Ein Mieter unterhielt in einer ETW die vom Vermieter genehmigte Tierhaltung. Im Mietvertrag war vereinbart, dass der Mieter für entstehende Schäden durch die Tierhaltung aufkommt. Nach dem Auszug renovierte der Nachmieter die Wohnung (Neuanstrich der Wände). Doch auch nach ca. 9 Monaten waren ständige Gerüche aufgrund der vorherigen Tierhaltung deutlich wahrnehmbar. Der Mieter machte darauf hin einen Mietmangel geltend und forderte die grundlegende Sanierung der Wohnung.
Frage:
Wer muss für den Schaden aufkommen? Vormieter oder Vermieter?
Ich muss hier sagen eindeutig der Vermieter da sämtliche Renovierungsansprüche des Vermieters gegen den Vormieter 6 Monate nach Auszug verjähren… tut mir leid.
LG
Kann ich nicht beurteilen, denn ich bin kein Experte auf diesem Gebiet.
Hallo,
Mietsachschäden, unter welche auch tierbedingte Gerüche zählen, sind nach 6 Monaten verjährt.
Die Tierhaltung war genehmigt und der Mieter hat die Wohnung renoviert. Wenn die Wohnung dann so abgenommen wurde und innerhalb der sechs Monate danach keine Aufforderung erging dies nachzubessern. inkl. Frist, dürfte der Vormieter aus der Geschichte raus sein.
Viele Grüße
tina
Leider der Vermieter, weil mögliche Ansprüche 6 Monate nach Übergabe der Mietsache verjährt sind.
Hallo Topanonym,
Deine Frage ist nicht so leicht zu beantworten. Es hängt sicher einiges davon ab, was im Abnahmeprotokoll nach der Wohnungsübergabe durch den Tierhalter festgehalten ist. Wenn dort kein weiterer Mangel ausfgeführt ist, wird der schwarze Peter, und damit die Renovierungskosten, wohl beim Vermieter bleiben.
Unabhängig davon kann man sicherlich versuchen, den ehemaligen Tierhalter zu einer Kostenbeteiligung anzuhalten.
Beste Grüße, Hubert Steiger.
VERMIETER!!! Als Vermieter weiß man ganz einfach auf was man sich bei Tierhaltung einläßt!!
hallo,
aus dem internet:
Die Erlaubnis des Vermieters zur Tierhaltung bedeutet nicht gleichzeitig, daß er den Mieter von der Schadenshaftung freistellt. Eine durch Tiere bedingte intensivere Abnutzung der Wohnung hat der Mieter zu vertreten, wenn die Schäden über die sonstige vertragsgemäße Abnutzung der Wohnung hinausgehen, z.B. Biß- und Kratzspuren an Türen und anderen Einrichtungsgegenständen. Außerdem haftet der Mieter für sein(e) Tier(e) aus der Tierhalterhaftung gemäß § 833 BGB.
der link dazu:
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/beschaedigung-der…
es wäre also eine sache des vormieters, die auch sicherlich noch nicht „verjährt“ ist, aber diese genauen fristen sind nochmals zu recherchieren.
mfg
mannheim13
Hallo,
der Vormieter muss für den Schaden aufkommen, Verursacherprinzip.
Allerdings muss nicht der Nachmieter den Vormieter kontaktieren, sondern der Vermieter.
Es handelt sich um einen versteckten Mangel, der beider Wohnungsübergabe nicht in diesem Ausmaß erkennbar war.
Im schlimmsten Fall müssen die Fussbeläge entfernt werden und der Putz von den Wänden abgeschlagen werden.
Viele Grüße
Llissy
Die Gerüche sind, warhscheinlich, Urinduftmarken.
Wenn die im Estrich oder im Putz stecken kann das teuer werden.
Haben Sie die Wohnung „mängelfrei“ abgenommen bleiben Sie ev auf den Kosten sitzen.
Es sei den es waren versteckte Mängel, die erst später nach Wohnungsübergabe erkann wurden.
Aber da ja wohl vertraglich geregelt wurde das der ehemalige Mieter für Schäden aufkommt, würde ich mich an ihn wenden.
Mit freundlichem Gruß u.pilger
Ciao Topanonym,
geh zu nem Fachanwalt und las dich von nem Fachmann bzgl des Mangels beraten.
Würd denken, dass de nach 6 Monaten schlechte Karten hast um den Vormieter in Regeress zu nehmen.
a) Fachmann befragen und Kosten ermitteln
b) vom Rechtsanwalt Aufwand und Nutzen/Kosten abwägen lassen und die Durchsetzung deiner Ansprüche im Kontext des konkreten Altvertrages und der Tiernutzung prüfen
Viel Erfolg!
cumar
Schau Dir diesen LINK an http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-wohn24032… und ersetze Geruch nach Heizöl mit Geruch nach Auszug-Tierhaltung.
Der Mieter kann diesen Mangel geltend machen und da Tierhaltung erlaubt war und bei Auszug diese Geruchsbelästigung nicht erkannt wurde ist der Vermieter für die Beseitigung zuständig. So würde ich das sehen - besser eine RA damit beauftragen,
Das ist nicht so eindeutig:
Prinzipiell hat der Vermieter die Wohnung ja abgenommen und damit alle bestehenden Mängel akzeptiert. Von daher müsste er für die Instandsetzung haften.
Handelt es sich jedoch um einen versteckten Mangel, den er trotz gründlicher Inaugenscheinnahme nicht entdecken konnte, kann er den Vormieter noch in die Haftung nehmen.
An Vermieterstelle würde ich die Renovierung bezahlen und versuchen, mir das Geld wiederzuholen.
Hallo! Der Vermieter muss die Kosten tragen. Paragraf 548 BGB. Nach 6 Monaten ist die Frist verjährt.http://www.welt.de/finanzen/article1873534/Mieter-ha…
ich glaube kommt darauf an, wenn Tierhaltung genehmigt ob schäden durch normalen Gebrauch oder auch schlechte Reinigung, unsachgemäße Haltung, vielleicht ggf. Tier nicht und teilweise nicht immer stubenrein?
Ist meiner Meinung nach Streitfrage-müßte evtl Gutachter hizugezogen werden.
Hmmmm… diese Geruchsbelästigung ist ja kein offensichtlicher Mangel gewesen, als die Wohnung übergeben wurde. Wenn z.B. eine Tür zerkratzt wäre oder so, dann wäre das offensichtlich. Ich fürchte, auf den Kosten für diese Geruchsbelästigung wird der Vermieter hängen bleiben. Der derzeitige Mieter mahnt zu Recht den Mangel an, der alte Mieter ist raus und der Vermieter muss zusehen, dass er das auf die Reihe kriegt.
Alles Gute!