Ich habe folgendes Problem:
Ich will eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Aufgrund meiner Kreuzbandrisse im linken (2003)und rechten Knie (2006) will die Versicherung eine besondere Vereinbarung treffen. Folgender Text steht in der besonderen Vereinbarung:
„Es ist vereinbart, dass Erkrankungen beider Kniegelenke und deren Folgen, soweit ein unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang mit dem Grundleiden medizinisch nachweisbar ist, eine Leistung aus der Selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung nicht bedingen und bei der Festsetzung des Grades der Berufsunfähigkeit aus anderen Gründen unberückscihtigt bleiben.“
Jetzt meine Frage: Welche Erkrankungen oder Verletzungen können auf mein Knie zurückgeführt werden? Was ist mit Athrose oder einem Knorpelschaden? Führen alle weiteren Verletzungen in meinem Knie zu einem Ausschluss aus den Leistungen?
(Falls es wichtig ist: Es geht um den Polizeidienst - hauptsächlich Streifendienst)