Folgeschäden bei Arbeitsunfall SGB?

Guten Tag,

ich hätte gerne eine Rechtsauskunft!
Ist das Thema Folgeschäden von einem Arbeitsunfall irgendwie im SGB geregelt? Es geht um die Zuordnung KK bzw. BG!

Danke
Viele Grüße
Joachim

Hoi.

Da gibt es nicht viel:

  1. „Nachfolge Unfälle“
    § 11 Mittelbare Folgen eines Versicherungsfalls SGB VII
    (1) Folgen eines Versicherungsfalls sind auch Gesundheitsschäden oder der Tod von Versicherten infolge

  2. der Durchführung einer Heilbehandlung, von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder einer Maßnahme nach § 3 der Berufskrankheiten-Verordnung,

  3. der Wiederherstellung oder Erneuerung eines Hilfsmittels,

  4. der zur Aufklärung des Sachverhalts eines Versicherungsfalls angeordneten Untersuchung
    einschließlich der dazu notwendigen Wege."

  5. Ist der andere Gesundheitsschaden folge des Gesundheitsschadens durch den Arbeitsunfall?
    Tja, hier gibt es keine gesetzlichen Regeln, nur Gerichtsurteile. Diese beziehen sich dann auf die Gutachter der KK bzw. BG. Dort ist eben nur durch die Fachleute/Mediziner festzustellen, ob die Ursache des Gesundheitsschadens folge des Arbeitsunfalles ist oder nicht (z.B. Patient verliert nach halben Jahr nach Unfall ein Bein. Hatte er Diabetes, könnte dies auch der Grund sein und muß nicht mit dem Unfall zusammenhängen).

Ciao
Garrett