Fondsgebundene Lebensversicherung stilllegen?

Ich besitze eine Fondsgebundene Lebensversicherung, diese läuft seit .11.1998 und noch bis 2031. Da ich den Arbeitgeber wechseln werde und dieser eine Zusatzversicherung als betriebliche Altersvorsorge betreibt, ist der max. Betrag für Altersvorsorge bereits ausgeschöpft und die fondgebundene Lebensversicherung kann als Direktversicherung nicht mehr verwendet werden.
Es stellt sich für mich jetzt die Frage, ob man diese Kündigen kann? Stilllegen kann?
Bisher haben meine Arbeitsgeber den Beitrag zu dieser Versicherung direkt monatlich überwiesen (Gehaltsverzicht). Jedes Jahr erhalte ich eine Aufstellung der erworbenen Anteile, dort ist folgendes Vermerkt:

„Für die Leistung bei Kündigung ist der Wert der erworbenen Fondsanteile vermindert um den in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegten Abzug maßgeblich. Nachdem bei Ihnem Vertrag die steuerliche Mindestlaufzeit von 12 Jahren ab Vertragsbeginn noch nicht erfüllt ist, müßte bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung von der … einbehalten und an das Finanzamt abgeführt werden.“

Die 12 Jahre müssten doch jetzt zusammen sein? Vertrag vom 01.11.1998.
Was passiert mit den Fondanteilen wenn ich die Versicherung kündigen sollte? Kann ich die auf ein eigenes Depot übertragen?
Lohnt es sich die Versicherung zu kündigen? Ich will ja weiterhin Fondsparen, wenn ich die jedoch in einem eigenen Depot habe, kann ich selbst entscheiden wann ich weiter Anteile erwerbe und muss nicht Monat für Monat bezahlen, und man würde sich die Verwaltungsgebühren sparen, oder sehe ich das falsch?
Übrigens ist als Fond DWS Akkumula verwendet worden.
Für eure Meihnung und weitere Infos, danke ich im Voraus.
Gruß
Chris

Direktversicherung?
Hallo Christoph,

sehe ich das richtig, dass Deine sogenannte fondsgebundene RV eigentlich jetzt schon eine Direktversicherung (betriebliche Altersversorgung) nach altem Recht (=Pauschalversteuerung) ist?

Beste Grüße,
Andreas

Guten Tag,

ich denke schon. Auf dem Vertrag steht Fondgebundene Lebensversicherung, diese wurde mir damals als Direktversicherung verkauft. Da ich jedoch keine Sonderzahlungen erhalten habe mit den ich die Beiträge hätte gegenrechnen können, wurde diese vom Nettolohn bezahlt. Vor 5 Jahren habe ich den Arbeitgeber gewechselt und so wie es auf der Lohnabrechnung aussieht, wurde diese als Gehaltsverzicht wohl nur pauschal versteuert, so etwas wie Gehaltsverzicht ist da vermerkt.
Schöne Grüße

Chris

HallO Christoph,

gut, eine gute Sache. Die Auszahlung später wäre steuerfrei! Also wenn es geht fortführen, ein Fondswechsel müsste innerhalb der Police möglich sein, falls das angeraten wäre (dazu kann ihc nichts sagen).

Wenn Dein neuer AG diesen Vertrag nicht fortführen will (das Recht dazu hat), dann einfach stilllegen und fragen, was bei Rentenbeginn zu erwarten wäre.

Eine frühere Auszahlung bringt zu große steuerliche Abzüge.

Gruß,
Andreas

Guten Tag,

ich denke schon. Auf dem Vertrag steht Fondgebundene
Lebensversicherung, diese wurde mir damals als
Direktversicherung verkauft. Da ich jedoch keine
Sonderzahlungen erhalten habe mit den ich die Beiträge hätte
gegenrechnen können, wurde diese vom Nettolohn bezahlt.

Das ist sicher falsch! Die Sonderzahlungen waren nur für die Einsparung der Sozialvers.beiträge relevant! Bei monatlicher Zahlweise hast du anstatt deinem Grenzsteuersatz nur 20% Pauschalsteuer gezahlt.
Fazit: Sonderzahlungen hatten/haben nichts mit Versteuerung zu tun.
(das mit „gegenrechnen“ versteh ich überhaupt nicht…es ist sogar noch eine Entgeltumwandlung (§ 3/63 EStG) in Höhe von max. 220 EUR möglich…die ist trotz monatlicher ZW steuer- und sozialbeitragsfrei, wird aber später indvid. versteuert!)

Vor 5

Jahren habe ich den Arbeitgeber gewechselt und so wie es auf
der Lohnabrechnung aussieht, wurde diese als Gehaltsverzicht
wohl nur pauschal versteuert, so etwas wie Gehaltsverzicht ist
da vermerkt.

Ich geh mal davon aus, dass der AG der Versicherungsnehmer ist!!??

Gruß cooler