Folter auch in Deutschland erlaubt ?

Hallo Mike,

ich bin in dieser Sache nicht Deiner Meinung. Ich meine auch, dass hier kein Notwehrrecht gelten kann, denn Notwehrrecht sieht ja die akute Gefahr bei sich und gegen sich selbst während bei der Nothilfe dies schon zweifelhaft ist und auch Dritte betroffen sind. Die § 32 und 34 StGB nennen hier eine Fülle von Möglichkeiten und Ausschlüsse.

Das Hauptproblem liegt hier wohl in der Klärung der Frage, ob diese „Nothilfe“ bei Vernehmungen zulässig ist. Dass hier eine Grauzone beschritten wird und auch besteht - der zuständige Polizeipräsident letztlich nur ausgesprochen hat, was ohnehin längst Praxis ist, dürfte nicht umstritten sein. Dies hat aber nichts mit der körperlichen Folter zu tun. Man muss sich hier sehr bewusst werden, dass namhafte Strafrechtsexperten durch dieses Vorgehen sogar eine Gefahr gesehen haben, dass der Täter überhaupt vor Gericht verurteilt werden darf. Erst das im Verfahren erneute Geständnis hat letztlich dazu geführt, dass das Gericht problemlos verurteilen konnte.

Man muss aber auch sehen, dass diese Diskusson, die wir hier führen, absolut nichts mit der Folter zu tun haben, die Militärs und deren Befürworter wollen.

Es gibt hier einen wesentlichen Unterscheid den Du, wie es
scheint, nicht verstanden hast. Es geht nämlich im Notwehrfall
gerade nicht darum irgendein Geständnis zu erpressen. Deshalb
unterscheiden sich die genannten Fälle auch ganz grundsätzlich
von allem was im Mittelalter passiert ist.

Wer zur Kenntnis nimmt, daß sich Menschen zur
Durchsetzung von Zielen in oft unvorstellbar grausamer Weise
selbst töten oder verstümmeln, kann nicht ernsthaft glauben,
durch die Androhung von Schmerzen irgend etwas Brauchbares zu
erreichen.

Es geht hier nicht um Glauben, sondern um die rechtl.
Möglichkeit.

Die muss dann aber legalisiert werden. Ich schätze, dass sie auch legalisiert wird.

Es mag ja manche Menschen geben, aber der Mörder vom kleinen
Metzler hat schließlich nach der Androhung das Versteck
preisgegeben.

Trifft zu.

Folter ist nicht nur ein ungeeignetes Mittel zur
Wahrheitsfindung, sondern hat schlimme Folgen für das gesamte
Gemeinwesen. Dann hätten wir nämlich wieder den Staat, dessen
Amtsträger sich über den Bürger hermachen können. Dann hätten
wir wieder die Obrigkeit und keiner könnte sicher sein, eine
staatliche Dienststelle heil zu verlassen.

Mir scheint, Du hast das ganze Thema nicht verstanden - ich
denke bei Dir ist das passiert was in den Köpfen der meisten
Menschen hier im Lande passiert, wenn der Begriff „Folter“
auch nur genannt wird. Du hast ja nichtmal kapiert, das der
Polizist in diesem Falle mit den rechten eines jeden Bürgers
handeln würde und das die strittige Frage ist: darf Polizist P
das gleiche was Bürger B darf.

Halt, während der Bürger möglicherweise einem Täter eins an die Löffel gibt, damit der Täter etwas sagt, ist das dem Polizisten nicht erlaubt. Also - vereinfacht natürlich - es gibt schon Unterschiede im Verhalten der Bürger und der Polizei.

Falls Du Dich mal mit unseren Gesetzen und der Rechtsprechung
auseinandergesetzt hast: Es gibt in allen Bereichen Grauzonen,
die ausgelegt werden müssen. Und in den Notwehr/Folterfällen
gibt es ganz offensichtlich noch Auslegungslücken. Die kann
man am Recht diskutieren und eine Meinung dazu haben - aber
Dein allgemeines geschreibsel ist in der Diskussion nicht
förderlich - aber es passt zum Politikbrett…

Die Grenze zur körperlichen Folter darf nach meiner Meinung nicht überschritten werden. Andererseits ist auch schon die Erlaubnis zu einer psychischen Folter durchaus ein Risiko. Auf mich ist beispielsweise ein Kriminalbeamter im Rahmen der Parteispendenaffäre 1985 mit Fäusten losgerast und hielt kurz vor meinem Gesicht inne, weil er eine Aussage versuchte zu erpressen, die dem Schutz eines Politikers dienen sollte ( er wurde in den Ruhestand versetzt nach der Dienstaufsichtsbeschwerde - zuvor aber wurde ich noch vom zuständigen Staatsanwalt bedroht, wenn ich die Anzeige nicht zurücknehme ( auch er durfte gehen ). Wer also eine Art von „Druck“ erlauben will, muss hier schon abgrenzen. Da muss dann mehr auf dem Spiel stehen als der Nachweis einer geklauten Wurst in einem Laden.

Im übrigen, zu dem von Dir angesprochenen Fall Metzler. Auch ich bin der Meinung, dass die Polizei dort richtig gehandelt hat. Dass das Ergebnis leider nicht den erhofften Erfolg hatte, ist der Polizei nicht anzurechnen. Für Mord, Entführung, Menschenhandel, in der OK sehe ich durchaus Klärungsbedarf über die Art und Durchführung von Vernehmungen, solange diese nicht zu körperlichen Misshandlungen führen. Hier muss man der Fairness wegen aber auch feststellen, wenn es zu vereinzelten Übergriffen kommt, werden diese in ihrre Mehrheit geklärt und wenn der Rahmen überschritten ist, werden diese Vorgänge auch gehandet oder haben zumindest Folgen.

Gruss Günter

So, jetzt schreib du mal deinen Aufsatz.

Wozu? Wenn Du Du nicht mitbekommen hast, dass es um ganz eng umgrenzte Fälle geht, die in der Realität praktisch eh nie auftreten -Bsp. Metzlerfall - dann lohnt kein weiteres Wort.

M.

Moin,

Wozu? Wenn Du Du nicht mitbekommen hast, dass es um ganz eng
umgrenzte Fälle geht, die in der Realität praktisch eh nie
auftreten -Bsp. Metzlerfall - dann lohnt kein weiteres Wort.

Ich habe dich schon verstanden. Die Unterscheidung, die du nicht siehst ist, ob es Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Folter geben sollte (dein Standpunkt ?) oder nicht (mein Standpunkt), und wie du diese Ausnahmen rechtlich legitimieren willst.

Das Problem der rechlichen Legitimation ist dabei eindeutig auf deiner Seite. Die dabei von dir angeführte Begründung hingegen in meinen Augen katastrophal für das Rechtsverständnis in diesem Staat.

Wir müssen da ja nicht einer Meinung sein.
Gruß
Marion

Die Verbrechen des Dritten Reiches wären ohne die
professoralen Irrläufer der Rechtswissenschaften nicht möglich
gewesen.

es tut mir leid, aber damit hast du hier verloren.

jedem der wie mike meier der ansicht ist, daß es gerechtfertigte folter geben KÖNNTE, wird untergeschoben, mit dieser argumentation „die verbrechen des dritten reiches möglich“ gemacht zu haben. das ist unfair. jeder der nicht deinen standpunkt vertritt, wird unweigerlich mit nazis in verbindung gebracht. jegliche argumentation der gegenseite ist nun zum scheitern verurteilt, denn gegen dieses totschlagargument gibt es nun nichts mehr zu sagen. wer möchte sich schon rechtfetrtigen müssen, mit nazis in einem satz genannt zu werden?

aber in wirklichkeit ist es umgekehrt. das sture festhalten am buchstaben des gesetzes, auch wenn dabei unschuldige sterben, nur damit ja keinem verbrecher eih haar gekrümmt wird, das ist eher eine „typisch“ nazimäßige haltung. und sei dir gewiß: es wird mehr gefoltert als du je wissen wirst. auch in deutschland. und solange auch nur ein unschuldiges menschenleben dadurch gerettet wird, ist es mir egal.

gruß
datafox

Ich habe dich schon verstanden. Die Unterscheidung, die du
nicht siehst ist, ob es Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot
der Folter geben sollte (dein Standpunkt ?) oder nicht (mein
Standpunkt), und wie du diese Ausnahmen rechtlich legitimieren
willst.

Es sollte keinerlei Ausnahme vom Verbot der Folter zum Gewinn einer Aussage geben.

Das Problem der rechlichen Legitimation ist dabei eindeutig
auf deiner Seite. Die dabei von dir angeführte Begründung
hingegen in meinen Augen katastrophal für das
Rechtsverständnis in diesem Staat.

Das interessante ist, dass es gar keine Meinung - zumindest nicht im Netz - zu der Bürgervariante gibt. Denn Folter bedeutet rechtl. immer, dass ein Amtsträger/staatl. Beauftragter im Spiel sein muss. Die Bürgervariante scheint unangezweifelt rechtmäßig zu sein, was bedeutet, dass es für jeden Vater der erpresst wird, besser wäre sich den Entführer bei der Lösegeldübergabe selbst zu schnappen, er könnte ihn dann zur rettung seines Kindes quälen oder quälen lassen.
Und nun sind wir wieder beim staatl. Täterschutz. Rechtl. ist es für den Täter besser vom Staat erwischt zu werden als von jedem anderen, es kann also der Bürger - dank unseres schneidigen Notwehrrechts - hier Handlungen ausführen, die der Staat nicht darf?
Ich persönlich bin der Meinung, dass auf der gegebenen rechtlichen Grundlage, in Fällen in denen die Beweislage und Aussage des Täters steht, einem Menschenrettungsversuchen durch den Staat durch quälen des Täters nichts im Wege stehen sollte - aber ich persönlich bin auch für die Todesstrafe und Zwangssterilisation bei einwandfrei erwiesenen Serientätern (Mörder und Kinderschändern)…

Wir müssen da ja nicht einer Meinung sein.
Gruß
Marion

Das stimmt…

M.

Ich habe dich schon verstanden. Die Unterscheidung, die du
nicht siehst ist, ob es Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot
der Folter geben sollte (dein Standpunkt ?) oder nicht (mein
Standpunkt), und wie du diese Ausnahmen rechtlich legitimieren
willst.

Es sollte keinerlei Ausnahme vom Verbot der Folter zum Gewinn
einer Aussage geben.

Genau das meinte ich. Du lässt anscheinend Ausnahmen zum grundsätzlichen Verbot von Folter zu, nämlich dann, wenn es einem bestimmten Zweck dient (bei dem es nicht um Gewinn einer Aussage geht).

Das Problem der rechlichen Legitimation ist dabei eindeutig
auf deiner Seite. Die dabei von dir angeführte Begründung
hingegen in meinen Augen katastrophal für das
Rechtsverständnis in diesem Staat.

Das interessante ist, dass es gar keine Meinung - zumindest
nicht im Netz - zu der Bürgervariante gibt. Denn Folter
bedeutet rechtl. immer, dass ein Amtsträger/staatl.
Beauftragter im Spiel sein muss.

Selbstverständlich. Das entspricht nämlich dem Grundverständnis von Rechtstaatlichkeit, welches ausgelegt ist, den Schwächeren vor dem Stärkeren zu schützen. Es sollte eigentlich jedem klar sein, dass der Staat (und seine Vertreter) gegenüber dem Einzelnen im Zweifelsfall immer stärker ist, daher gelten hier auch besonders strenge Kriterien.

Die Bürgervariante scheint
unangezweifelt rechtmäßig zu sein, was bedeutet, dass es für
jeden Vater der erpresst wird, besser wäre sich den Entführer
bei der Lösegeldübergabe selbst zu schnappen, er könnte ihn
dann zur rettung seines Kindes quälen oder quälen lassen.

Ach, führen wir jetzt die Lynchjustiz wieder in Deutschland ein ?

Ich persönlich bin der Meinung, dass auf der gegebenen
rechtlichen Grundlage, in Fällen in denen die Beweislage und
Aussage des Täters steht, einem Menschenrettungsversuchen
durch den Staat durch quälen des Täters nichts im Wege stehen
sollte - aber ich persönlich bin auch für die Todesstrafe und
Zwangssterilisation bei einwandfrei erwiesenen Serientätern
(Mörder und Kinderschändern)…

Keine Sorge, ich hab schon vorher verstanden, aus welcher Richtung dein Wind weht. Ich hab im Vergleich zu dir viel bescheidenere Wünsche, zum Beispiel regelmäßigen Unterricht in Staatskunde, Demokratie und Menschenrechten für jeden Bürger und Entfernung aller Personen aus dem Staatsdienst, die ein Problem mit unserem Rechtsverständnis haben.

Gruß
Marion

…das die „Folter“ nicht im klassischen Sinne zum erhalten
eines Geständnisses dienen darf - die Aussage wäre dafür
rechtlich auch nicht verwertbar - sondern nur im Rahmen der
Notwehr/Nothilfe.

Ich habe die Sendung nicht gesehen und kenne seine Äusserungen daraus nur als Zitat, würde bei ihm aber davon ausgehen, dass er es genauso gemeint hat. Und hier kann ich mich nur anschliessen. Wenn ein Terrorist geschnappt wird und durch Folterung die Tat verhindert werden könnte, dann halte ich das für eine Frage der Abwägung und damit unter Umständen für verantwortlich. Wundere mich nur wieder einmal über die Doppelmoral hierzulande. Den Terroisten im Rahmen der Festnahme zu erschiessen ist für alle akzeptabel, ihn aber hinterher zu foltern, um anderswo Leben zu retten nicht.

Scholem,
Eli

Die Bürgervariante scheint
unangezweifelt rechtmäßig zu sein, was bedeutet, dass es für
jeden Vater der erpresst wird, besser wäre sich den Entführer
bei der Lösegeldübergabe selbst zu schnappen, er könnte ihn
dann zur rettung seines Kindes quälen oder quälen lassen.

Ach, führen wir jetzt die Lynchjustiz wieder in Deutschland
ein ?

Tut mir leid, aber daran sehe ich dass Du gar nichts verstanden hast. Hast Du die anderen Beiträge eigentlich gelesen? Das ist keine Lynchjustiz sondern geltendes Notwehrrecht in ganz bestimmten Fallkonstellationen (zum X-sten mal).

Ich persönlich bin der Meinung, dass auf der gegebenen
rechtlichen Grundlage, in Fällen in denen die Beweislage und
Aussage des Täters steht, einem Menschenrettungsversuchen
durch den Staat durch quälen des Täters nichts im Wege stehen
sollte - aber ich persönlich bin auch für die Todesstrafe und
Zwangssterilisation bei einwandfrei erwiesenen Serientätern
(Mörder und Kinderschändern)…

Keine Sorge, ich hab schon vorher verstanden, aus welcher
Richtung dein Wind weht. Ich hab im Vergleich zu dir viel
bescheidenere Wünsche, zum Beispiel regelmäßigen Unterricht in
Staatskunde, Demokratie und Menschenrechten für jeden Bürger

Diesen Unterricht gibt es an jeder Schule, bloß leider sind viele Eltern heute nicht mehr in der Lage oder willens ihre Kinder zur Teilnahme und zum Aufpassen zu bewegen.

und Entfernung aller Personen aus dem Staatsdienst, die ein
Problem mit unserem Rechtsverständnis haben.

Was ist denn UNSER Rechtsverständnis?

M.