Guten Tag,
angenommen A hat eine fondsgebundene Rentenversicherung und kann zum 1. Juli 2012 eine Kapitalabfindung beantragen, da die Versicherung dann seit mehr als 10 Jahren läuft.
Da A wesentlich mehr Beiträge eingezahlt hat verglichen mit dem Produkt aus erworbenen Anteilen und dem aktuellen Kurs und in Zukunft nicht mehr gewillt ist den monatlichen Beitrag aufzubringen, möchte er entweder die Kapitalabfindung beantragen oder (bis der Kurs wieder etwas besser steht) die Versicherung beitragfrei stellen. Vor etwa 2 Jahren hat A beantragt, dass der seit Abschluss des Vertrags monatlich angestiegene Beitrag auf ein Minimum zurückgesetzt wird, doch dieser steigt seit 2 Jahren natürlich auch wieder monatlich an.
Frage 1) Kann A, wenn das Kündigungsschreiben nicht bis zum 30. Juni bei der Versicherung eintrifft, erst wieder zum 1. Juli 2013 die Kapitalabfindung beantragen? Kann A denn überhaupt ZUM 1. Juli 2012 die Kapitalabfindung beantragen? In den Bedingungen steht:
„Sie können ihre Versicherung jederzeit - jedoch nur vor Beginn der Rentenzahlung - zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode, frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahres, schriftlich kündigen. Nach Kündigung erhalten sie einen vertraglich festgelegten Rückkaufswert, vermindert um eventuell rückständige Beiträge.“
Denn wenn eine Versicherungsperiode 1 Jahr beträgt (?) würde ja eine Kündigung jetzt im Juni bedeuten, dass der Stichtag der Kapitalabfindung am 1. Juli 2012 noch nicht erreicht wurde und A müsste noch 1 Jahr lang Beiträge zahlen. Ist das richtig?
Frage 2) Was unterscheidet eine Kapitalabfindung von einer Kündigung? Soweit ich weiß, hängt das mit der Besteuerung von Gewinnen ab, allerdings ist ja davon auszugehen, dass im Fall von A keine Gewinne vorkamen, wenn die Höhe der Beiträge insgesamt höher ist als der Kurs multipliziert mit den erworbenen Anteilen. Sollte es also so sein, dass formal erst in 2013 eine Kapitalabfindung beantragt werden kann, fragt A sich, ob er überhaupt so lange warten sollte.
Frage 3) In den Bedingungen steht weiterhin:
"Bei Kündigung erhalten Sie einen vertraglich festgelegten Rückkaufswert, vermindert um eventuell rückständige Beträge.
Als Rückkaufswert erhalten sie die Rückvergütung ggf vermindert um einen Selektionsabschlag.
Die Rückvergütung entspricht nicht der Summe der von ihnen eingezahlten Beträge, sondern dem Geldwert des Deckungskapitals zum Kündigungszeitpunkt vermindert um einen als angemessenen angesehenen Abzug in Prozent der Beitragssumme (0-3% je nach Kündigungszeitpunkt)."
Ist es richtig, dass die Versicherung im Falle der Beantragung der Kapitalabfindung/Kündigung jetzt automatisch den Kurs am 1. Juni mit der Anzahl der erworbenen Anteile multipliziert und 0-3% davon abzieht? Oder ist der Kurs vom Rückkaufswert zu unterscheiden?
Frage 4) Alternativ ist ja noch eine Beitragsfreistellung möglich, denn in den Bedingungen steht:
„Versicherungsjahres, schriftlich kündigen. Nach Kündigung erhaltren sie einen vertraglich festgelegten Rückkaufswert, vermindert um eventuell rückständige Beiträge.
Anstelle einer Kündigung können sie bei beitragspflichtigen Versicherung von der Beitragszahlungspflicht befreit werden.
Verlangen Sie die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht, wird auf der Grundlage der Rückvergütung, die zum Beitragsfreistellungstermin vorhanden ist eine beitragsfreie Anwartschaft auf eine Rente gebildet. Der zur Verfügung stehende Betrag wird ohne Erhebung eines Ausgabeaufschlags in Anteile des Anlagestocks umgerechnet. Die Todesfallleistung nach Beitragsfreistellung entspricht der Summe der bis zum Beitragsfreistellungstermin fälligen Beiträge ohne Beitragsanteile für evtl. eingeschlossene Zusatzversicherungen.“
Was würde das für A bedeuten, wenn er die Versicherung beitragsfrei stellt? Kann A dann zB noch 1 Monat, 1 Jahr odder sogar beliebig länger lang warten bis sich der Kurs möglicherweise bessert und dann die Kapitalabfindung verlangen, wenn ihm der Kurs passt, ohne noch weitere Beiträge in der Zukunft einzuzahlen?
Viele Fragen, ich hoffe aber, hier kann trotzdem jemand weiterhelfen
Vielen herzlichen Dank!