Fondsgebundene Lebensversicherung kündigen

Hallo!

Ich habe seit 2004 eine fondsgebundene Lebensversicherung und möchte sie gerne kündigen. Nicht aus finanziellen Gründen, sondern weil ich das Geld lieber anders anlegen möchte. Mein Vater sagte mir nun, er hätte vor kurzem eine Sendung im TV gesehen, in der gesagt wurde, dass man sich aufgrund von bestimmten kleinen Vertragsmängeln das eingezahlte Geld komplett auszahlen lassen könnte. An Details kann er sich leider nicht mehr erinnern. Weiß jemand, worum es sich hierbei handelt?

Viele Grüße
Alexandra

Hallo Alexandra,

diese Infos beziehen sich auf die Rückkaufswerte. Da du aber eine Fonds-LV hast und der Zeiptunkt für eine Kündigung auch denkbar schlecht ist, wirst du hier so oder so nicht all zu viel zurück bekommen. Deshalb überlasse ich anderen Antworten diesen Punkt und weise lieber noch auf etwas anderes hin.

Die Tatsache, dass du den Vertrag vor 2005 abgeschlossen hast, versetzt dich in die Lage, eine Altersvorsorge zu haben, die später eine steuerfreie Auszahlung bringt. So etwas ist heute aufgrund diverser Gesetzesänderungen nicht mehr zu bekommen.

Ich selbst als Fachmann habe auch eine Fonds-LV und ich weiß, dass man aktuell sicher keine Freudensprünge macht, wenn man sich die Zahlen anguckt.

Mein Rat lautet dennoch: Mach dich sachkundig, welche Änderungsmöglichkeiten innerhalb des Vertrages bestehen, z. B. einen Fondswechsel in eine sicherere Anlage als die, die du evtl. jetzt hast. Versuche aber, den Vertrag zu erhalten, denn die Steuerfreiheit ist ein enormer Pluspunkt!!

Ich hoffe, du machst dir über diesen Ratschlag Gedanken, da er von jemandem kommt, der kein persönliches Interesse daran hat, dass du nicht kündigst! :wink:

Beste Grüße aus Berlin und toi toi bei der Entscheidung.

Alexander Haid
Versicherungsmakler

Hallo Alexander,

vielen Dank für den Tipp. Ich habe auch schon überlegt, die Versicherung in eine Kapitallebensversicherung ändern zu lassen. Das wäre zum 01.11.2010 möglich. Verlust würde ich aber trotzdem machen, da in der Versicherung zur Zeit weniger Geld ist als ich eingezahlt habe. Zum Auszahlungszeitpunkt werde ich allerdings mindestens den eingezahlten Betrag erhalten.

Hallo,

die abgesprochenen Vertragsmängel beziehen sich auf „Altverträge“. Hier gibt es Gerichtsurteile, die jedoch auf neue Verträge nicht anzuwenden sind.
Bei einer Fondsgebundenen Anlage hat die Versicherungsgesellschaft die eingezahlten Beiträge minus Kosten (biometrische Risiken, Verwaltung etc.) in Fonds angelegt. Hier haben die eingezahlten Beträge Gewinne oder Verluste erwirtschaftet. Somit ist es mehr als fragöich, ob die eingezahlten Beiträge zur Auszalung kommen können. Hohe Verluste sind wahrscheinlicher.
Sie haben 2004 einen Vertrag über eine langfristige Geldanlage abgeschlossen. Diesen vertrag möchten Sie kündigen. Fragen Sie vorher die aktullen Rückkaufswerte Fandsguthaben) beim Versicherer an. Seien Sie aber nicht enttäuscht, dass es weit geringer ausfallen wird, als die eingezahlten Beiträge.Meist beinhalten solche Verträge Garantieen, die jedoch nur bei vertragsgemäßer Bedienung des vertrages gelten.
Fragen Sie sich vorab, ob die neue Geldanlage gleiche Renditen verspricht (garantiert) und ob die steuerliche Behandlung die gleiche ist. Steuerfreiheit bei Aszahlung gibt es i.d.R. nicht mehr.
Zum Schluß: Eine Umschichtung von einer Geldanlage zur anderen kann (bei Langzeitverträgen muss) Einbgußen mit sich bringen Der Beginn einer langfristigen Anlage sollte VOR Vertragsabschluß genau geprüft werden. Dann sollte der Vertrag aber auch langfristig bedient werden. Denn JEDER Neuabschluß kostet Geld. (Verwqltung / Provision)

Grüße

Esser

Hallo nochmal,

ich kenne zwar das Produkt nicht aber es muss nicht gleich eine Kapitale Lebensversicherung daraus gemacht werden. In einer Fonds-LV gibt es die Möglichkeit zu „switchen“ und zu „shiften“.

switchen: Die zukünftigen Beiträge fließen in einen oder mehrere anderen Fonds als bislang, das bis dahin eingezahlte Geld bleibt (im Form von Fondsanteilen des bisherigen Zielfonds) erhalten und hat so die Chance, sich zu „erholen“ und doch noch Erträge abzuwerfen.

shiften: Auch das bisher eingezahlte Kapital wird in einen anderen Fonds überführt.

Das „shiften“ würde ich in deinem Fall nicht machen, sondern die Fondsanteile des bisheringen Fonds behalten und darauf spekulieren, dass je Wert je Anteil zukünftig wieder steigt. So kannst du Verluste minimieren oder sogar in Gewinn umwandeln.

Für die zukünftigen Beiträge hängt es von deiner Ausrichtung ab, was für Zielfonds gewählt werden. Das könnten z. B. Rentenfonds oder Geldmarktfonds sein. Die werfen geringere Gewinne ab, bergen aber auch kein hohes Verlustrisiko.

Hierzu wäre eine einigermaßen fundierte Beratung sinnvoll. Die ist vom ursprünglichen Vermittler kaum zu erwarten, mal ganz unabhängig davon, dass der seine Provision bereits verdient hat. Der hat kein großes Interesse mehr am Erhalt des Vertrages.

Aber das wäre auf jeden Fall meine Marschrichtung.

Gruß

Alexander Haid

Es sind gerichtsverfahren anhängig, dass Lebensversicherer nicht ausgewiesene Zuschläge bei monatlicher Beitragszahlung genommen haben. Dies berechtigt nicht zur Auflösung des Vertrages. Man kann jedoch die zuviele gezahlten Beiträge geltend machen. Infos auf der Homepage der Verbraucherzentrale Hamburg.

„Kleine Vertragsmängel“.Das habe ich gerne. Erst einen Vertrag abschliesssen, dann herauswollen und sogar noch Andere dafür zahlen lassen wollen (ANdere = die Versichertengemeinschaft, denn die „Versicherung“ ist nichts anderes als eine INteressengemeinschaft).

Man sollte vor Vertragabschluss schauen, was man macht. Eine Fondsgebundene ist nun wahrlich keine Meisterschaft.

Ausser Betrug - und das gibt es dank BaFin in Deutschland nicht - keine Möglichkeit Andere für seine Dummheit aufkommen zu lassen. Oder sehen Sie einen Betrug selbst tatsächlich? Dann gerne noch einmal schreiben.

Also in Zukunft erst denken, dann handeln.

bei einer Kündigung wird der aktuelle Fondswert abzüglich eines etwaigen Stornoabschlags fällig. Es gibt zum Teil Klauseln die wegen Intransparenz ungültig sind. Die gesamten einbezahlten Prämien sind eher ein Märchen. Solche Fälle gibt es kaum. Dazu müßten grobe Mängel sein und der Vertrag daher von Beginn an ungültig sein. Natürlich könnte die Performace so gut sein das die Prämien wieder rausschauen das ist jedoch unwahrscheinlich. Mit einem erhebliche Verlust ist zu rechnen.Um sicher zu gehen das man die Entscheiudung nicht bereut bei der Versicherung nach dem Rückkaufswert fragen.

Hallo!

bevor Du die LV kündigst würde ich erst mal die Auszahlungssumme bei der Gesellschaft erfragen und dann mit den eingezahlten Beiträgen vergleichen. So ist einfach zu ermitteln ob bei Abschluss hohe Kosten entstanden sind-

Fehler bei der Beratung sind schwer zu beweisen!

Der Berater muss vor dem Abschluss eine Kundenberatung durchführen um festzustellen wie viel Risiko der Kunde eingehen will.
Diese Beratung sollte schriftlich dokumentiert werden und von Euch und dem Berater unterschrieben werden. Dann erhält jeder eine Durchschrift. Das wird gerne nicht gemacht, damit der Kunde nachher keinen Beweis hat.

Der Kunde kann wenig, mittleres oder hohes Risiko wünschen. Je höher der „versprochene“ Gewinn, desto höher das Risiko.

Wenn dann die LV nicht zu der gewünschten Risikobereitschaft passt, hat man vielleicht eine Chance den Vertrag wegen falscher Beratung ab Beginn rückwirkend aufzuheben und alle Beiträge zurück zu bekommen…sehr schwierig…
Der Berater muss dann seine komplette Provision zurück zahlen (je nach Monatsbeitrag und Laufzeit können das mehrere Tausend Euro sein) und bekommt auch noch Ärger mit der Versicherung (Storno!!!)

Eine Verbraucherzentrale oder der Versicherungsombutsmann (goggeln) kann hier sehr hilfreich sein.

Gruß

Franjo

Da hat Ihr Vater Recht! Die Verträge der Lebensversicherungen sind rechtlich sehr umstritten. Es gibt auch bereits einige Entscheidungen zu Gunsten der Verbraucher. Sie können Ihre Lebensversicherung also kündigen, um das frei werdende Geld sinnvoller anzulegen. Doch holen Sie sich dafür lieber Profis an die Seite. Eine professionelle Kündigung erhöht den Rückkaufswert sofort um bis zu 20% als wenn Sie die Police selbst kündigen würden. Zudem haben Sie so die Möglichkeit alle Ihre eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurück zu bekommen. Dafür gibt es Anspruchsgemeinschaften und Sammelklagen, denen Sie sich anschließen können und dann wird gegen die Versicherungen, die zu Unrecht niedrigen Rückkaufswerte und den Vertrag professionell vorgegangen. Bei Erfolg eines Verfahrens erhalten alle Mitglieder der jeweiligen Anspruchsgemeinschaft Ihr Geld zurück. Auch Verluste können auf diesem Wege steuerlich geltend gemacht werden.