Fondgebundene altersvorsorge kündigen?

guten tag,
ich habe 2004 eine fondgebundene rentenversicherung abgeschlossen. ich zahle monatlich ca.65 euro an beiträgen. als ich neulich erfahren habe, wie gering die monatliche zahlung sein wird, die ich frühestens ab dem jahr 2039 erhalten werde, kam mir der gedanke, die versicherung zu kündigen. dabei würde ich allerdings weniger als die hälfte der eingezahlten versicherungsbeiträge zurück erhalten.

  1. was ist von dienstleistern zu halten,die von kündigung abraten und sich als käufer von versicherungen anbieten?

geht es um rente, taucht oft der begriff „die drei säulen“ auf (gesetzlich-privat-betriebsrente). ich bin aufgrund meiner tätigkeit bei der bayerischen vesorgungskammer versichert. die beiträge dafür gehen automatisch vom bruttolohn ab und sind wesentlich höher, als das, was ich für meine private vorsorge investiere.

  1. lohnt sich für mich die „dritte säule“ in form einer privaten rentenversicherung, obwohl ich eine betriebliche zusatzversicherung habe?

Guten Tag,

sorry, ich bin zur Zeit auf einer Weiterbildung zu genau diesem Thema-habe im Moment aber leider keine Zeit.

Gruß

Harald Wesely

Lieber matou,

zunächst möchte ich den Sachverhalt genauer verstehen. Ist es so, dass monatlich ca. 65 EUR vom Arbeitgeber aus dem Bruttoeinkommen an die Bayerische Versicherungskammer gezahlt werden? Wäre dieser Betrag normalerweise (wenn die Versicherung nicht abgeschlossen worden wäre) sozialversicherungspflichtig gewesen? Wären also in vollem Umfang Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung angefallen (weil das normale Bruttoeinkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt!)?

Wenn die Antwort dreimal ja lautet, halte ich die Versicherung für sinnvoll. Jedenfalls dürfte die Kündigung nicht ratsam sein, zumal damit komplizierte und kostspielige Konsequenzen verbunden wären. Der Verkauf an einen Käufer von Versicherungen mag ein wenig mehr Bares bringen, ist aber steuerlich und sozialversicherungsrechtlich genauso unangenehm. Daher rate ich auch davon ab. Wenn die Versicherung nicht fortgesetzt werden soll (ob das sinnvoll ist, kann ich ohne weitere und detaillierte Informationen nicht beurteilen!), kann ich nur zur Beitragsfreistellung raten.

Ob sich die private Rentenversicherung lohnt, ist ebenfalls ohne genauere Hintergrundinformation kaum zu beurteilen. Die private Riester-Rente kann durchaus attraktiv sein. Auch die ungeförderte private Rentenversicherung (mit Beitragsrückgewähr bei vorzeitigem Tod und Möglichkeit der Kapitalisierung bei Rentenbeginn) halte ich für eine grundsätzlichsinnvolle Option.

Viele Grüße
Heinrich Grün

Hallo,

zunächst einmal muss festgehalten werden, dass ein Vertrag von 2004 in der Auszahlungsphase (egal ob als Rente oder als eimalige Kapital, was ja auch möglich ist) steuerfrei ist. Sowas ist heute nicht mehr zu bekommen! Die Tatsache, dass es sich um ein Fondsprodukt handelt ist vielleicht eher der Haken, denn hier gibt es u. U. keinerlei Garantien, insofern könnte die Rente im Alter theoretisch auch bei 3,71 € liegen, nämlich dann, wenn die Kurse vor Rentenbeginn ähnlich stark sinken wie mehrfach in den letzten 10 Jahren geschehen.

Zu 1.) Kündigen würde ich solche einen Vertrag auch nicht, sondern falls die Entscheidung gegen eine weitere Beitragszahlung fällt, dann sollte der Vertrag beitragsfrei gestellt werden. Somit fließen keine weiteren Beiträge, es kommt aber später trotzdem zu einer Auszahlung. Dienstlester, die auf dem sog. Drittmarkt als Käufer auftreten haben ihr eigenes Gewinninteresse und müssen natürlich von der Kündigung abraten, aber aus anderen Gründen. Was für den Kunden sinnvoll wäre interessiert hier wenig!

Die „3 Säulen“ beziehen sich nicht auf gesetzlich, privat, betrieblich sondern auf:

  1. Gesetzlich und Rürup-Renten
  2. Betriebsrenten und Riester-Renten
  3. Private Lebens- oder Rentenversicherung

Wenn bereits eine Betriebsrente vorhanden ist - hier offenbar in Form einer Entgeltumwandlung - dann ist das ein sehr guter Baustein, der mitunter die beste (und einfachste) staatliche Förderung aufweist.

Zu 2.) Ob man über die Betriebsrente hinaus noch etwas tun sollte ist ohne genaue Kenntnis der Umstände nicht ohne weiteres zu sagen. Hier spielen die Vermögensverhältnisse, mögliche Erbschaften oder auch bestehende Verbindlichkeiten, Kredite etc. auch eine Rolle. Hier sollte man eine wenigstens grobe Komplettbetrachtung durchführen, bevor man sich entscheidet weitere Sparverträge abzuschließen.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.

Beste Grüße aus Berln

Alexander Haid - Versicherungsmakler

Hallo Matou,

  1. wenn 65€ zu viel sind wäre erst einmal zu prüfen, ob tatsächlich 65€ Eigenbeitrag erforderlich sind. Dazu bräuchte ich aber noch ein paar zusätzliche Infos.
  2. Bei fondsgebundenen Produkten gilt die „0-Zins-Garantie“, d.h. der Anbieter muss zum Laufzeitende lediglich die eingezahlten Beiträge garantieren aber keine Rendite. Daher erscheint die ausgewiesene Garantie oft erschreckend gering. Eine oft dargestellte Renditeerwartung von 8 oder 10% ist aber genauso wenig hilfreich.
  3. Die Verwendung von Gehaltsbeiträgen zur Kammer lässt ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis vermuten. Damit ist der Weg der betrieblichen Altersversorgung auch schon ausgeschöpft. Allerdings sind die Leistungen i.d.R. auch vorzeigbar und relativ sicher. Bleibt noch Investition in der 1. Schicht (Basisrente) oder 3. Schicht (privat). Klarheit bringt nur eine solide Rundumberatung bei der die Leistungen aller bestehenden Versorgungsansprüche ermittelt werden.
  4. Eine Kündigung von Riesterverträgen ist nicht zu empfehlen. Sinnvoller ist die Beitragsfreistellung oder Übertragung des vorhandenen Deckungskapitals auf einen anderen Anbieter. Muss aber vorher geklärt werden, da sowohl Abgabe wie Aufnahme des Kapitals problematisch sein können.
  5. Verkauf von Versicherungen ist nur bei privaten Verträgen möglich und das auch nur in sehr engen Grenzen (kurze Restlaufzeiten, hohe Rückkaufwerte) und lohnt eigentlich nur im Notfall.
    Für weitere Auskünfte, besonders Höhe des Mindesteigenbeitrages bitte noch mal melden. Wir machen das dann telefonisch oder über Privatmail, weil etwas umfangreicher und nichts für die Öffentlichkeit.
    Hoffe, es hat etwas zur Klarheit beigetragen
    Gruß aus Ingolstadt
    Lutz

Hallo,

ganz eindeutig:

  1. private rv beitragsfrei stellen (nicht kündigen!!)
    sehr hohe kosten - sie als vp tragen allein das
    risiko dieser anlage - also ungeeignet für ein
    ansparen über mehrere jahrzehnte!
  2. betriebl. altersvorsorge ansparen (mind. 220 €
    monatsbeitrag, bayr. vk ist okay); also frage 2
    ganz klar „NEIN!“
  3. ihre arbeitskraft finanz. absichern
    (bu-versicherung, noch besser: schwere krankheiten,
    da wesentlich fairer)

ps. ich habe versicherungswesen studiert; frage 1 ist nicht eindeutig zu beantworten: es gibt gute und schlechte berater; der ihnen die private rv verkauft hat, ist ein schlechter, den könnte man heutzutage sogar auf schadenersatz erfolgreich verklagen (alle verträge ab juni 2007)

mfg ignaz

Guten Tag,

zu 1. Abschnitt 1 der Frage: kann ich nichts sagen, da ich mich mit diesem Thema nicht erschöpfend auseinandersetze.

Ich kenne das Versorgungswerk der Bay.Vers.Kammer nicht. Aber eine Betriebliche Altersversorgung (bAV) über ein großes Unternehmen abgeschlossen, bietet bessere Leistungen als privat abgeschlossen werden können. Einzig die Flexibilität der früheren Kündigung ist eingeschränkt.
Der Nachteil der vollen Besteuerung gleicht sich in der Regel aus. Der Arbeitgeberanteil erhöht die Leistungen.
Hiermit wird die KV-Pflicht mehr als ausgeglichen.

Pluspunkte der bAV:
günstigere Tarife
steuerfreie Einzahlung (Obergrenzen beachten)
Arbeitgeberanteil

Nachteile:
volle Besteuerung
KV-Beitragspflicht
eingeschränkte Verfügbarkeit

  1. welchen Versorgungsbedarf Sie persönlich haben, kann ich hier nicht sagen. Dazu müssen Sie sich beraten lassen. Suchen Sie Versicherungsmakler oder einen unabhängigen Versicherungsberater auf und lassen sich beraten.

Mit besten Wünschen,
Ernst Schramm

  1. Wenn bei Verkauf der Versicherung mehr Geld rauskommt als bei einer Kündigung des Vertrages, dann sollte die Entscheidung recht einfach sein.

  2. Wie hoch Ihr persönlicher Bedarf im Alter sein wird, können Sie selbst am besten einschätzen. Wenn Sie meinen, dass die zu erwartende Rente zu gering ist, dann zahlen Sie doch monatlich mehr ein.

Generell gilt: Im Alter hat man als Betriebs- bzw. Privatrente, das was man sich während des gesamten Berufslebens angespart hat. Auf welchem Weg man spart macht nur geringe Unterschiede aus. Dennoch sollten aufgrund Risikostreuung die verschieden Möglichkeiten zum Einsatz kommen. --> „Drei Säulen“

Hallo!

Es ist immer ungünstig, Versicherungsverträge vorab zu kündigen. Der Vorteil dieser Versicherung ist definitiv, dass sie noch vor 2005 abgeschlossen wurde. Dadurch ist es möglich, später eine steuerfreie Kapitalabfindung zu erhalten. Diese Möglichkeit gibt es heute nicht mehr.

Wie hoch wäre denn, wenn die laufende Rente zu gering wäre, ein möglicher Kapitalauszahlungsbetrag?

Zu Frage 1: Wenn du die Versicherung unbedingt loswerden möchtest, was ich nicht empfehlen würde, ist das sicherlich eine bessere Lösung als sie zu kündigen. Da während der ersten Jahre der Versicherungslaufzeit die Abschlusskosten entnommen werden, ist der Verlust hier besonders hoch.

Da die Abschlusskosten aber inzwischen gedeckt sein dürften (siehe Versicherungsbedingungen), ist es weitaus besser weiterzuzahlen, als einen neuen Versicherungsvertrag (mit neuem Steuerrecht und neuen Abschlusskosten) abzuschließen.

Das 3-Säulen-Modell wurde inzwischen durch das 3-Schichten-Modell ersetzt. Ist aber nur Politik bzw. eine anschauliche Sache um die Notwendigkeit der Altersvorsorge zu erklären.

Zu 2: Betriebliche Altersvorsorge hat den großen Vorteil, dass die Beiträge steuerfrei und oft auch sozialversicherungsfrei sind. Der Nachteil (wenn man es so nennen möchte) ist die geringere Flexibilität zur privaten Altersvorsorge. Wenn z. B. irgendwann einmal eine Wohnung oder ein Haus gekauft oder gebaut werden soll, kann man aus der privaten Altersvorsorge oft einen Teil des Vertragsguthaben entweder auszahlen lassen oder man kann den Vertrag beleihen. Auch ist die Leistung aus deiner privaten Altersvorsorge steuerfrei bzw. muss nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden während die Leistung aus der betrieblichen Altersvorsorge nur als Rente ausbezahlt werden darf und dazu noch voll steuerpflichtig ist.

Ob du jetzt noch eine weitere private Altersvorsorge brauchst, hängt ganz von deinen Finanzen ab. Wenn du meinst, etwas fürs Alter tun zu müssen, kannst du ggf. deine betriebliche Altersvorsorge erhöhen oder eine Private Altersvorsorge abschließen, bei der du z. B. nur 15 oder 20 Jahre Beiträge zahlen musst. Man kann sehr oft die Beitragszahlungsdauer begrenzen, den Vertrag aber trotzdem bis zum Rentenalter laufen lassen. Ob das sinnvoll ist, musst du dir selbst beantworten.

Wegen der Stückkosten würde ich jedoch empfehlen, einen weiteren Vertrag mit einem Monatsbeitrag nicht unter 100 € abzuschließen. Wenn’s dafür nicht reicht, dann lieber die bAV erhöhen oder es anderweitig anlegen (Haus, Wohnung, Bausparvertrag usw.).

Viele Grüße

Marcus

Hallo matou!

Zu Frage 1.:
Käufer von Versicherungen bieten im Allgemeinen etwas mehr als den aktuellen Rückkaufswert der Versicherung. Sie spekulieren meist auf die Schlußdividende.
Diese Käufer ziehen sich aber allmählich vom Markt zurück, da die Überschüsse in der Lebensversicherung auch dem Finanzmarkt unterliegen und somit nicht mehr attraktiv für die Aufkäufer sind.

Zu Frage 2.:
Ob sich eine zusätzliche private Rentenversicherung lohnt ist schwer zu beantworten. Die Rechnung ist im Grund so einfach wie kompliziert.
Mach einmal folgende Rechnung auf:

  1. Was für ein Nettoeinkommen wirst Du bei Rentenbeginn haben.
  2. Was für Leistungen kannst Du aus der gesetzlichen, aus der betrieblichen und der privaten Vorsorge erwarten.
  3. Vergiss die Inflation nicht!
    4.Solltest Du bei Renteneintritt Deinen Lebensstandard wie bisher fortführen wollen, müssen Deine Versicherungen insgesamt die Leistungen Deines letzten Nettoeinkommens erreichen. Ist das nicht der Fall, so ist die Differenz dazwischen Dein Finanzierungsbedarf.

Da ich Deine fnanzielle Situation nicht einschätzen kann, empfehle ich Dir einen „neutralen“ Finanzberater der Dir bei der Berechnung hilft.

Hinweis am Rande: Makler haben zwar den größten Marktüberblick, schielen dabei aber auch immer auf die Versicherung, die die meiste Provision zahlen…

Gruß
Georg Scheibner

Hallo Matou,

der Gedanke, die Versicherung zu kündigen, ist m. E. kein Guter.
Dass Du im Jahre 2039 nur so wenig Rente erhältst liegt natürlich auch daran, dass Du nur 65 EUR p.m. investierst.

Die „Drei Säulen“ sind seit 2005 „Drei Schichten“, kommt aber auf das Gleiche raus.

zu 1.
Die Käufer einer Lebensversicherung sind m. E. die schlechtere Wahl, da dadurch Deine bisherige Vorsorge untergeht. Der empfohlene Neuabschluss ist wieder ein Neubeginn.

zu 2:
Ich kann Dir nur empfehlen, dass Du auf jeden Fall zusätzlich privat vorsorgst, da die beiden Wege Gesetzlich und Betrieblich oft nicht ausreichen.

Eine Faustformel sagt, dass Du mindestens ca. 10 - 15 % Deines Nettogehaltes als Altersvorsorge sparen sollst.

Liebe Grüße
Andreas

Guten Tag,

aufgrund eines technischen Fehlers bekommen Sie Ihre Antwort erst heute und vielleicht auch nicht die Antwort, welche Sie erwartet haben - oder doch?
Zur Klärung Ihrer Fragen ist nämlich mindestens ein einstündiges Beratungsgespräch notwendig und zur Umsetzung der erarbeiteten Lösungen dann nochmals 1-2 Termine. Dann haben Sie eine invividuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Altersvorsorge und all Ihre Fragen sind geklärt. Alles andere steht in mehr oder weniger guten Büchern oder als Halbwissen im Internet.
Von den Käufern von Versicherungen kann ich derzeit nur abraten, da die Wahrscheinlichkeit hoch ist, als Laie auf einen der zahlreich auf den Markt drängenden Betrüger reinzufallen.
Bitte haben Sie Verständnis für meine knappe Rückantwort, aber mehr wäre aus meiner Sicht in Ihrem Fall nicht zielführend.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schäfer