Angenommen jemand hat seit ein paar Jahren eine Fondsgebundene Rentenversicherung. Jedes Jahr erhält er einen Auszug der ihm den Anteilspreis und die Anteilsstückzahl nennt.
Folgende Fragen dazu:
Kann er aus diesen Werten den aktuellen Rückkaufswert ableiten?
Werden bei einer vorzeitigen Kündigung genau diese Werte für das auszuzahlende Guthaben herangezogen?
Können sich die bereits im Vertrag befindlichen, also die im Auszug genannten Anteilsstückzahlen, von ein aus andere Jahr verringern?
Ich dachte bisher, dass die Anteilsstückzahl, die im jährlichen Auszug steht, einfach mit dem Anteilspreis multiplziert wird. Die Versicherung ist bereits gekündigt und der Auszahlungsbetrag liegt unter dem Stand (lt. meiner Rechenweise) aus dem letzten Jahr. Der Fonds hat in der Zeit auch an Wert zugelegt - also der Rücknahmepreis ist gestiegen.
Eine Nachfrage bei der Versicherung soll erfolgen, aber erst nachdem man genaueres weiß!
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Kann er aus diesen Werten den aktuellen Rückkaufswert
ableiten?
In den Versicherungsbedingungen findest Du den Stornoabschlag beschrieben, in dem Abschnitt zur Kündigung. Diesen musst Du abziehen. Unter Umständen ist das ziemlich viel. Deshalb ist Dein Rückkaufwert niedriger.
Werden bei einer vorzeitigen Kündigung genau diese Werte für
das auszuzahlende Guthaben herangezogen?
Es kommt natürlich auf den Kündigungstermin an. Wenn der nicht genau an dem Termin liegt, an dem Dir das Guthaben mitgeteilt wurde, stimmt’s nicht mehr.
Können sich die bereits im Vertrag befindlichen, also die im
Auszug genannten Anteilsstückzahlen, von ein aus andere Jahr
verringern?
Theoretisch ja, trifft bei Dir vermutlich nicht zu (sondern: Stornoabschlag)