Ich besitze eine Fondsgebundene Lebensversicherung, diese läuft seit .11.1998 und noch bis 2031. Da ich den Arbeitgeber wechseln werde und dieser eine Zusatzversicherung als betriebliche Altersvorsorge betreibt, ist der max. Betrag für Altersvorsorge bereits ausgeschöpft und die fondgebundene Lebensversicherung kann als Direktversicherung nicht mehr verwendet werden.
Es stellt sich für mich jetzt die Frage, ob man diese Kündigen kann? Stilllegen kann?
Bisher haben meine Arbeitsgeber den Beitrag zu dieser Versicherung direkt monatlich überwiesen (Gehaltsverzicht). Jedes Jahr erhalte ich eine Aufstellung der erworbenen Anteile, dort ist folgendes Vermerkt:
„Für die Leistung bei Kündigung ist der Wert der erworbenen Fondsanteile vermindert um den in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegten Abzug maßgeblich. Nachdem bei Ihnem Vertrag die steuerliche Mindestlaufzeit von 12 Jahren ab Vertragsbeginn noch nicht erfüllt ist, müßte bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung von der … einbehalten und an das Finanzamt abgeführt werden.“
Die 12 Jahre müssten doch jetzt zusammen sein? Vertrag vom 01.11.1998.
Was passiert mit den Fondanteilen wenn ich die Versicherung kündigen sollte? Kann ich die auf ein eigenes Depot übertragen?
Lohnt es sich die Versicherung zu kündigen? Ich will ja weiterhin Fondsparen, wenn ich die jedoch in einem eigenen Depot habe, kann ich selbst entscheiden wann ich weiter Anteile erwerbe und muss nicht Monat für Monat bezahlen, und man würde sich die Verwaltungsgebühren sparen, oder sehe ich das falsch?
Übrigens ist als Fond DWS Akkumula verwendet worden.
Für eure Meihnung und weitere Infos, danke ich im Voraus.
Gruß
Chris