Jaja…alles weitere ist wohl zwecklos
Solche Honoratiorengläubigkeit ist mir fremd. Unabhängig vom
bekleideten Amt, ganz gleich ob Kanzler oder Papst, werde ich
mir nach reiflicher Überlegung in jedem Einzelfall Kritik
erlauben - vernichtende Kritik eingeschlossen. Ich habe selbst
so viele fürchterliche Irrungen von Würdenträgern aller Art
erlebt, daß ich selbst zu denken pflege. Am Rande bemerkt, ist
dies einer der Vorzüge von einiger Lebenserfahrung. Man hat
dann nämlich gelernt, um es etwas volkstümlich auszudrücken,
daß es bei solchen Leuten auch nur stinkt, wenn sie pfurzen.
Wo ist den der Zusammenhang mit Deiner Lebenserfahrung und einer Rechtsdiskussion?
Es geht in diesem Fall keineswegs vordergründig um juristische
Sachfragen. Es hat mit Rechtswissenschaften überhaupt nur
wenig zu tun.
Doch hats mit den Rechtswissenschaften zu tun - und zwar nur damit., ginge es um andere Kriterien, würde man wohl keine Möglichkeit finden zu erklären, warum Jemand der das Leben eines Anderen oder gar mehrerer akut bedroht nicht zur Unterlassung dieses Handelns gequält werden sollte.
Es geht um die Frage, ob Gewalt ein geeignetes
Mittel der Aussageerzwingung ist.
Es geht nicht um die Aussageerzwingung, es geht um Nothilfe, die Aussage und ihre verwertbarkeit hat damit absolut nichts zu tun.
Dabei ist es im ersten
Schritt irrelevant, ob man die gewaltsame Erzwingung rechtlich
unter bestimmten Voraussetzungen erlauben will oder nicht.
Sie ist faktisch erlaubt. Und zwar in dem von mir dargestellten Fall. Es ist tatsächlich rechtlich schwieriger aus dem Hut zu zaubern warum sie denn nicht erlaubt sein soll, als anders herum.
Es
geht zunächst darum, ob solches Vorgehen rein praktisch
möglich ist. Ein Beispiel: Alle Juristen dieser Welt können
sich einig sein, daß die Erde eine Scheibe ist. Das ändert
aber nichts daran, daß die Erde eben keine Scheibe ist. Auf
diesem Niveau bewegen wir uns tatsächlich.
???
Was hat diese Tatsache mit einer rechtlichen Diskussion zu tun? Wenn Du hier gleichsetzen willst:
Erde=Scheibe=wahrheit bei Folter
und
Erde=rund=niemals wahrheit bei folter
dann ist das abgesehen davon, dass es mit dem Thema wenig zu tun hat, ja wohl schwachsinn. Denn 1. stimmt niemals Wahreheit bei folter mit sicherheit nicht, 2. geht es bei der befragung in den bsp - fällen nicht um die Wahrheitsfindung sondern um das erpressen einer Information zur rettung anderer - d.h. der befragte ist überhaupt nicht gezwungen irgendetwas zu behaupten nur um es dem Frager recht zu machen.
Zunächst einmal ist also zu klären, ob sich wahrheitsgemäße
Aussagen überhaupt mit Gewalt erzwingen lassen. Wenn nein,
erübrigt sich die weitere Diskussion. Falls ja, treten die
Juristen auf den Plan.
Du hast überhaupt nicht kapiert! Man muss nicht prüfen ob Folter funktioniert, bevor man sie erlaubt. Sie ist (NUR IN DEN BESTIMMTEN EINZELLFÄLLEN ZUR RETTUNG) praktisch erlaubt - man muss nur prüfen ob man die rechtsgrundsätze die dahinter stehen nicht lieber so auslegt das sie nicht erlaubt ist.
Was ich sagen will: Es hapert offenkundig bei einigen hohen
Würdenträgern der Rechtswissenschaften am Verständnis
grundsätzlicher Systematik. Das ist die gutwillige
Interpretationsvariante.
Das mit der Systematik solltest Du Dir mal selbst ankreiden.
Ich vermute eher, daß die
Herrschaften nicht wirklich so abgrundtief dumm sind, daß sie
glauben können, mit Gewaltanwendung ließe sich Wahrheit
erzwingen.
Es geht nicht um Wahrheitsfindung - waren sie es, wie war was wann und warum.
Es kann nur fragen an den VÖLLIG ZWEIFELSFREIEN, GESTÄNDIGEN Täter geben wie: wo ist das Kind, wo ist die Bombe
Deshalb vermute ich eher, daß diese Leute den
Dammbruch herbei sehnen, der eben doch den Übergriff auf den
Bürger ermöglicht. Und dabei drängen sich Erfahrungen unserer
Geschichte auf.
jaja na klar - die wollen „einen Dammbruch“ damit oma bräsicke auf der straße von der Polizei zum Foltern eingefangen werden kann, damit sie gesteht und sagt, wo sie ihre unversteuerte rente versteckt…
weitere Diskussion zwecklos.
M.