Folgeunfall nach Autopanne - er zahlt den Schaden?

Hallo.
Am 15. Juli gegen 02:00 Uhr stand ein PKW kurz vor einer Kreuzung und dem Fahrer war das Benzin war ausgegangen. Der Wagen stand unbeleuchtet, ohne Warnblinkanlage oder Warndreieck in der Straßenmitte.
Ich fuhr in Fahrtrichtung des Pannenautos, sah nach einer leichten Rechtskurve den Wagen und musste abbremsen und bin auf den Bordstein ausgewichen. Mein linker Vorderreifen ist kaputtgegangen und der Fahrer des anderen Autos hat gesagt er übernimmt die Kosten. Hat mir seinen Namen, Adresse und Telefonnummer gegeben, dann sein Auto an den Fahrbahnrand geschoben. Wir haben bei meinem Auto den Reifen gewechselt und sind dann nach Hause gefahren.
Ich habe nun schon mehrmals versucht den jungen Mann zu erreichen, konnte allerdings bis jetzt nur mit seiner Mutter sprechen die sagt ich bin selber schuld ich muss ein Hindernis auf der Straße selbst sehen allerdings sei das die Angelegenheit von ihrem Sohn und der würde mich anrufen. Gekommen ist bis jetzt nichts. man muss doch den Pannenort absichern und wenn möglich das Auto von der Fahrbahn schaffen egal ob innerorts oder außerorts. außerdem hat mir der Junge gesagt das das Auto eine defekte Tankanzeige hat und er das Problem schon kennt das das Benzin ausgeht.

Was hab ich jetzt für Möglichkeiten das die Kosten für den Reifen übernommen werden? Ist schon zu viel Zeit vergangen?

würde mich über eine rasche Antwort freuen

Mit freundlichen Grüßen

Svenja Kahlert

Hallo Svenja,

wie ich das so sehe wird das Problem ohne Anwalt nicht zu lösen sein. Alleine die Aussage der Mutter lässt ja schließen wohin die Reise gehen soll.

Aber Sie haben auch Fehler gemacht, Sie hätten die Polizei hinzuziehen sollen, es ist immer wieder festzustellen dass Zusagen die am Unfallort gemacht werden, später keine Gültigkeit mehr haben. Sie werden einfach in Abrede gestellt!

Sie habe keinerlei Zeugen, die Aussage des Gegners bezüglich der schon über einen längeren Zeitraum defekten Tankanzeige, wird im Ernstfall bestritten.

Wenn Sie Rechtsschutz haben sollten, dann sollte es kein Problem für Sie sein einen Anwalt aufzusuchen und durch diesen dem Gegner einen geharnischten Brief zukommen zu lassen. Sollten Sie keinen RS haben, so müssen Sie wohl oder übel zunächst aus eigener Tasche in Vorleistung treten.

Wägen Sie ab ob sich das Risiko lohnt, ich kenne die Höhe Ihres Schadens nicht, aber wenn der über 150 Euro liegen sollte, würde ich das Risiko eingehen.

Viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Heydeck
Versicherungsmakler
31195 Lamspringe /Niedersachsen
E-Mail: [email protected]

Hallo
danke für die schnelle Antwort… Zeugen hab ich schon…
Waren drei Freunde von mir mit im Auto…
Rechtsschutz hab ich normal mit’m ADAC oder?
Kenn mich da nicht wirklich aus…

Polizei wäre vermutlich ratsam gewesen aber das ging alles
so schnell und gewittert hat es dann auch noch, an Polizei dachte ich erst
zu Hause

Den neuen reifen hab ich schon bezahlt wär ja sonst nich
zur arbeit gekommen. Der schaden beträgt 50€
vielleicht nicht so viel Geld nur bin ich noch in der Ausbildung
und da fällt das schon ins Gewicht.

Werde mich morgen dann mal beim ADAC erkundigen.
Hoffentlich können die da was ausrichten

Vielen dank

Hallo,

ich kann hier leider nicht weiterhelfen, mit Rechtsangelegenheiten kenne ich mich nicht aus.

Gruß,
Micha

Hallo,

Sorry, ich kann Dir dazu nicht all zuviel sagen.
Ich denke das ist mehr eine Frage an einen Juristen.

Gruß Andreas

Guten Abend

Dann habe ich das falsch verstanden, bzw. den Satz von Ihnen falsch interpretiert:

Hat mir seinen Namen, Adresse und Telefonnummer gegeben, dann sein Auto an den Fahrbahnrand geschoben. Wir haben bei meinem Auto den Reifen gewechselt und sind dann nach Hause gefahren.

Da waren dann wohl die Freunde die auch Zeuge des Vorfalls waren gemeint. Wenn man den Satz so liest, könnte man direkt meinen Sie sind mit dem Typen nach Hause gefahren…… sorry 

Spass beiseite, wenn Sie drei Zeugen aufzufahren haben dann denke ich hat er keinerlei Chance. Auch 50 Euro sind viel Geld.
Mit dem ADAC drück ich Ihnen die Daumen, aber erfahrungsgemäß sind dort lediglich die Mitgliedschaften mit dem Pannendienst vor Ort abgesichert. Fragen Sie einfach mal.

Viel Glück und einen guten Start in die neue Woche.

Horst Heydeck
Versicherungsmakler

hallo svenja,
danke für die anfrage.
folgendes: es macht immer sinn, das kennzeichen aufzuschreiben (ja, im nachhinein ist man immer schlauer, ich weiss…) mir geht es nur darum, dass du dich nicht ärgern lassen darfst mit den aussagen der mutter.
hast du das kennzeichen? dann ruf beim zantralruf an u gebe es in jedem fall seiner vers. bekannt.
er kann nach der schadenregulierung immernoch das geld zurückzahlen.
blöd, dass er sich nicht rückmeldet.
gut, zeugen dabei gehabt zu haben.

wenn du das kennzeichen nicht haben solltest, würde ich an deiner stelle an die besagte adresse vorfahren u schauen. oder die polizei im nachhinein informieren. das geht auch.

ich kenne mich nicht 100% aus, kann dir nur das sagen, was uns im unternehmen mitgeteilt wird, anspruchsteller hätten ein jahr zeit, ihre ansprüche zu melden u geltend zu machen.

also, auf jeden fall seiner autoversicherung melden
es ist schwer, dir in punkto rechtslage zu sagen, wie das ausgeht, da ich mich leider damit nicht befasse…
viel glück wünsche ich dir!!

Hallo,

eine schwierige Situation!

Recht haben und Recht bekommen sind leider zweierlei Dinge…!!

ich denke das Sie auf den Kosten sitzen bleiben denn die Mutter hat recht aber Sie haben ebenso recht…

versuchen Sie sich gütlich zu einigen denn von der Vers. gib’s denke ich nix…

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
_________________________________________________

SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
Anna-Seghers-Str. 125
28279 Bremen

Öffnungszeiten:
Mo, Die, Do 9.30 - 13.00h
und nach Vereinbarung

Telefon: 04 21 - 4 36 63 -43
Telefax: 04 21 - 4 36 63 -44
Mobil D1: 01 71 - 6 81 59 38

www.thomas-wolter.eu
[email protected]

Am besten Rat und Hilfe bei einem Anwalt holen. Ansonsten einfach versuchen über den Zantralruf der Autoversicherer die Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners heraus zu bekommen und sich dann direkt mit dieser in Verbindung setzen.

MfG

Stephan Brückner

Hallo Svenja,

der Möglichkeiten gibt es nicht viele.
Es zeichnet sich ja, dass der junge Mann nicht mit dir sprechen möchte.

  1. Du könntest den Halter des Wagens anschreiben und deine Forderung dementspr. schriftl. geltend machen.
  2. Du könntest den Zentralruf der Autoversicherer nutzen (Tel. 018025026 oder online: www.zentralruf.de), die sagen dir dann, wo der Wagen versichert ist und bei dieser Gesellsch. kannst du die Sache dann als Schaden melden.

Ob allerdings der Schaden übernommen wird, ist fraglich. Einerseits hat er eine Pflicht, die Unfall-/Pannenstelle entspr. zu sichern und kenntlich zu machen, andererseits sollte jeder Autofahrer immer in der Lage sein, sein eigenes Auto jederzeit zum stehen bringen zu können…
Hier muss beurteilt werden, was schwerer wiegt.
Sollte die Vers. den Schaden nicht übernehmen, musst du anhand der Schadenhöhe entscheiden, ob du dir ggf., einen RA nimmst und klagst.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Liebe Svenja,

leider hört sich das alles nicht gut an, denn es steht Aussage gegen Aussage, wenn der Unfallgegner nun alles leugnen möchte! Du hast leider keine Beweise. Weder für den Unfallhergang noch für alles andere was Du hier geschildert hast. Du hättest die Polizei rufen müssen, die wiederum ein Unfallprotokoll ausfüllt, um genau fest zu halten wer was warum und wie getan oder nicht getan hat. Ohne die Polizisten oder andere Zeugen kann jeder erzählen was er möchte! In diesem Fall warst Du einfach zu gutgläubig. Versuche einfach auf die moralische Schiene den jungen Man dazu zu bringen bei seiner Versicherung den Schaden anzuzeigen, denn beweisen kannst Du im nachhinein leider nichts mehr. Wenn seine Mama ihn nicht auf dumme Gedanken bringt Dir die Sache in die Schuhe zu schieben oder seine Versicherung das gleiche versucht, dann hast Du Chancen auf die Schadensregulierung. Im übrigen hast Du auch keine Beweise (Gutachen einer Werkstatt) dafür, dass überhaupt etwas kaputt war!
Für die Zukunft: immer die Polizei rufen und auf ein Unfallprotokoll bestehen! Musste ich auch mal schmerzlich lernen als einer in mich hinein fuhr und am Unfallort alles hundert Mal bedauerte, sich zig Mal entschuldigte und hoch und heilig versprach den Schaden zu bezahlen. Wochen später kam ein Schreiben, dass ich selber Schuld bin, usw.

Sorry für die schlechte Nachricht!

Viel Glück und alles Gute

Vita

Hallo Svenja, laut Straßenverkehrsordnung bist Du verpflichtet jederzeit Dein Fahrzeug den Umständen entsprechend zu bewegen, d.h. Du musst an unübersichtlichen Stellen immer so fahren das Du notfalls, wie in diesem Fall, das Fahrzeug rechtzeitig zum stehen bekommst. Also eine gewisse „Teilschuld“ ist immer da. Ansonsten kommt es auf die Situation an. Hier wäre eigentlich juristischer Rat einzuholen. Fraglich ist aber ob sich das bei der „Schadensumme“ lohnt. Ich würde hier erst noch einmal schriftlich bei dem „Gegner“ anfragen wie er sich jetzt zu dem Vorgang stellt. Eventuell kannst Du ja auch angeben Dir sonst juristischen Rat einzuholen. Vielleicht bringt das ja etwas. Ich wünsche Dir viel Erfolg. Viele Grüße
Roland