Hallo Mike,
ich bin in dieser Sache nicht Deiner Meinung. Ich meine auch, dass hier kein Notwehrrecht gelten kann, denn Notwehrrecht sieht ja die akute Gefahr bei sich und gegen sich selbst während bei der Nothilfe dies schon zweifelhaft ist und auch Dritte betroffen sind. Die § 32 und 34 StGB nennen hier eine Fülle von Möglichkeiten und Ausschlüsse.
Das Hauptproblem liegt hier wohl in der Klärung der Frage, ob diese „Nothilfe“ bei Vernehmungen zulässig ist. Dass hier eine Grauzone beschritten wird und auch besteht - der zuständige Polizeipräsident letztlich nur ausgesprochen hat, was ohnehin längst Praxis ist, dürfte nicht umstritten sein. Dies hat aber nichts mit der körperlichen Folter zu tun. Man muss sich hier sehr bewusst werden, dass namhafte Strafrechtsexperten durch dieses Vorgehen sogar eine Gefahr gesehen haben, dass der Täter überhaupt vor Gericht verurteilt werden darf. Erst das im Verfahren erneute Geständnis hat letztlich dazu geführt, dass das Gericht problemlos verurteilen konnte.
Man muss aber auch sehen, dass diese Diskusson, die wir hier führen, absolut nichts mit der Folter zu tun haben, die Militärs und deren Befürworter wollen.
Es gibt hier einen wesentlichen Unterscheid den Du, wie es
scheint, nicht verstanden hast. Es geht nämlich im Notwehrfall
gerade nicht darum irgendein Geständnis zu erpressen. Deshalb
unterscheiden sich die genannten Fälle auch ganz grundsätzlich
von allem was im Mittelalter passiert ist.Wer zur Kenntnis nimmt, daß sich Menschen zur
Durchsetzung von Zielen in oft unvorstellbar grausamer Weise
selbst töten oder verstümmeln, kann nicht ernsthaft glauben,
durch die Androhung von Schmerzen irgend etwas Brauchbares zu
erreichen.Es geht hier nicht um Glauben, sondern um die rechtl.
Möglichkeit.
Die muss dann aber legalisiert werden. Ich schätze, dass sie auch legalisiert wird.
Es mag ja manche Menschen geben, aber der Mörder vom kleinen
Metzler hat schließlich nach der Androhung das Versteck
preisgegeben.
Trifft zu.
Folter ist nicht nur ein ungeeignetes Mittel zur
Wahrheitsfindung, sondern hat schlimme Folgen für das gesamte
Gemeinwesen. Dann hätten wir nämlich wieder den Staat, dessen
Amtsträger sich über den Bürger hermachen können. Dann hätten
wir wieder die Obrigkeit und keiner könnte sicher sein, eine
staatliche Dienststelle heil zu verlassen.Mir scheint, Du hast das ganze Thema nicht verstanden - ich
denke bei Dir ist das passiert was in den Köpfen der meisten
Menschen hier im Lande passiert, wenn der Begriff „Folter“
auch nur genannt wird. Du hast ja nichtmal kapiert, das der
Polizist in diesem Falle mit den rechten eines jeden Bürgers
handeln würde und das die strittige Frage ist: darf Polizist P
das gleiche was Bürger B darf.
Halt, während der Bürger möglicherweise einem Täter eins an die Löffel gibt, damit der Täter etwas sagt, ist das dem Polizisten nicht erlaubt. Also - vereinfacht natürlich - es gibt schon Unterschiede im Verhalten der Bürger und der Polizei.
Falls Du Dich mal mit unseren Gesetzen und der Rechtsprechung
auseinandergesetzt hast: Es gibt in allen Bereichen Grauzonen,
die ausgelegt werden müssen. Und in den Notwehr/Folterfällen
gibt es ganz offensichtlich noch Auslegungslücken. Die kann
man am Recht diskutieren und eine Meinung dazu haben - aber
Dein allgemeines geschreibsel ist in der Diskussion nicht
förderlich - aber es passt zum Politikbrett…
Die Grenze zur körperlichen Folter darf nach meiner Meinung nicht überschritten werden. Andererseits ist auch schon die Erlaubnis zu einer psychischen Folter durchaus ein Risiko. Auf mich ist beispielsweise ein Kriminalbeamter im Rahmen der Parteispendenaffäre 1985 mit Fäusten losgerast und hielt kurz vor meinem Gesicht inne, weil er eine Aussage versuchte zu erpressen, die dem Schutz eines Politikers dienen sollte ( er wurde in den Ruhestand versetzt nach der Dienstaufsichtsbeschwerde - zuvor aber wurde ich noch vom zuständigen Staatsanwalt bedroht, wenn ich die Anzeige nicht zurücknehme ( auch er durfte gehen ). Wer also eine Art von „Druck“ erlauben will, muss hier schon abgrenzen. Da muss dann mehr auf dem Spiel stehen als der Nachweis einer geklauten Wurst in einem Laden.
Im übrigen, zu dem von Dir angesprochenen Fall Metzler. Auch ich bin der Meinung, dass die Polizei dort richtig gehandelt hat. Dass das Ergebnis leider nicht den erhofften Erfolg hatte, ist der Polizei nicht anzurechnen. Für Mord, Entführung, Menschenhandel, in der OK sehe ich durchaus Klärungsbedarf über die Art und Durchführung von Vernehmungen, solange diese nicht zu körperlichen Misshandlungen führen. Hier muss man der Fairness wegen aber auch feststellen, wenn es zu vereinzelten Übergriffen kommt, werden diese in ihrre Mehrheit geklärt und wenn der Rahmen überschritten ist, werden diese Vorgänge auch gehandet oder haben zumindest Folgen.
Gruss Günter