Fonds auf andere Person übertragen?

Hallo!
Gibt es die Möglichkeit, Fondsanteile auf eine andere Person zu übertragen? Kann man Fonds oder sein Depot jemand „schenken“? Ich habe schon gegoogelt, zu diesem Thema aber nichts gefunden.

Gruß
Tanja

Hallo Tanja,

Eine Übertragung ist ein Standardvorgang für jede Bank oder Fondsgesellschaft. (Die Umschreibung des eigenen Depots fällt wegen §24C KWG flach.)

Wichtig ist, dass der Empfänger ein Depot bei seiner Bank doer der Fondsgesellschaft hat (bzw. eröffnet).

Übertragsformular besorgen und fertig. Achtung: Diese Dienstleistung kostet zumeist ein paar wenige Euros.

Gruß Ivo

Hallo Ivo!

Eine Übertragung ist ein Standardvorgang für jede Bank oder
Fondsgesellschaft. (Die Umschreibung des eigenen Depots fällt
wegen §24C KWG flach.)

Wichtig ist, dass der Empfänger ein Depot bei seiner Bank doer
der Fondsgesellschaft hat (bzw. eröffnet).

Übertragsformular besorgen und fertig. Achtung: Diese
Dienstleistung kostet zumeist ein paar wenige Euros.

Habe ich es richtig verstanden, dass man Fonds in ein Depot einer anderen Person übertragen (und sein eigenes Depot danach auflösen) kann? Ich kenne nur die Formulare zur Fondsübertragung in ein Depot bei einer anderen Bank. Dabei darf der Eigentümer doch nicht wechseln, oder? Also muss es noch andere Formulare geben, bei denen der Inhaber des empfangenden Depots vom bisherigen Fonds-Eigentümer abweichen darf, oder?

Gruß
Tanja

Moin,

Übertragsformular besorgen und fertig. Achtung: Diese
Dienstleistung kostet zumeist ein paar wenige Euros.

Habe ich es richtig verstanden, dass man Fonds in ein Depot
einer anderen Person übertragen (und sein eigenes Depot danach
auflösen) kann? Ich kenne nur die Formulare zur
Fondsübertragung in ein Depot bei einer anderen Bank. Dabei
darf der Eigentümer doch nicht wechseln, oder? Also muss es
noch andere Formulare geben, bei denen der Inhaber des
empfangenden Depots vom bisherigen Fonds-Eigentümer abweichen
darf, oder?

Eine Übertragung ist nicht an ein Formular gebunden. Die gibt es nur zur Vereinfachung, damit keine Daten vergessen werden. Du kannst auch schriftlich auf einem weißen Blatt den Auftrag erteilen. Dieser muß enthalten:

* Depot-Nr. und Name von Dir als Depotinhaberin
* St. x Anteile des Y-Wertpapieres (bzw. „übertragen Sie das ganze Depot“
* Name des Empfängers
* Depot-Nr. des Empfängers sowie die genaue Bezeichnung der Bank, wo das Depot des Empfängers geführt wird
* Deine Unterschrift
* Evt. den Zusatz, daß Dein Depot danach aufzulösen ist, wenn Du das möchtest.

Hoffe, ich habe nichts vergessen, kannst ja mal mit dem Dir vorliegenden Formular vergleichen.

Gruß vom Wolf

P.S.: Natürlich kannst Du jedem anderen Wertpapiere einfach so übertragen. Ggfls. ist das aber dann eine (steuerpflichtige) Schenkung oder eine entgeltliche Veräußerung (wenn Du dafür einen Gegenwert erhältst), die evt. eine Steuerpflicht bei Dir auslöst (Spekulationsergebnis).

…auch wenn es albern klingt :

Wenn Du Anteile überträgst, aber das Depot weiter bestehenbleibt, kostet der Übertrag Gebühren.
Wenn aber das Depot aufgelöst wird, dürfen nach aktueller BGH-rechtsprechung keine Gebühren für den Depotübertrag berechnet werden.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo Wolf!

Eine Übertragung ist nicht an ein Formular gebunden. Die gibt
es nur zur Vereinfachung, damit keine Daten vergessen werden.
Du kannst auch schriftlich auf einem weißen Blatt den Auftrag
erteilen. Dieser muß enthalten:

* Depot-Nr. und Name von Dir als Depotinhaberin
* St. x Anteile des Y-Wertpapieres (bzw. „übertragen Sie das
ganze Depot“
* Name des Empfängers
* Depot-Nr. des Empfängers sowie die genaue Bezeichnung der
Bank, wo das Depot des Empfängers geführt wird
* Deine Unterschrift
* Evt. den Zusatz, daß Dein Depot danach aufzulösen ist, wenn
Du das möchtest.

Hoffe, ich habe nichts vergessen, kannst ja mal mit dem Dir
vorliegenden Formular vergleichen.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Ich habe jetzt mal einen Brief mit den ganzen Angaben an die Bank geschrieben und bin mal gespannt ob diese meinen Auftrag ausführt.

Viele Grüße
Tanja

Hallo!

…auch wenn es albern klingt :

Wenn Du Anteile überträgst, aber das Depot weiter
bestehenbleibt, kostet der Übertrag Gebühren.
Wenn aber das Depot aufgelöst wird, dürfen nach aktueller
BGH-rechtsprechung keine Gebühren für den Depotübertrag
berechnet werden.

Ja, dass weiß ich. Das Urteil ist ja durch die Medien kursiert.

Gruß
Tanja