Fondsgebundene Rentenversicherung aussetzen

Hallo,

ich habe seit ca 10 Jahren eine fondsgebundene Rentenversicherung bei der DBV, vor drei Jahren habe ich eine Aussetzung der Beitragszahlung beantragt, was auch akzeptiert wurde.
Ich wollte nunmehr die Versicherung nochmals um ein Jahr (also dann insgesamt vier Jahre) aussetzen lassen, dies wurde aber mit der Begründung abgelehnt, das eine befristete Beitragsfreistellung aus steuerrechtlichen Gründen max. 36 Monate am Stück möglich ist.

In den Versicherungsunterlagen finde ich eine solche Regelung nicht.

Und selbst wenn es irgendwelche steuerlichen Auswirkungen hätte, wäre das doch meine Sache, ich müsste ja die Steuern bezahlen.

Oder stehe ich hier auf dem Schlauch?

Danke

Patric

So eine Frage hatte ich noch nie. Eigentlich ist es deine Sache, das stimmt. Genau weiß ich es allerdings auch nicht. Ich weiß, dass viele Versicherungen nur eine gewisse Zeit eine Aussetzen akzeptieren und sie sonst nur noch „beitragsfrei“ setzen und du nie wieder einzahlen kannst.

Aber frag dich mal, warum du da überhaupt noch einzahlen willst? Es ist doch viel zu teuer über Versicheurngen in Aktienfonds zu investieren. Die nehmen dir viel mehr Kosten ab als jede Bank. Rechne das mal nach bei Fondsweb.de. Da gibt es einen „historischen Fondsrechner“ für jeden Fonds.

Gruß
Dennis

Hallo,

Beitragsfreistellungen gehen immer nur 24 bzw. 36 Mon.!!

alles was länger geht ist gleichbedeutend mit einer Kündigung - so will es das Gesetz.

wenn man so lange keine Beiträge zahlen kann oder will dann am besten kündigen und den Betrag gleich als Einmalbeitrag für die nächste Altersvorsorge anlegen!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
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www.thomas-wolter.eu
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Guten Tag,

da es sich um eine steuerrechtliche Aussage handelt, werden Sie diese nicht in den Bedingungen des Versicherers finden können.

Bei Ihrem Vertrag hadelt es sich um einen „Altvertrag“. Entgegen der heutigen steuerlichen Regelung sind bei „Altvrträgen“ alle Auszahlungen steuerfrei, wenn der Vertrag mind. 12 Jahre besteht. Um die steuerfreie Auszahlung zu gewährleisten, muss eine relemäßige Ansparung erfolgen. Eine regelmäßige Ansparung kann nicht länger als 36 Monate unterbrochen werden. Sollte der Vertrag länger beitragsfrei gestellt werden, so verfällt die Steuerfreiheit.

Hier möchte ich ausdrücklich raten, die Steuerfreiheit nicht verfallen zu lassen.

Sollten Sie dennoch eine weitere Beitragsfristellung beantragen, so muss der Vertrag in einen „Neuvertrag“ umgewandelt werden. Dies hat AUSSCHLIE?LICH Nachteile.

Ich hoffe, geholfen zu haben.

Esser

Sie können den Vertrag auch für immer beitragsfrei stellen. Sollten Sie dann irgendwann wieder etwas für Ihre Altersvorsorge aufwenden wollen, schließen Sie einen neuen Vertrag ab.

Die alten Verträge (wie ihrer) müssen mind. 5 Jahre bezahlt werden und mind. 12 Jahre laufen, um die Auszahlung steuerfrei zu bekommen. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, muss der Zuwachs versteuert werden (der Zuwachs auf das tatsächlich angelegte Kapital). Die Steuerfreiheit bezieht sich nur auf die Kapitalauszahlung. Eine Rente aus alten Verträgen wird genauso besteuert wie aus neuen Verträgen.
http://www.maasch-berlin.de/neue_rentenversicherung.php

Lieben Gruß

Hallo,

Ich such dir den entsprechenden Paragraph gerne
Raus und teile dir ihn spätestens morgen mit!

Gruß Marisa

Lassen sie sich das nachweisen. Ich habe das Gefühl, der Vermittler möchte wieder seine Provision kassieren!

Das ist leider so festgelegt - da kannst Du nichts machen

gruß

www.tuerk-versicherungen.de

hallo Patric,

ich würde einfach einen weiteren Antrag auf Beitragsfreistellung einreichen und auf die steuerliche Situation schreiben, dass Dir die Nachteile bekannt sind und Du damit einverstanden bist.
Dann würde ich noch mit dem Ombutsmann für Versicherungen „drohen“ und diesen einschalten.

Hallo,

warum zahlst Du nicht noch die 2 Jahre und stellst die Versicherung dann beitragsfrei? nach den 12 Jahren Laufzeit ist sie dann komplett steuerfrei und kann komplett beitragsfrei geführt werden.

Oder bei Kündigung

http://ad.proconcept.ag/?ref=12827&ad=258

in Anspruch nehmen. Auf der Seite kannst Du Dir alle Infos über Kündigungen / Beitragsfreistellungen holen

und sogar den richtigen (nicht den, den die Versicherung einem verkaufen möchte) Rückkaufswert nach heutigem Recht berechnen lassen.

Hallo Patric,

ich habe genau das gleiche Thema schon gehabt bei meiner RV. Hier hätte ich auch erhebliche steuerliche Nachteile gehabt. Doch Gott sei Dank hat mir ein Bekanter von der Beitragsübernahme erzählt,die in meinen Augen viel bessere Alternative zur Beitragsfreistellung. Die Freie Verbraucherhilfe (www.beitragsfrei.verbraucher-hilfe.eu) hat mich beim Antragsverfahren auf Beitragsübernahme unterstützt. Die Verscherungsbeiträge wruden mir übernommen und ich muss die nicht mehr selber bezahlen. Eine super Sache!

Gruß
Mathias