Folgeschäden bei verlorenen Einschreibesendungen?

Hallo liebe Wissenden,

wie verhält es sich eigentlich, wenn die deutsche Post eine Einschreibesendung nicht zustellt und dadurch dem Absender oder Empfänger Folgeschäden entstehen.

Beispiel:
Ein Internet-Kauf in GB (Warenwert ca. 400 Euro) wird innerhalb der zweiwöchigen Frist nach dem Erhalt der Ware widerrufen. Da aus technischen Gründen die Rücksendung der Ware nicht sofort erfolgen kann, wird erstmal - konform mit den AGB - der Kauf schriftlich widerrufen und der Versand der Ware für einen späteren Zeitpunkt angekündigt.
Nach eingehender Beratung in einer Filiale der deutschen Post wird dem Käufer die Versandart „Einschreiben international mit Rückschein“ empfohlen. Von ggf. zusätzlichen Versicherungen keine Rede. Nun verschwindet der Brief und der Widerruf erfolgte nicht fristgerecht.

a) Die DP bestätigt schriftlich, das der Brief verloren wurde.
b) der Händler verweigert die Rückabwicklung, da er keinen fristgerechten Widerruf erhalten hat. Und behält natürlich die für die Ware geleistete Zahlung. Auch die Rücknahme der Ware verweigert der Händler.
c) Die DP zahlt in Ihrer grenzenlosen Güte 30 Euro Schadensersatz.

Meine Frage ist nun: wer haftet für den Schaden?

Gruß aus Köln
Thomas

Hallo,

keine Rede. Nun verschwindet der Brief und der Widerruf
erfolgte nicht fristgerecht.

a) Die DP bestätigt schriftlich, das der Brief verloren wurde.
b) der Händler verweigert die Rückabwicklung, da er keinen
fristgerechten Widerruf erhalten hat. Und behält natürlich die
für die Ware geleistete Zahlung. Auch die Rücknahme der Ware
verweigert der Händler.
c) Die DP zahlt in Ihrer grenzenlosen Güte 30 Euro
Schadensersatz.

Meine Frage ist nun: wer haftet für den Schaden?

Der Käufer. Dieser ist in der Pflicht fristgemäß zu widerrufen. Die Post haftet nur mit dem vertraglich vereinbarten Höchstbetrag.

Gruß

S.J.