Fondsgebundene BasisRente - Kündigung

Hallo,

ich habe im letzten Jahr meine Fondsgebundene Basisrente der Nürnberger beitragsfrei setzen wollen. Mir wurde mitgeteilt, dass das nicht möglich sei, da ich noch nicht genug einbezahlt habe. Mir wurde angeboten die Versicherung für 6 Monate auszusetzen. Das Angebot habe ich angenommen, danach habe ich mich aber dennoch für die Kündigung entschieden. Die Kündigungsbestätigung kam mit der Aufforderung den Original-Versicherungsschein zurückzusenden. Das habe ich getan.
Nun kam ein Schreiben, dass die Versicherung zum 1.11.2009 aufgehoben wurde, allerdings wurde jetzt wieder von meinem Konto abgebucht.
Muss ich die Monate, in denen ich ausgetzt habe nachzahlen? Kann ja eigentlich nicht sein, da mir mitgeteilt wurde, dass in der beitragsfreien Zeit kein Vericherungsschutz besteht.
Handelt es sich hierbei nur um eine fehlerhafte Abbuchung?
Werde am Montag dort anrufen, will mich aber nicht bis dahin gedulden.

Gruß
Ceres

Das ist nicht so ganz leicht zu beantworten… es gibt Unterschiede zwischen Beitragsfrei — Unterbrechung… und Zahlung aussetzen.
Bei einer Beitragsfreistellung ist es oft so, das bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages keine Beiträge mehr gezahlt werden.
Bei einer Unterbrechung läuft die Versicherung weiter, es werden nur für eine Zeit lang keine Beiträge gezahlt.
„Aussetzung“ kann so vereinbart sein, das die Beiträge momentan nicht gezahlt werden können, sie aber später nachgezahlt werden.

Worüber ich immer wieder den Kopf schütteln muss… warum kommt man auf die Idee eine Altersvorsorge zu kündigen?
Es gibt so viele Möglichkeiten, sein Geld nicht in Tonne schmeißen zu müssen…jedoch ist die Voraussetzung dafür eine Beratung, und vor der sollte man sich nicht scheuen.

Kann also sein, das Du vereinbart hast die Beiträge später zu leisten.
Aber warum kündigst Du eine Basisrente?

Servus aus München,

wenn Du die Versicherung gekündigt hast, dann musst Du natürlich auch keine Beiträge nachzahlen.

Wenn mangels Anteilsguthaben eine Beitragsfreistellung nicht möglich war, so wäre es Quatsch, jetzt Beträge nachzuzahlen, um einen minimalen Wert zu erzeugen, der dann bis zum Eintritt in die Rente totverwaltet wird.

Daher rufe nicht bei der Versicherung an, sondern bei Deiner Bank und lasse die Abbuchung widerrufen.

Dann weise Deine Versicherung förmlich darauf hin, dass Du den Vertrag gekündigt hast und daher den Beitragseinzug widerrufen hast.

Beste Grüße
ADKY de

Also deine Frage ist ganz leicht zu beantworten. Ich kann mir diese Altersvorsorge nicht mehr leisten und ich werde sie mir auch in naher Zukunft nicht leisten können.

Also deine Frage ist ganz leicht zu beantworten. Ich kann mir
diese Altersvorsorge nicht mehr leisten und ich werde sie mir
auch in naher Zukunft nicht leisten können.

Dann würde ich sie Unterbrechen und danach Beitragsfrei stellen… aber nicht kündigen.
Bei einer Kündigung geht dir einfach zu viel Geld verloren.

Gruß
Gaby

Die Versicherung hatte mir angeboten die Versicherung für 6 Monate auszusetzen. Die Zeit war um. Entweder weiterzahlen oder kündigen. Beitragsfrei setzen konnte ich sie nicht, da ich noch nicht genug Kapital angespart hatte.
So ist das leider. Ich werde meine Altersvorsorge in meine eigene Verantwortung legen. Versicherungen sind Geldvernichter, dass kann ich auch alleine, habe dabei allerdings mehr Spaß, als wenn die das machen.