Hallo!
Es ist immer ungünstig, Versicherungsverträge vorab zu kündigen. Der Vorteil dieser Versicherung ist definitiv, dass sie noch vor 2005 abgeschlossen wurde. Dadurch ist es möglich, später eine steuerfreie Kapitalabfindung zu erhalten. Diese Möglichkeit gibt es heute nicht mehr.
Wie hoch wäre denn, wenn die laufende Rente zu gering wäre, ein möglicher Kapitalauszahlungsbetrag?
Zu Frage 1: Wenn du die Versicherung unbedingt loswerden möchtest, was ich nicht empfehlen würde, ist das sicherlich eine bessere Lösung als sie zu kündigen. Da während der ersten Jahre der Versicherungslaufzeit die Abschlusskosten entnommen werden, ist der Verlust hier besonders hoch.
Da die Abschlusskosten aber inzwischen gedeckt sein dürften (siehe Versicherungsbedingungen), ist es weitaus besser weiterzuzahlen, als einen neuen Versicherungsvertrag (mit neuem Steuerrecht und neuen Abschlusskosten) abzuschließen.
Das 3-Säulen-Modell wurde inzwischen durch das 3-Schichten-Modell ersetzt. Ist aber nur Politik bzw. eine anschauliche Sache um die Notwendigkeit der Altersvorsorge zu erklären.
Zu 2: Betriebliche Altersvorsorge hat den großen Vorteil, dass die Beiträge steuerfrei und oft auch sozialversicherungsfrei sind. Der Nachteil (wenn man es so nennen möchte) ist die geringere Flexibilität zur privaten Altersvorsorge. Wenn z. B. irgendwann einmal eine Wohnung oder ein Haus gekauft oder gebaut werden soll, kann man aus der privaten Altersvorsorge oft einen Teil des Vertragsguthaben entweder auszahlen lassen oder man kann den Vertrag beleihen. Auch ist die Leistung aus deiner privaten Altersvorsorge steuerfrei bzw. muss nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden während die Leistung aus der betrieblichen Altersvorsorge nur als Rente ausbezahlt werden darf und dazu noch voll steuerpflichtig ist.
Ob du jetzt noch eine weitere private Altersvorsorge brauchst, hängt ganz von deinen Finanzen ab. Wenn du meinst, etwas fürs Alter tun zu müssen, kannst du ggf. deine betriebliche Altersvorsorge erhöhen oder eine Private Altersvorsorge abschließen, bei der du z. B. nur 15 oder 20 Jahre Beiträge zahlen musst. Man kann sehr oft die Beitragszahlungsdauer begrenzen, den Vertrag aber trotzdem bis zum Rentenalter laufen lassen. Ob das sinnvoll ist, musst du dir selbst beantworten.
Wegen der Stückkosten würde ich jedoch empfehlen, einen weiteren Vertrag mit einem Monatsbeitrag nicht unter 100 € abzuschließen. Wenn’s dafür nicht reicht, dann lieber die bAV erhöhen oder es anderweitig anlegen (Haus, Wohnung, Bausparvertrag usw.).
Viele Grüße
Marcus