guten Tag, nehmen wir mal an herr x hat gekündigt. Leider hat Herrn X die Kündigungsfristen die (internen)Tarifbestimmungen so deutlich nicht gewußt (sich nur nach dem BGB gehalten), dass er eigentlich noch 4 wochen länger arbeiten müsste. Nun hat der AG aber den Wünschen des AN zugestimmt.
Müsste Herr x dann einen Aufhebungsvertrag bekommen?
MfG
Nein
Hi!
Müsste Herr x dann einen Aufhebungsvertrag bekommen?
Nein.
Wenn der AG nichts gegen die Kündigung unternimmt, wird sie wirksam.
LG
Guido
Das ging ja schnell, danke!
Verstehensfrage: Das Arbeistverhältnis ist dann „automatisch“ beendet, zu dem Herr x gekündigt hat?
MfG
Hi!
Verstehensfrage: Das Arbeistverhältnis ist dann „automatisch“
beendet, zu dem Herr x gekündigt hat?
Wenn der Arebitgeber nichts gegen die Kündigung unternimmt - Ja.
Ganz einfach ist es übrigens, wenn der AG die Kündigung schriftlich nicht nur bestätigt sondern auch akzeptiert hat…
LG
Guido