des B passiert sein und A ist nicht bereit, für einen Schaden aufzukommen, den er nicht verursacht hat…

Hallo!

A zahlt eine ganze Menge Geld für seine Haftpflichtversicherung und jetzt kann er endlich mal erfahren, wozu das gut ist. Er soll B seine Versicherungsnummer mitteilen und in Ruhe abwarten, was passiert.

Unfallregulierung durch den Versicherer heißt nämlich nicht gleich Hochstufung und andere Übelkeiten. Dort sitzen spezialisierte Leute, die genau so ungern Geld rausrücken wie A selbst und deswegen alles tun, um das zu verhindern. Und in der geschilderten Situation sieht’s doch sehr gut aus.

Habe noch vergessen zu schreiben, dass die Freundin des B am Telefon zu A sagte, sie hätten jemdanden, der es so machen könnte, also nicht in einer Fachwerkstatt. Das würde A ca. 300 EUR kosten, in einer richtigen Werkstatt würde es seeeeehr viel teurer werden…
Also nochmal meine Frage: wie soll A sich verhalten? Trotzdem alles der Versicherung melden?

JA! Dann erst recht!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Anmerkung o.T.
Hallo,

A und B steigen beide aus und stellen fest, dass an beiden
Autos kein Schaden erkennbar ist.

Wenn eine Kunststoffabdeckung eingedellt wird, beult sie sich unter Umständen wieder aus. Das Blech darunter nicht. Ist also durchaus möglich, dass erst eine Werkstatt nach Abnehmen des Kunststoffteils den Schaden bemerken kann.
Gruß
loderunner

Hi,

Wenn eine Kunststoffabdeckung eingedellt wird, beult sie sich
unter Umständen wieder aus. Das Blech darunter nicht. Ist also
durchaus möglich, dass erst eine Werkstatt nach Abnehmen des
Kunststoffteils den Schaden bemerken kann.

Zumal sich in so Kotflügeln heutzutage allerlei Zeugs versteckt. Das fängt an beim Innenkotflügel aus Kunststoff der bricht und geht weiter bis hin zum Wassertank der Scheibenwaschanlage. Auch der kann bei solch einem Unfall zerstört werden.

Grüßle
Frank K.