Fomalitäten u.a. nach der Ausbildung

Nabend Experten,

ich bin nun bald mit meiner Ausbildung im gewerblichen Bereich fertig (Kunststoffspritzerei).

Ich werde auch übernommen nur mir tun sich da etliche Fragen auf:

  • Lohnmodell
  • hab ich nochmal Probezeit
  • schriftl. oder mündl. Arbeitsvertrag
  • Rechte/Pflichen als gelernter AN

kann mir hier jmd. helfen?

Imbus, der für Antworten Daknbar ist :smile:

Nabend Experten,

  • Lohnmodell

Da könntest du dich erkundigen, was dein tariflicher Stundenlohn als gelernter Angestellter in diesem Berufszweig ist. Der Rest hängt eigentlich von deinen Abzügen (Krankenversicherung, Kirchensteuer ja oder nein, usw.) ab.

  • hab ich nochmal Probezeit

Die probezeit fällt hier eigentlich weg - solange mit dem Arbeitsgeber nichts anderes vereinbart wird.

  • schriftl. oder mündl. Arbeitsvertrag

Du bekommst auf alle Fälle einen neune Vertrag, da der jetzige noch ein Ausbildungsvertrag ist.

  • Rechte/Pflichen als gelernter AN

Immer schön brav sein. (hi, hi)
Wenn du doch bei diesem Betrieb gelernt hast, müsstest du doch eigentlich schon wissen, wo da der Hase lang läuft. Auf jeden Fall: Nichts unter Vorsatz tun, was dem Arbeitgeber Schaden zuführt. - Gilt aber auch schon für Lehrlinge.

Grüße
Kris

Hallo,

  • hab ich nochmal Probezeit

Die probezeit fällt hier eigentlich weg - solange mit dem
Arbeitsgeber nichts anderes vereinbart wird.

ich (Software-Entwickler) hatte nach meiner Ausbildung (Fachinformatiker) nochmals Probezeit, und genauso war es mit meinen ehemaligen Mit-Azubis aus der gleichen Firma, die alle nach der Ausbildung übernommen wurden.
Alle Azubis hatten sehr gute Leistungen, und der Firma ging/geht es gut (sodass sie nicht etwa auf die Schnelle jemanden ausstellen hätten müssen).

Begründung des Chefs für die erneute Probezeit: neuer Vertrag, also nochmals Probezeit!
(evl. hat er sogar gesagt, das müsse rechtlich so sein - aber ich bin mir dabei nicht mehr sicher)

Grüße,
Nina

thx erstmal, Aber…
Danke schon für Eure Tipps, nur würd ich gern noch wissen was am Tage NACH meiner prakt. Prüfung auf mich zukommt.

Ich weiß dass mein AG mit Facharbeiter-Lohn bezahlen muss, aber es gibt doch noch viele andere Punkte zu beachten, wie Arbeitszeit usw.

Wird das schon im vorhinein abgeklärt oder kommen die Verhandlungen erst später?

es grüßt Imbus

PS: Ich habe gehört dass man am Tage Nach der Prakt. Prüfung 1 Tag Sonderurlaub gegönnt bekommt?! Stimmt das und wenn ja gibts es dafür eine Regelung oder ein Gesetz?

Hallo,

Danke schon für Eure Tipps, nur würd ich gern noch wissen was
am Tage NACH meiner prakt. Prüfung auf mich zukommt.

Ich weiß dass mein AG mit Facharbeiter-Lohn bezahlen muss,
aber es gibt doch noch viele andere Punkte zu beachten, wie
Arbeitszeit usw.

Dies und vieles andere wird im Tarfvertrag geregelt, sofern es einen gibt. Einzusehen bei der Gewerkschaft - für Mitglieder oder bei der Tarifauskunftsstelle beim Versorgungsamt (in Baden-Württemberg)

Wird das schon im vorhinein abgeklärt oder kommen die
Verhandlungen erst später?

Dein AG wird vielleicht warten wollen, ob du die Prüfung bestehst.

es grüßt Imbus

PS: Ich habe gehört dass man am Tage Nach der Prakt. Prüfung 1
Tag Sonderurlaub gegönnt bekommt?! Stimmt das und wenn ja
gibts es dafür eine Regelung oder ein Gesetz?

Nein!

Gruß
Otto