Folgeschäden am Bau

Moin zusammen,

mehmen wir mal an, jemand lässt sich von Fa. XY ein Haus bauen und zieht nach Fertigstellung dort ein. Dann lässt er sich etwas später von einer anderen Firma eine Terrasse pflastern und lebt glücklich und zufrieden - bis der Sockelputz beschließt, abzufallen. Ein Baugutachter könnten nun annehmen, dass das Haus unten rum komplett freigelegt werden muss. Das würde aber dem Eigentümer nicht gefallen, denn die ursprüngliche Firma XY lehnt alles was über das Ausbessern des Putzes hinausgeht, ab. Die Terrassenkosten bleiben bei ihm - unverschuldet.

Würde die Fima XY mit dieser Ablehnung Recht haben oder muss sie als Folge ihres Fehlers auch die Terreassenarbeiten bezahlen bzw. von mir aus selbst ausführen?

LG
Mike

Hallo,

mehmen wir mal an, jemand lässt sich von Fa. XY ein Haus bauen
und zieht nach Fertigstellung dort ein. Dann lässt er sich
etwas später von einer anderen Firma eine Terrasse pflastern

bis der Sockelputz :beschließt, abzufallen.

—Die Baufirma wird behaupten, dass dies durch die Firma mit dem Anlegen der Terrasse verursacht wurde.

Ein Baugutachter könnten nun annehmen,

dass das Haus unten rum komplett freigelegt werden muss. Das
würde aber dem Eigentümer nicht gefallen, denn die
ursprüngliche Firma XY lehnt alles was über das Ausbessern des
Putzes hinausgeht, ab. Die Terrassenkosten bleiben bei ihm -
unverschuldet.

Würde die Fima XY mit dieser Ablehnung Recht haben oder muss
sie als Folge ihres Fehlers auch die Terreassenarbeiten
bezahlen bzw. von mir aus selbst ausführen?

—Bis jetzt ist nicht vorgetragen, dass Fa. XY „als Folge ihres Fehlers auch die Terrassenarbeiten“ bezahlen muss.
Welcher Fehler wird denn der Baufirma XY vorgeworfen?

XY wird behaupten, dass erst durch das nicht sachgerechte Anlagen der Terrasse der Putz abfiel.

LG:smile:

LG
Mike

Hi Xenion,

—Die Baufirma wird behaupten, dass dies durch die Firma mit
dem Anlegen der Terrasse verursacht wurde.

und wie erklärt sie dann, dass der Sockelputz rund herum um das Haus abfällt, die Terrasse aber nur etwa 30% der Hauswand einnimmt?

—Bis jetzt ist nicht vorgetragen, dass Fa. XY „als Folge
ihres Fehlers auch die Terrassenarbeiten“ bezahlen muss.
Welcher Fehler wird denn der Baufirma XY vorgeworfen?

Der Hauseigentümer wird der Baufirma keinen Fehler vorwerfen, er wird einen Umstand reklamieren. Nämlich den Umstand, dass 12 Monate nach Bau der Putz abfällt.
Aber ein Fehler könnte eine schlechte Grundierug sein. Nur als Beispiel.

XY wird behaupten, dass erst durch das nicht sachgerechte
Anlagen der Terrasse der Putz abfiel.

Gut, das würde an besagten 30% der Hauswand und dort auch nur an den Berührungspunkten mit der Terrasse passen. Der Sockelputz ist aber einen knappen Meter hoch, also weit über der Terrasse noch sichtbar.

Wie gesagt, alles nur angenommen.

LG - Mike

Hallo,

war nach meiner Erinnerung im 1.Posting aber nicht erkennbar, dass der Sockel um das ganze Haus herum abfällt; dann wäre natürlich die Terrasse nicht erstrangig die Ursache; bin davon ausgegangen, dass dies nur im Terrassenbereich sei.
Hier sollte ein öffentlich vereidigter Gutachter beauftragt werden, denn die Baufirma ist ja versichert.

LG:smile:

dass der Sockelputz rund herum um
das Haus abfällt

das wäre ein Mangel für die der Auftraggeber vom Auftragnehmer Nacherfüllung verlangen kann

Der Hauseigentümer wird der Baufirma keinen Fehler vorwerfen,
er wird einen Umstand reklamieren. Nämlich den Umstand, dass
12 Monate nach Bau der Putz abfällt.

Das wäre ein Mangel innerhalb der gesetzl. Gewährleistungsfrist.

Aber ein Fehler könnte eine schlechte Grundierug sein.

F a l l s der Auftragnehmer den Mangel nicht behebt könnten Art und Ursache des Mangels in einem Gutachten festgestellt werden.

Hallo Xenion,

ja, Du hast Recht mit dem ersten Posting, aber die Fälle sind ja fiktiv, wie Du weißt, und da musste ich halt noch was dazudichten um meine tiefen Gedanken und Sorgen zu formulieren :wink:
Das mit dem versicherten Gutachter gefällt mir. Da halte ich mal fest.
Danke!

Bis zum nächsten Mal…
Mike

Hallo Angelina1,

besten Dank für die Antwort. Das war mir so auch alles klar. Promlem ist einzig die Bezahlung der Terrasse. Wer kommt für den Rückbau und späteren Neubau auf?

Mike