Hallo alle zusammen!
Können die monatlichen Beiträge zu einer fondsgebundenen privaten Rentenversicherung, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen worden ist und für die eine erste Rate bereits vor dem genannten Stichtag bezahlt worden ist, aktuell von der Steuer abgesetzt oder auf eine andere Weise steuerlich berücksichtigt werden?
Mein Wissen bisher war so, dass Rentenverträge, die vor 2005 abgeschlossen worden sind, zwar nicht von der Steuer abgesetzt werden können, aber dass dafür die spätere Rente nicht versteuert wird (d.h. insbesondere nicht der Ertragsteil). Dafür können neuerdings Beiträge für Verträge nach 2005 von der Steuer abgesetzt werden (zumindest ein Prozentsatz davon, der mit den Jahren wächst), aber dafür muss die entsprechende Steuerzahlung („nachträglich“) später bei der Rentenzahlung für den Ertragsteil geleistet werden. Ich meine aber auch, gelesen zu haben, dass fondsgebundene Rentenversicherungen generell nicht abgesetzt werden können (ich stelle mir das so vor, dass der Staat riskante Geschäfte nicht subventionieren möchte).
Habe ich das so in etwa richtig erfasst?
Vielen Dank!
MacBarney