Folgeschäden durch Kreuzbandriss?

Ich habe folgendes Problem:
Ich will eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Aufgrund meiner Kreuzbandrisse im linken (2003)und rechten Knie (2006) will die Versicherung eine besondere Vereinbarung treffen. Folgender Text steht in der besonderen Vereinbarung:
„Es ist vereinbart, dass Erkrankungen beider Kniegelenke und deren Folgen, soweit ein unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang mit dem Grundleiden medizinisch nachweisbar ist, eine Leistung aus der Selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung nicht bedingen und bei der Festsetzung des Grades der Berufsunfähigkeit aus anderen Gründen unberückscihtigt bleiben.“

Jetzt meine Frage: Welche Erkrankungen oder Verletzungen können auf mein Knie zurückgeführt werden? Was ist mit Athrose oder einem Knorpelschaden? Führen alle weiteren Verletzungen in meinem Knie zu einem Ausschluss aus den Leistungen?

(Falls es wichtig ist: Es geht um den Polizeidienst - hauptsächlich Streifendienst)

Hallo Simon,

für PVD-Beamte gibt es leider nur einen gut geeigneten Versicherer für die Vollzugs(!)dienstunfähigkeit. Die Forenregeln erlauben leider nicht, dass ich den hier nenne.

Bei der Leistungsausschlussklausel zum Vertrag kommt es darauf an, dass der Ausschluss möglichst eng auf die Vorerkrankung Bezug nimmt. Pauschal „Verletzungen oder Erkrankungen beider Kniee und Folgen“ wäre ungeeignet, ist bei vielen Versicherern leider gängige Praxis. Ein guter Vermittler weiß das zu vermeiden.

Zur zitierten Klausel darf ich keine Antwort geben, das würde die Grenze des Rechtsdienstleistungsgesetzes überschreiten (individuelle Rechtsberatung).

Die Einschätzung, welche Folgen ein Kreuzbandriß (und -plastik?!) haben kann, ist eine medizinische, keine Versicherungsfrage. Bitte wende dich dazu an einen Mediziner.

Viele Grüße und alles Gute
oscar.

Hallo !

Grundsätzlich ist jeder Auschluss zu vermeiden, denn im Leistungsfall kann die Versicherung darauf zugreifen und eine Kausalkette bilden.

D.h. man wird versuchen die aktuelle Erkrankung damit in Verbindung zu bringen und ist dann von der Leistung frei. Gerade in Ihrem Beruf ist ein Ausschluss der Kniegelenke problematisch. Wenn eine Arthrose oder ein Knorpelschaden ihren möglichen Ursprung durch die defekten Kniee haben, dann wars das !

Aus diesem Grund sollte man durch einen Fachmakler ALLE in Betracht kommenden Gesellschaften das Risiko prüfen lassen.

Ich gehe mal davon aus, dass auch an die ( spezielle )Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel gedacht worden ist.

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Besuchen Sie uns doch unter:

www.tuerk-versicherungen.de

oder schreiben direkt an:

[email protected]

gruß

j türk

Hallo,

warum gehen Sie nicht zu einem Makler und lassen sich beraten?

Also Anträge nie direkt bei der Versicherung stellen, da eine Ablehnung oder erschwerte Annahme dann regestriert wird. Das sage ich nicht aus Eigennutz weil ich Makler bin, sondern aus Erkenntnis.

Sind die Bänderrisse folgenlos ausgeheilt? Je nach Gesellschaft werden nur die letzen 5 Jahre nachgefragt. Das heißt 2012 müssten Sie Fragen dazu gar nicht mehr beantworten. Ziehen Sie den Antrag zurück - vergewissern Sie sich vorher dass die erschwerte Annahme nicht registriert wird und stellen Sie einen neuen Antrag im nächsten Jahr nach Ablauf von 5 Jahren nach der letzten Behandlung - bei der richtigen Gesellschaft.

Bei Dienst mit der Waffe gibt es meines Erachtens nur 2 Anbieter die hier ein empfehlenswertes Angebot mit entsprechenden Bedingungen liefert. Ich hoffe Sie haben den passenden Anbieter.

Welche Verletzungen auf das Knie zurückgefüht werden können müssen Sie einen Mediziner fragen, allerdings können dies weitreichend sein - z.B. Verschließerscheinungen, folgen von Haltungsschäden, Wirbelsäule … etc.

Gruß
Der Ruhestandsplaner Essen.

Ich hatte gerade einen ähnlichen Fall -
Konkret wird es in der Praxis so aussehen das
bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit die durch Einschränkung des Bewegungsapparates erfolgt immer genau geprüft wird ob es eine folge Erkrankung ist -das kann ( muß nicht) bei deinem Beruf ein Problem werden - wichtig ist dann das der Arzt immer sehr genau definiert im Attest ob es eine folge vom Knie ist oder nicht - jeder kleine Hinweis wird unweigerlich zu einer genauen Prüfung führen- das hört sich jetzt erst einmal Problematisch an - ich würde an deiner Stelle den behandelten Arzt genau fragen welche Folge Erkrankungen zu erwarten sind und dann abwegen ob der Antrag zur Bu oder DU noch warten kann - je nach Versicherer wird bis zu 5 oder 10 Jahre rückwirkend gefragt - wenn du seit 2006 Behandlung.- und Beschwerde frei bist und auch keine prozentuale Einschränkung bzw. Grad einer anerkannnten Behinderung besteht ist die Option zu überlegen- das würde ich auch mit dem Arzt besprechen ob er dann ein Attest erstellen das keine weiteren Beschwerden oder Einschränkungen vorliegen.

Hallo,

das klingt schon danach, dass am besten auch gleich eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden sollte. :smile:

Im Fall, dass die BU leisten soll, wird sie vermutlich auf jeden Fall eine Mitbeteiligung der Knie konstruieren, damit sie nicht leisten muss. Das bezieht sich nicht unbedingt nur auf die Knie allein.
Wenn Sie z.B. wegen Rückenproblemen dienstunfähig werden, kann es durchaus sein, dass ein Gutachter bescheinigt, dass Sie wegen des ehemaligen Kreuzbandrisses das Knie immer entlastet haben und dadurch eine ungleiche Belastung an der Wirbelsäule aufgetreten ist, die zu Ihren Rückenproblemen geführt hat…
Ähnliches gilt für Fuß- und Hüftgelenke. Mit ein bisschen Kreativität lassen sich auch ganz andere Verbindungen herstellen, etwa zu Übergewicht, Rheuma und Diabetes etc.

Sie sollten die Versicherung auf jeden Fall fragen, ob es möglich ist, nach einer beschwerdefreien Zeit von 5 oder 10 Jahren eine Neueinstufung zu beantragen. Dann darf in dieser Zeit aber keine einzige Untersuchung am Knie stattgefunden haben.

Vielleicht wäre eine Dread Disease Police und eine Unfallversicherung mir Rentenzahlung die geschicktere Wahl.

Herzliche Grüße

Jürgen Schnitzler

www.juergen-schnitzler.de

Hallo,

da ich kein Arzt bin kann ich verständlicher Weise nicht alle möglichen Folgen eines Kreuzbandrisses ausmachen. Allerdings muss man sich im Klaren sein, dass jede Folge, die ggf. zu einer Berufunfähigkeit führt, nicht mit einer Rente seitens der Versicherung abgegolten wird. Das ist denke ich auch verständlich.

Allerdings würde ich persönlich deshalb nicht gänzlich auf die Versicherung verzichten, es gibt natürlich noch andere Auslöser für eine BU!

Tipp zum Schluss: Bitte auf jeden Fall bei der AXA-DBV versichern sofern eine Dienstunfähigkeitsklausel gewünscht wird. Die ist für Polizisten bei diesem Anbieter definitv am besten geregelt.

Gruß aus Berlin

Alexander Haid
Versicherungsmakler

Guten Tag.

Das „Oberthema“ ist korrekt gewählt, aber die konkrete BEantwortung der Frage kann eigentlich nur von einem Arzt abgegeben werden.

Grundsätzlich ist der Versicherer im Falle natürlich in der Lage jedes noch so kleine Detail, dass sich mit dem Knie in Zusammenhang bringen lässt, gerichtlich bzw gutacherlich anzuführen.

Viele Grüße aus dem Saarland
Claude Burgard
Versicherungsmakler

Wenn ich die Klausel der Versicherung richtig verstanden habe, werden alle zukünftigen Erkrankungen oder Verletzungen der beiden Knie ausgeschlossen sein, egal um welches Leiden es sich handelt.

Ich kann Ihnen nur raten, bei anderen Versicherern Probeanträge auf eine BU zu stellen. Dabei kommt es auf die Fragen zu den Vorerkrankungen an. Es könnte sein, dass es BU-Angebote gibt, für die die Kreuzbandrisse aus 2003 und 06 zu weit zurück liegen. Dann müssen Sie diese Dinge auch nicht angeben.

Allerdings haben Sie ja bereits bei einem Versicherer diese Verletzungen aktenkundig gemacht und es könnte eine Frage zum Ausschluss durch andere Versicherer geben, die Sie wahrheitsgemäß (wie alles andere auch) beantworten müssen.

Hallo Simon,
Deine Berufsgruppe ist schon in der Risikozone bei den Versicherern.
Da vermutlich Beamter solltest Du zunächst schauen, dass Du bei der Hamburg Mannheimer unterkommst, Reine BU Versicherung, weil es dort die echte Dienstunfähikeitsklausel gibt. Daher wäre es zunächst wichtig, dort anzufragen, wie die dein gesundheitliches Problem sehen.
Die übermittelte Klausel, ist mir zu schwammig, da kann sich der Versicherer immer rausziehen. Da sollen Di Dier mal beispeiel nennnen. Wichtig wäre auch, dass Unfälle und Infektionen (im Knie) gleichwohl mitversichert sind.
MfG
Ulrich

Guten Morgen,

das ist ein sehr umfassender Ausschluss und es lässt sich im Schadensfall sehr schwierig ableiten was damit gemeint ist. Streng genommen können auch Krankheiten des Bewegungsapperates in diesen Ausschluss fallen. Nun muss man solche „Ausschlüsse“ nicht unkommentiert akzeptieren. Hier ist nun ihr Vermittler gefordert Klarheit herzustellen oder ggfs eine Alternative zu suchen. Persönlich würde ich meinen Kunden nicht raten, einen solch umfassenden Ausschluss zu akzeptieren. Meine Empfehlung: Lassen Sie Ihren Vermittler seinen Job machen und drängen Sie darauf, das hier eine Konkretisierung erfolgt oder Sie eine alternative BU bekommen, die ohne einen solchen Ausschluss greift. Wichtig für Sie ist vor allen Dingen auch eine BU die die Thematik „Dienstunfähig“ einschliesst.
Gruss
Christian Müller

Vielleicht kann ich Ihnen weiterhelfen, wenn Sie mich anrufen, ich habe da so eine Idee…

Bei welchem Anbieter haben Sie dies Angebot erhalten?

Ralph Bleister

02234-4308967

Wollen Sie mich anrufen?

Ich bin auch am Wochenende ganz gut erreichbar, wenn Sie Schichtdienst haben ist vormittags bei mir immer gut… mein Vater war ein Kollege von Ihnen, meine ersten Werbegeschenke meiner Kindheit waren GDP-Werbeartikel, denn Teddy habe ich immer noch… :wink:

Hallo,

mich hat man damals am vorderen Kreuzband operiert, um Folgeschäden am Knie minimieren zu können.
Arthrose gehört auf jeden Fall mit dazu.
Ich würde einfach die Versicherung ansprechen, was diese Formulierung im Klartext bedeutet.

Gruß
Kiwi