Folgeschäden am Implantat von Schulunfall

Hallo,

ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich hatte als Kind einen Schulunfall, wobei ich mir einen Schneidezahn rausgebrochen habe. Mit 18 habe ich dann ein Implantat eingesetzt bekommen. Die Unfallkasse Hessen hat damals alle Kosten übernommen.
Nun sind Folgeschäden aufgetreten und müssten gemacht werden.
Bei Nachfrage bei der Unfallkasse, habe ich die Rückmeldung erhalten, dass sie nur Kosten im Rahmen des für gesetzliche Unfallversicherträger geltenden Bestimmung übernehmen. Implantate gelten aber mittlerweile nur als private Leistungen.
Von den geschätzten Kosten meines Zahnarzt von ca. 1.700 €, müsste ich nun ca. 500,00 € selbst zahlen.

Aber das kann doch nicht sein. Die Entscheidung ein Implantat zu bekommen habe ja nicht ich, sondern mein Zahnarzt vor 15 Jahren getroffen.

Wie schaffe ich es, dass die Unfallkasse die komplette Höhe der Aufwände übernimmt?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten und liebe Grüße,
3schmetterlinge

Hallo,

die Antwort darauf interessiert mich auch. Ich habe einen ähnlichen Fall. Bei mir wurde bedingt durch einen Autounfall (an dem ich unschuldig war) an den Schneidezähnen Teile abgeschlagen. Die Zähne sollten nun überkront werden, da die angesetzten Teile nicht ewig halten und mein ZA sagt, er kann nicht nochmal was ansetzen. Nun stellt sich meine Krankenkasse quer, da ich den Unfall nicht mehr nachweisen kann. Die AOK stellt sich quer Unterlagen von früher, bei dem der Unfall ja auch wegen anderer Verletzungen dokumentiert ist, was rauszurücken. Einmal heisst es wegen Datenschutz, das andere Mal heisst es, sie hätten keine Unterlagen mehr. Ich soll mich an die Polizei wenden, die hätten den Unfall früher schließlich aufgenommen. Die haben aber auch keine Unterlagen mehr, da solche Altfälle nach 10 Jahren vernichtet werden.

Also, kein Nachweis kein Geld. Ich muss also meinen Eigenanteil voll selber zahlen.

Grüße Ute

Hallo,

ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich hatte als Kind einen Schulunfall, wobei ich mir einen
Schneidezahn rausgebrochen habe. Mit 18 habe ich dann ein
Implantat eingesetzt bekommen. Die Unfallkasse Hessen hat
damals alle Kosten übernommen.
Nun sind Folgeschäden aufgetreten und müssten gemacht werden.

Servus,

geht das genauer? Was heißt ‚Folgeschäden‘?

BTW: ‚gemacht‘ sind sie wohl schon - die Schäden :wink:) ?

Bei Nachfrage bei der Unfallkasse, habe ich die Rückmeldung
erhalten, dass sie nur Kosten im Rahmen des für gesetzliche
Unfallversicherträger geltenden Bestimmung übernehmen.
Implantate gelten aber mittlerweile nur als private
Leistungen.

Damals waren Implantate UND die Kronen drauf private Leistungen. Heute sind sie wenigstens zuschußfähig. Du hattest nur ‚Glück‘, daß es ein unfallbedingter Zahnverlust war.Hättest Du den Zahn als Folge von Karies oder Parodontitis verloren, hätte Dir kein Mensch einen Zuschuß gegeben.

Von den geschätzten Kosten meines Zahnarzt von ca. 1.700 €,
müsste ich nun ca. 500,00 € selbst zahlen.

Hättest Du kein Implantat, hättest Du an dieser Stelle heute eine Lücke, die mit einer Brücke über’brückt’ worden ist. Wenn an der ein Schaden, welcher Art auch immer, auftreten würde, müsstest Du Dich an der Behebung der ‚Folgeschäden‘ wahrscheinlich auch beteiligen. Ich glaube nicht, daß Du Dein ganzes Leben lang den Anspruch hast, von Deiner Versicherung so behandelt zu werden, als wäre der Unfall eben erst passiert. Glücklicherweise gibt es hier im Brett mindestens zwei Personen (Versicherungsfachleute) die das besser wissen als ich. Ich jedenfalls finde, daß Du mit rund 70 Prozent Zuschuss verdammt gut bedient wärest.

Aber das kann doch nicht sein. Die Entscheidung ein Implantat
zu bekommen habe ja nicht ich, sondern mein Zahnarzt vor 15
Jahren getroffen.

Als Du das Implantat bekommen hast, warst Du 18 Jahre alt, also voll geschäftsfähig. Wer also hat die Entscheidung damals getroffen?

Wie schaffe ich es, dass die Unfallkasse die komplette Höhe
der Aufwände übernimmt?

Nach meiner Einschätzung wahrscheinlich nicht

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten und liebe Grüße,
3schmetterlinge

Gerne

Gruß

Kai

Also, kein Nachweis kein Geld. Ich muss also meinen
Eigenanteil voll selber zahlen.

Grüße Ute

Servus Ute,

wer wird denn da ‚geschützt‘, wenn Du von DEINER Kasse DEINE Daten haben willst - der Unfallgegner? Wenn das so stimmen sollte wie Du hier schilderst - geh zum Anwalt.

Kai

Hallo Kai,

die frühere Krankenkasse stellt sich quer, da ich ja schon vor über 10 Jahren gewechselt habe und somit kein Mitglied mehr bin. Sie hätte bei so lange ausgeschiedenen Mitgliedern die Unterlagen auch eh nicht mehr da. Keine Ahnung wie lange die Aufbewahrungsfristen bei den Kassen sind.

Grüße Ute