Folter auch in Deutschland erlaubt ?

Hallo,

nach dem Gespräch gestern Abend bei Maischberger mit Dr. Michael Wolfssohn, Dozent an der Bundeswehrhochschule in München, frage ich mich schon, wie weit die „Kultur in DE“ wieder frühere Zeiten angenommen hat.

Wenn Wolfssohn - zwar in Verbindung mit Terroristen - Folter als ein Mittel des Rechtstsaates sieht, mit dieser Ideologie an einer Bundeswehrhochschule tätig ist, muss man sich die Frage stellen, ob das, was wir aus dem Irak erfahren nicht bei uns auch gelehrt wird und zur „Waffe“ der Militärs zählt.

Der Staatssekretär im Aussenminsietrium Vollmer hat zwar diese Meinung kritisiert, aber offenbar sprach Wolfssohn aus, was in Berlin der Verteidigungsminister und seine Heerscharen denken. Im Übrigen. Zu dieser Meinung passt auch die Einstellung von Schily, dass wer den Tod sucht, diesen haben kann.

Stehen wir am Scheideweg zu einem neuen Neofaschismus und neuen Menschenrechtsverletzungen in unserem Land ?

Gruss Günter

Guten Abend, Günter!

Stehen wir am Scheideweg zu einem neuen Neofaschismus und
neuen Menschenrechtsverletzungen in unserem Land ?

Viel längst überwunden geglaubtes Gedankengut ist keineswegs ausgerottet und findet sogar immer wieder neue Anhänger. So lange es diese Republik gibt, müssen wir mit Rattenfänger aller Art und ihrem Gefolge leben. Ich denke aber, daß es inzwischen so viele wache Geister gibt, die tumbe Tendenzen zuverlässig in Schach halten.
Gruß
Wolfgang

Kleine Korrektur …
Prof. Dr. Michael Wolffsohn ist nicht Dr. sondern
Professor, und ich durfte ihn schon live
erleben.

Seine Sachkompetenz halte ich für sehr hoch,
seine Einstellung gegenüber Gewalt als Mittel,
da stimme ich Dir zu, teile ich nicht.

Gruss, Marco

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich denke aber, daß es
inzwischen so viele wache Geister gibt, die tumbe Tendenzen
zuverlässig in Schach halten.

Das wage ich nach den Diskussionen im Fall Magnus G. (Metzler-Mord) einigermaßen zu bezweifeln.

Hi,

Stehen wir am Scheideweg zu einem neuen Neofaschismus und
neuen Menschenrechtsverletzungen in unserem Land ?

wieso fragst du da ausgerechnet uns??
das musst du doc viel besser wissen. In welcher Partei konnten sich denn die ehemaligen NS-Größen wieder hocharbeiten?
Ansonsten: http://www.german-foreign-policy.com/de/info/

Gruß
Frank

Hi!

Stehen wir am Scheideweg zu einem neuen Neofaschismus und
neuen Menschenrechtsverletzungen in unserem Land ?

Ich schätze, dass etwa ein Drittel der deutschen Bevölkerung nichts dagegen hätte, wenn ein „starker Mann“ mit „harter Hand“ an die Regierung käme und mit dem „roten Kroppzeug“ in gewissen Bundesländern sowie in der Bundeshauptstadt aufräumt, endlich wieder für „Ordnung auf den Straßen und in den Städten“ sorgt und „deutsche Arbeitsplätze zuerst deutschen Bürgern“ zugute kommen sollen.

Und ich befürchte, dass dieser Anteil an der Bevölkerung in den kommenden Jahren stetig größer wird. Zum Glück gibt es - bis jetzt - diesen „starken Mann“ nicht.

Grüße
Heinrich

hallo Wolfgang,
ich bin mehr als enttäuscht von Wolfsohn. Für mich war er bisher immer eine herausragende Persönlichkeit.
Doch einen Folteranhänger kann ich nicht akzeptieren.
Grüße
Raimund

Folter kann gerechtfertigt sein…
Unter bestimmten bedingungen kann Folter Strafrechtlich gerechtfertigt sein, so dass der Ausführende straflos bleibt.
Das Thema ist allerdings strittig und ich will hier nicht wieder die ganze Diskussion mitmachen, könnt ihr im Archiv finden. Nicht umsomst hat der Präsident des deutschen Richterbundes im Metzlerfall ein solches zunächst ein solches Statement abgegeben. Wie wir alle wissen wurde er sofort niedergemacht.

M.

hi,

Unter bestimmten bedingungen kann Folter Strafrechtlich
gerechtfertigt sein, so dass der Ausführende straflos bleibt.

interessantes statement. wahrscheinlich wirst du jetzt geteert und gefedert. boah was wäre passiert wenn ich das gepostet hätte *löl*

dazu ein paar fragen:

  1. welche bedingungen?
  2. welche art von folter?
  3. welche paragraphen sind des strafrechts betroffen?
  4. beispiele, auch fiktive?

wär super wenn du das ausführen könntest!

gruß
datafox

‚Starker Mann‘

Hi!

Stehen wir am Scheideweg zu einem neuen Neofaschismus und
neuen Menschenrechtsverletzungen in unserem Land ?

Ich schätze, dass etwa ein Drittel der deutschen Bevölkerung
nichts dagegen hätte, wenn ein „starker Mann“ mit „harter
Hand“ an die Regierung käme und mit dem „roten Kroppzeug“ in
gewissen Bundesländern sowie in der Bundeshauptstadt aufräumt,
endlich wieder für „Ordnung auf den Straßen und in den
Städten“ sorgt und „deutsche Arbeitsplätze zuerst deutschen
Bürgern“ zugute kommen sollen.

Und ich befürchte, dass dieser Anteil an der Bevölkerung in
den kommenden Jahren stetig größer wird. Zum Glück gibt es -
bis jetzt - diesen „starken Mann“ nicht.

Solche gibts genügend, aber die Mehrheit
reicht (noch) nicht.

Wenn die Regierung so weiter macht, wirds
aber bald eine Mehrheit für radikale und
extremistische Parteien geben.

Wir befinden uns in einem Nash-Gleichgewicht der Politik.

Gruss, Marco

dazu ein paar fragen:

  1. welche bedingungen?
  2. welche art von folter?
  3. welche paragraphen sind des strafrechts betroffen?
  4. beispiele, auch fiktive?

wär super wenn du das ausführen könntest!

A entführt B und sperrt ihn in ein Erdloch ein, er verlangt Lösegeld von C. C nimmt A bei der Geldübergabe jedoch selbst fest. A sagt dem C, dass er B in einem Erdloch gefangen hält und dieser aus sauerstoffmangel sehr bald sterben wird, wenn C den A nicht freilässt, dass versteck verrät A natürlich nicht. C schnappt sich daraufhin den A und prügelt ihn solange, bis er das Versteck preisgibt. C rettet B und übergibt A dann der Polizei.

Strafbarkeit des A liegt eindeutig vor, will ich nicht weiter drauf eingehen.

Strafbarkeit es C

C hat objektiv und subjektiv zumindest die Tatbestandsmerkmale der Körperverletzung und Nötigung erfüllt.
Er könnte aber gemäß § 32 StGB (Notwehr/Nothilfe) gerechtfertigt sein.
32 Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden

Hier lag ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff gegen das Leben und die Freiheit des B vor. Das Prügeln des A war eine Verteidigungshandlung, die darauf gerichtet war den Angriff zu beenden. Sie war auch erforderlich, da es kein anderes Mittel gab den B noch zu retten. Ein extremes Mißverhältnis zwischen den Rechtsgütern besteht nicht - die Notwehrhandlung war somit auch geboten.

A ist gem. § 32 StGB gerechtfertigt, hat sich also nicht strafbar gemacht.

Soviel zum Bürger der „foltert“ - wobei der begriff Folter eigentlich nur für Handlungen des staates steht und da liegt der Knackpunkt. Fraglich ist, wie wäre der Fall zubetrachten, wenn A Polizeibeamter wäre. Hier streiten sich die Geister. Normalerweise ist es nach der Rechtssprechung völlig unproblematisch, wenn Polizeibeamte Notwehr/Nothilfe ausüben.
Bsp.: In Berlin kann ein Polizeibeamter sich beim Schusswaffengebrauch ohne Androhung nicht aufs Polizeigesetz stützen, da muss er androhen. Wenn er ohne Androhung schießt, wäre er „nur“, wie jeder andere Bürger, über Notwehr gedeckt(eigentl. unbefriedigend, aber das ist ein anderes Thema).

Fraglich ist nun in unserem Fall, ob A als Polizist genauso „foltern“ dürfte wie als Bürger. Nach den Buchstaben des StGB dürfte er. Es gibt aber natürlich ellenlange Aufsätze und Konstrukte warum nach dem GG und der ERMK diese Möglichkeit nicht besteht. Fakt ist jedoch, das GG und die ERMK sind keine Strafgesetze. Handelt ein Staatsdiener „Grundrechtswidrig“, muss er sich nicht unbedingt gleichzeitig strafbar gemacht haben, er hat etwas getan was er nicht durfte hat aber keinen straftatbestand verwirklicht - bzw. ist in unserem Fall gerechfertigt.
Nach meiner Ansicht ist es so, dass in D nicht sein kann, was nicht sein darf - und folter ist ein böses Wort an dem sich Herr Mackenroth und andere den Mund so verbrannt haben, dass sie ihn lieber gleich wieder zugemacht haben - obwohl sie es besser wußten. Mein Strafrechtsdozent, ein alter Richter am Landgericht sah die Sache jendfalls so wie ich sie oben dargestellt habe - mit Recht meine ich.
Man kann das noch weiter ausspinnen - man erwischt den Terroristen, der gleich sagt, dass er eine Bombe in einem Jumbo versteckt hat - er sagt nur nicht in welchem… es bleiben 30 min Zeit, das Flugzeug ist schon in der Luft…

Letztlich bin ich gespannt wie im Metzlerfall entschieden wird, wobei hier die Besonderheit darin lag, dass der Junge schon tot war, was die Beamten nicht wussten (wäre dann als Erlaubnistatbestandsirrtum zu behandeln) und die Folter nur angedroht wurde.

M.

Der wichtigste Unterschied ist…
…das die „Folter“ nicht im klassischen Sinne zum erhalten eines Geständnisses dienen darf - die Aussage wäre dafür rechtlich auch nicht verwertbar - sondern nur im Rahmen der Notwehr/Nothilfe.

M.

…das die „Folter“ nicht im klassischen Sinne zum erhalten
eines Geständnisses dienen darf - die Aussage wäre dafür
rechtlich auch nicht verwertbar - sondern nur im Rahmen der
Notwehr/Nothilfe.

Hallo Mike,

unabhängig von juristischen und ethischen Bewertungen geht es um die Frage, ob man mit Gewalt die Wahrheit von einem Menschen zu hören bekommt.

In früheren Jahrhunderten hat man die (vorgebliche) Überzeugung, so zur Wahrheit zu kommen, zum Anlaß für Quälereien genommen. Um für einen Moment Ruhe zu haben, erzählt mancher Gequälte genau das, was der Peiniger hören will. Darum geht es im Beispiel mit der Bombe im Jumbo aber nicht. Trotzdem steckt der gleiche milteralterliche Irrtum dahinter. Wer zur Kenntnis nimmt, daß sich Menschen zur Durchsetzung von Zielen in oft unvorstellbar grausamer Weise selbst töten oder verstümmeln, kann nicht ernsthaft glauben, durch die Androhung von Schmerzen irgend etwas Brauchbares zu erreichen. Menschen, die sich in ihr Tun hineingesteigert haben, lassen sich durch noch so drastische Androhungen von Gewalt und Erleiden von Schmerzen nicht zur wahrheitsgemäßen Aussage bewegen. Es gibt sogar Menschen, die die Handlungen ihrer Peiniger und die dabei erlittenen Schmerzen in den entscheidenden Momenten weitgehend ausblenden können.
Die Methode ist also ungeeignet. Von vornherein erkennbar ungeeignete und geradezu blödsinnige Methoden lassen sich im Nachhinein nicht mit Notwehr oder Nothilfe rechtfertigen.

Folter ist nicht nur ein ungeeignetes Mittel zur Wahrheitsfindung, sondern hat schlimme Folgen für das gesamte Gemeinwesen. Dann hätten wir nämlich wieder den Staat, dessen Amtsträger sich über den Bürger hermachen können. Dann hätten wir wieder die Obrigkeit und keiner könnte sicher sein, eine staatliche Dienststelle heil zu verlassen. Erzähle bitte niemand den Unfug, man könne die Fälle erlaubter Folter klar abgrenzen. Jede Erfahrung lehrt, der Staat braucht klare Grenzen, die unter keinen Umständen überschritten werden dürfen.

Leider - und das muß ich an dieser Stelle sagen - gibt es eine traurige Tradition in diesem Land, daß eine kleine Schicht von Juristen mit windigen Konstrukten versucht, staatliche Übergriffe zu rechtfertigen und damit den Boden für einen schlimmen Dammbruch bereitet. Es gehört auch zu dieser traurigen Tradition, daß etliche professorale Hohlköpfe dabei sind. Die Verbrechen des Dritten Reiches wären ohne die professoralen Irrläufer der Rechtswissenschaften nicht möglich gewesen.

Freiheit und die unbedingte Sicherheit vor staatlichen Übergriffen gibt es nicht ohne Nebenwirkungen. Mancher offenkundige Mißbrauch muß als Preis hingenommen werden. Immer wieder läßt sich beobachten, daß angesichts furchtbarer Verbrechen die Bereitschaft besteht, grundlegende Werte über Bord zu werfen. Da rufen Menschen nach Vergeltung in gleicher Münze und sind bereit, alle noch so entsetzlichen Begleiterscheinungen in Kauf zu nehmen, wenn nur dieser eine Mensch seiner vermeintlich gerechten Strafe zugeführt wird. Solche Stimmungen lassen sich wunderbar nutzen. Nur machen wir dann aus diesem Staat einen Verbrecherhaufen, wobei sich an den Verbrechen rein nichts ändert, wenn sie von Leuten in Robe und mit Professorentitel gutgeheißen werden.

Führe diese Fehlbesetzungen des öffentlichen Dienstes besser nicht zur Untermauerung Deiner Postulate an.

Gruß
Wolfgang

…das die „Folter“ nicht im klassischen Sinne zum erhalten
eines Geständnisses dienen darf - die Aussage wäre dafür
rechtlich auch nicht verwertbar - sondern nur im Rahmen der
Notwehr/Nothilfe.

natürlich. das war mir sonnenklar. der einzige vertetbare grund ist das retten von menschenleben. das gilt eigentlich für alle willkürlichen schädigungen von menschen, mit der ausnahme, einen dritten zu töten, der nicht der angreifer oder bedroher ist.

weitere fragen:

ist so ein vorgehen eigentlich geboten? ich meine, angenommen der B schwebt in lebensgefahr, weil er vom A an einem unbekannten ort ohne sauerstoff eingesperrt ist, der C hat die möglichkeit den A zu foltern, aber er tut es nicht und der B stirbt, trifft C dann eine schuld?

wie sieht es aus, wenn A an den folgen der folter stirbt? welchen vergehens hat sich C schuldig gemacht, unter der bedingung, daß der B gerettet wurde? … unter der bedingung, daß die folter sinnlos war?

gruß
datafox

Du weißt leider nicht wovon Du schreibst

unabhängig von juristischen und ethischen Bewertungen geht es
um die Frage, ob man mit Gewalt die Wahrheit von einem
Menschen zu hören bekommt.

Nun das schöne ist ja, dass man es in den geschilderten Beispielen ganz einfach herausfinden kann.

In früheren Jahrhunderten hat man die (vorgebliche)
Überzeugung, so zur Wahrheit zu kommen, zum Anlaß für
Quälereien genommen. Um für einen Moment Ruhe zu haben,
erzählt mancher Gequälte genau das, was der Peiniger hören
will. Darum geht es im Beispiel mit der Bombe im Jumbo aber
nicht. Trotzdem steckt der gleiche milteralterliche Irrtum
dahinter.

Es gibt hier einen wesentlichen Unterscheid den Du, wie es scheint, nicht verstanden hast. Es geht nämlich im Notwehrfall gerade nicht darum irgendein Geständnis zu erpressen. Deshalb unterscheiden sich die genannten Fälle auch ganz grundsätzlich von allem was im Mittelalter passiert ist.

Wer zur Kenntnis nimmt, daß sich Menschen zur
Durchsetzung von Zielen in oft unvorstellbar grausamer Weise
selbst töten oder verstümmeln, kann nicht ernsthaft glauben,
durch die Androhung von Schmerzen irgend etwas Brauchbares zu
erreichen.

Es geht hier nicht um Glauben, sondern um die rechtl. Möglichkeit.

Menschen, die sich in ihr Tun hineingesteigert
haben, lassen sich durch noch so drastische Androhungen von
Gewalt und Erleiden von Schmerzen nicht zur wahrheitsgemäßen
Aussage bewegen. Es gibt sogar Menschen, die die Handlungen
ihrer Peiniger und die dabei erlittenen Schmerzen in den
entscheidenden Momenten weitgehend ausblenden können.
Die Methode ist also ungeeignet. Von vornherein erkennbar
ungeeignete und geradezu blödsinnige Methoden lassen sich im
Nachhinein nicht mit Notwehr oder Nothilfe rechtfertigen.

Es mag ja manche Menschen geben, aber der Mörder vom kleinen Metzler hat schließlich nach der Androhung das Versteck preisgegeben.

Folter ist nicht nur ein ungeeignetes Mittel zur
Wahrheitsfindung, sondern hat schlimme Folgen für das gesamte
Gemeinwesen. Dann hätten wir nämlich wieder den Staat, dessen
Amtsträger sich über den Bürger hermachen können. Dann hätten
wir wieder die Obrigkeit und keiner könnte sicher sein, eine
staatliche Dienststelle heil zu verlassen.

Mir scheint, Du hast das ganze Thema nicht verstanden - ich denke bei Dir ist das passiert was in den Köpfen der meisten Menschen hier im Lande passiert, wenn der Begriff „Folter“ auch nur genannt wird. Du hast ja nichtmal kapiert, das der Polizist in diesem Falle mit den rechten eines jeden Bürgers handeln würde und das die strittige Frage ist: darf Polizist P das gleiche was Bürger B darf.

Erzähle bitte
niemand den Unfug, man könne die Fälle erlaubter Folter klar
abgrenzen. Jede Erfahrung lehrt, der Staat braucht klare
Grenzen, die unter keinen Umständen überschritten werden
dürfen.

Falls Du Dich mal mit unseren Gesetzen und der Rechtsprechung auseinandergesetzt hast: Es gibt in allen Bereichen Grauzonen, die ausgelegt werden müssen. Und in den Notwehr/Folterfällen gibt es ganz offensichtlich noch Auslegungslücken. Die kann man am Recht diskutieren und eine Meinung dazu haben - aber Dein allgemeines geschreibsel ist in der Diskussion nicht förderlich - aber es passt zum Politikbrett…

Leider - und das muß ich an dieser Stelle sagen - gibt es eine
traurige Tradition in diesem Land, daß eine kleine Schicht von
Juristen mit windigen Konstrukten versucht, staatliche
Übergriffe zu rechtfertigen und damit den Boden für einen
schlimmen Dammbruch bereitet. Es gehört auch zu dieser
traurigen Tradition, daß etliche professorale Hohlköpfe dabei
sind. Die Verbrechen des Dritten Reiches wären ohne die
professoralen Irrläufer der Rechtswissenschaften nicht möglich
gewesen.

Also einen Richter am Landgericht Berlin, sowie den Präsidenten des Deutschen Richterbundes im Zusammenhang mit Verbrechern des 3. Reiches zu nennen halte ich für eine glatte Frechheit.

Freiheit und die unbedingte Sicherheit vor staatlichen
Übergriffen gibt es nicht ohne Nebenwirkungen.
Mancher
offenkundige Mißbrauch muß als Preis hingenommen werden. Immer
wieder läßt sich beobachten, daß angesichts furchtbarer
Verbrechen die Bereitschaft besteht, grundlegende Werte über
Bord zu werfen. Da rufen Menschen nach Vergeltung in gleicher
Münze und sind bereit, alle noch so entsetzlichen
Begleiterscheinungen in Kauf zu nehmen, wenn nur dieser eine
Mensch seiner vermeintlich gerechten Strafe zugeführt wird.

Was hat das mit dem Thema zu tun?

Solche Stimmungen lassen sich wunderbar nutzen. Nur machen wir
dann aus diesem Staat einen Verbrecherhaufen, wobei sich an
den Verbrechen rein nichts ändert, wenn sie von Leuten in Robe
und mit Professorentitel gutgeheißen werden.

Führe diese Fehlbesetzungen des öffentlichen Dienstes besser
nicht zur Untermauerung Deiner Postulate an.

Mal ganz ehrlich:

Deine guten Absichten in allen Ehren, aber Du hast keine Ahnung wovon Du da überhaupt schreibst, sondern bläst bloß hohle Phrasen ohne jede rechtliche Begründungen raus. Und wenn einem nichts begründbares einfällt, holt man eben mal schnell das 3. Reich aus der Kist. DA Du offensichtlich keine Ahnung hast, glaube ich kaum, dass Du auch nur im entferntesten beurteilen kannst ob eine Stelle im öD fehlbesetzt ist oder nicht.

M.

…das die „Folter“ nicht im klassischen Sinne zum erhalten
eines Geständnisses dienen darf - die Aussage wäre dafür
rechtlich auch nicht verwertbar - sondern nur im Rahmen der
Notwehr/Nothilfe.

natürlich. das war mir sonnenklar. der einzige vertetbare
grund ist das retten von menschenleben. das gilt eigentlich
für alle willkürlichen schädigungen von menschen, mit der
ausnahme, einen dritten zu töten, der nicht der angreifer oder
bedroher ist.

Die schädigung ist ja nicht willkürlich - jede willkürliche Schädigung ist verboten.

weitere fragen:

ist so ein vorgehen eigentlich geboten?

Hiwer liegt der Ansatzpunkt der Gegener dieser Theorie, allerdings ist die Erklärung warum keine gebotenheit vorliegen soll ellenlang im Bsp hier:

http://www.jwilhelm.de/folter.pdf

Kurzgesagt: Man will nicht das konsequene Nein des Staates zur Folter aus dem GG und der ERMK - auch in Extremfällen - zur Rettung des Einzelnen opfern. Ob das strafrechtl. Systematisch überhaupt ein Grund sein kann ist wohl strittig.

ich meine, angenommen
der B schwebt in lebensgefahr, weil er vom A an einem
unbekannten ort ohne sauerstoff eingesperrt ist, der C hat die
möglichkeit den A zu foltern, aber er tut es nicht und der B
stirbt, trifft C dann eine schuld?
wie sieht es aus, wenn A an den folgen der folter stirbt?
welchen vergehens hat sich C schuldig gemacht, unter der
bedingung, daß der B gerettet wurde? … unter der bedingung,
daß die folter sinnlos war?

Deine Fragen sind sehr interessant :wink:
Ehrlichgesagt bin ich aber nichtmehr in Strafrechtshöchstform und die Fragen müsste man ganz dezidiert durchprüfen - wobei 3 Juristen wohl auf jeweils 20-30 Seiten mit ca. 100 Fußnoten zu 10 Lösungen kommen würden :wink:, deshalb erspare ich Dir eine ziemlich wertlose Kurzantwort aus dem Bauch heraus. Einiges wird Dir beim aufmerksamen lesen das obigen Artikles wohl erklärt - bedenke jedoch dies ist nur ein jurist von vielen.

Fakt ist jedenfalls:
Das mit der Folter im Notwehrfall ist nicht so einfach abzulehnen, wie manche Leute mit rechtl. Scheuklappen glauben mögen - sonst müßten die Kritiker nicht so lange Aufsätze schreiben, um zu begründen wieso eben nicht sein kann was nicht sein darf…
Richtungsweisend wird die Entscheidung im Metzlerfall, wo die Beamten wegen Nötigung etc. vor Gericht stehen.
Ich persönlich gehe von einen Verurteilung - um der antifolterhysteri Rechnung zu tragen- im Mindestrahem - um dem Mut und guten Gründen der Beamten für ihr Handeln Rechnung zu tragen - aus.

M.

Hallo Mike!

Also einen Richter am Landgericht Berlin, sowie den
Präsidenten des Deutschen Richterbundes im Zusammenhang mit
Verbrechern des 3. Reiches zu nennen halte ich für eine glatte
Frechheit.

Solche Honoratiorengläubigkeit ist mir fremd. Unabhängig vom bekleideten Amt, ganz gleich ob Kanzler oder Papst, werde ich mir nach reiflicher Überlegung in jedem Einzelfall Kritik erlauben - vernichtende Kritik eingeschlossen. Ich habe selbst so viele fürchterliche Irrungen von Würdenträgern aller Art erlebt, daß ich selbst zu denken pflege. Am Rande bemerkt, ist dies einer der Vorzüge von einiger Lebenserfahrung. Man hat dann nämlich gelernt, um es etwas volkstümlich auszudrücken, daß es bei solchen Leuten auch nur stinkt, wenn sie pfurzen.

Es geht in diesem Fall keineswegs vordergründig um juristische Sachfragen. Es hat mit Rechtswissenschaften überhaupt nur wenig zu tun. Es geht um die Frage, ob Gewalt ein geeignetes Mittel der Aussageerzwingung ist. Dabei ist es im ersten Schritt irrelevant, ob man die gewaltsame Erzwingung rechtlich unter bestimmten Voraussetzungen erlauben will oder nicht. Es geht zunächst darum, ob solches Vorgehen rein praktisch möglich ist. Ein Beispiel: Alle Juristen dieser Welt können sich einig sein, daß die Erde eine Scheibe ist. Das ändert aber nichts daran, daß die Erde eben keine Scheibe ist. Auf diesem Niveau bewegen wir uns tatsächlich.

Zunächst einmal ist also zu klären, ob sich wahrheitsgemäße Aussagen überhaupt mit Gewalt erzwingen lassen. Wenn nein, erübrigt sich die weitere Diskussion. Falls ja, treten die Juristen auf den Plan.

Was ich sagen will: Es hapert offenkundig bei einigen hohen Würdenträgern der Rechtswissenschaften am Verständnis grundsätzlicher Systematik. Das ist die gutwillige Interpretationsvariante. Ich vermute eher, daß die Herrschaften nicht wirklich so abgrundtief dumm sind, daß sie glauben können, mit Gewaltanwendung ließe sich Wahrheit erzwingen. Deshalb vermute ich eher, daß diese Leute den Dammbruch herbei sehnen, der eben doch den Übergriff auf den Bürger ermöglicht. Und dabei drängen sich Erfahrungen unserer Geschichte auf.

Gruß
Wolfgang

Moin,

Das mit der Folter im Notwehrfall ist nicht so einfach
abzulehnen, wie manche Leute mit rechtl. Scheuklappen glauben
mögen - sonst müßten die Kritiker nicht so lange Aufsätze
schreiben, um zu begründen wieso eben nicht sein kann was
nicht sein darf…

Dann will ich doch mal ohne einen langen Aufsatz zu schreiben dir die ganz einfach Frage stellen, wie lange und wie du jemanden foltern willst, der als Erpresser mit der Drohung, eine Bombe in einem Flugzeug zu zünden, von der Polizei gefasst wird und dann behauptet, die Bombe gäge es nicht und die Drohung sei eine Finte ?

Weillst du bei jeder Behauptung, die Drohung sei nur eine Finte gewesen, die Folter verschärfen, weil der Verdächtige nur noch nicht „weich“ genug gekocht wurde ? Willst du so lange foltern, bis der Verdächtige anfängt, irgend welche Flugzeuge zu nennen ? Wie lange willst du foltern, wenn du in den genannten Flugzeugen keine Bombe findest ? Und wenn dir der Verdächtige dann endlich unter der Folter krepiert ist, ohne das jeh irgendwo eine Bombe gefunden wurde, oder während irgendwo über dem Atlantik ein Flugzeug explodiert, was hast du gewonnen ?

So, jetzt schreib du mal deinen Aufsatz.

Gruß
Marion

Jaja…alles weitere ist wohl zwecklos

Solche Honoratiorengläubigkeit ist mir fremd. Unabhängig vom
bekleideten Amt, ganz gleich ob Kanzler oder Papst, werde ich
mir nach reiflicher Überlegung in jedem Einzelfall Kritik
erlauben - vernichtende Kritik eingeschlossen. Ich habe selbst
so viele fürchterliche Irrungen von Würdenträgern aller Art
erlebt, daß ich selbst zu denken pflege. Am Rande bemerkt, ist
dies einer der Vorzüge von einiger Lebenserfahrung. Man hat
dann nämlich gelernt, um es etwas volkstümlich auszudrücken,
daß es bei solchen Leuten auch nur stinkt, wenn sie pfurzen.

Wo ist den der Zusammenhang mit Deiner Lebenserfahrung und einer Rechtsdiskussion?

Es geht in diesem Fall keineswegs vordergründig um juristische
Sachfragen. Es hat mit Rechtswissenschaften überhaupt nur
wenig zu tun.

Doch hats mit den Rechtswissenschaften zu tun - und zwar nur damit., ginge es um andere Kriterien, würde man wohl keine Möglichkeit finden zu erklären, warum Jemand der das Leben eines Anderen oder gar mehrerer akut bedroht nicht zur Unterlassung dieses Handelns gequält werden sollte.

Es geht um die Frage, ob Gewalt ein geeignetes
Mittel der Aussageerzwingung ist.

Es geht nicht um die Aussageerzwingung, es geht um Nothilfe, die Aussage und ihre verwertbarkeit hat damit absolut nichts zu tun.

Dabei ist es im ersten
Schritt irrelevant, ob man die gewaltsame Erzwingung rechtlich
unter bestimmten Voraussetzungen erlauben will oder nicht.

Sie ist faktisch erlaubt. Und zwar in dem von mir dargestellten Fall. Es ist tatsächlich rechtlich schwieriger aus dem Hut zu zaubern warum sie denn nicht erlaubt sein soll, als anders herum.

Es
geht zunächst darum, ob solches Vorgehen rein praktisch
möglich ist. Ein Beispiel: Alle Juristen dieser Welt können
sich einig sein, daß die Erde eine Scheibe ist. Das ändert
aber nichts daran, daß die Erde eben keine Scheibe ist. Auf
diesem Niveau bewegen wir uns tatsächlich.

???
Was hat diese Tatsache mit einer rechtlichen Diskussion zu tun? Wenn Du hier gleichsetzen willst:

Erde=Scheibe=wahrheit bei Folter

und

Erde=rund=niemals wahrheit bei folter

dann ist das abgesehen davon, dass es mit dem Thema wenig zu tun hat, ja wohl schwachsinn. Denn 1. stimmt niemals Wahreheit bei folter mit sicherheit nicht, 2. geht es bei der befragung in den bsp - fällen nicht um die Wahrheitsfindung sondern um das erpressen einer Information zur rettung anderer - d.h. der befragte ist überhaupt nicht gezwungen irgendetwas zu behaupten nur um es dem Frager recht zu machen.

Zunächst einmal ist also zu klären, ob sich wahrheitsgemäße
Aussagen überhaupt mit Gewalt erzwingen lassen. Wenn nein,
erübrigt sich die weitere Diskussion. Falls ja, treten die
Juristen auf den Plan.

Du hast überhaupt nicht kapiert! Man muss nicht prüfen ob Folter funktioniert, bevor man sie erlaubt. Sie ist (NUR IN DEN BESTIMMTEN EINZELLFÄLLEN ZUR RETTUNG) praktisch erlaubt - man muss nur prüfen ob man die rechtsgrundsätze die dahinter stehen nicht lieber so auslegt das sie nicht erlaubt ist.

Was ich sagen will: Es hapert offenkundig bei einigen hohen
Würdenträgern der Rechtswissenschaften am Verständnis
grundsätzlicher Systematik. Das ist die gutwillige
Interpretationsvariante.

Das mit der Systematik solltest Du Dir mal selbst ankreiden.

Ich vermute eher, daß die
Herrschaften nicht wirklich so abgrundtief dumm sind, daß sie
glauben können, mit Gewaltanwendung ließe sich Wahrheit
erzwingen.

Es geht nicht um Wahrheitsfindung - waren sie es, wie war was wann und warum.
Es kann nur fragen an den VÖLLIG ZWEIFELSFREIEN, GESTÄNDIGEN Täter geben wie: wo ist das Kind, wo ist die Bombe

Deshalb vermute ich eher, daß diese Leute den
Dammbruch herbei sehnen, der eben doch den Übergriff auf den
Bürger ermöglicht. Und dabei drängen sich Erfahrungen unserer
Geschichte auf.

jaja na klar - die wollen „einen Dammbruch“ damit oma bräsicke auf der straße von der Polizei zum Foltern eingefangen werden kann, damit sie gesteht und sagt, wo sie ihre unversteuerte rente versteckt…

weitere Diskussion zwecklos.

M.