Fondsgebundene Rentenversicherung nach 2005. Wie angeben?

Hallo,
ich habe eine Fondsgebundene Rentenversicherung als Direktversciherung. Folgende Angaben:

  • Fondsgebundene Rentenversicherung
  • Entgeldumwandlung
  • Abschluss nach 01.01.2005 (Januar 2008)
  • Mit Kapitalwahlrecht
  • Vermögendwirksame Leitungen fließen hinein + Steuerersparnis + Zuschuss vom Arbeitgeber.
  • Beitragszahlung monatlich

Frage: Kann ich diese Vorsorgeaufwendung noch auf meiner Steuererklärung 2009 angeben auf der Anlage „Vorsorgeaufwendungen“? Oder ist dies nur für Versicherungen möglich, die vor 01.01.2005
abgeschlossen wurden?

Des weiternen habe ich einen Bausparvertrag: es fließen jeden Monat Beiträge aus meinem Gehalt hinein. Kann ich diesen Angeben (keine VL werden eingezahlt).

MFG

Da solltest du doch am besten deinen Steuerberater fragen! Bausparverträge kannst du gar nicht angeben und die Direktversicherung ist ja schon „gefördert“ und nicht mehr steuerlich absetzbar. Außerdem sind deine „Vorsorgeaufwendungen“ doch eh schon bis
zur Höchstgrenze ausgereizt mit deiner GRV, oder etwa nicht?
Ich bin mir aber nicht sicher. Bin kein Steuerexperte.
Gruß
Dennis

Hallo,

sorry, hierauf kann ich keine verbindliche Auskunft geben. Da ich Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung bin und nur im Bereich gesetzlicher Renten nähere Infos habe, würde ich empfehlen, dass Sie einen Steuerberater oder Ihre Bank/Fondsgesellschaft fragen.

Viele Grüße

Peter Diegel

Wie aus dem Profil ersichtlich, werden anonyme Anfragen nicht mehr beantwortet. Ein Minimum an Höflichkeit und Umgangsformen kann man wohl erwarten.
Ich bitte um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Heydeck

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Heydeck & Partner

  • Jutta Heydeck, Horst Heydeck -
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    Zuständige Aufsichtsbehörde:
    Industrie und Handelskammer Hannover,
    Schiffgraben 49, 30175 Hannover
    Registrierungsnummer: D - QF5F-KYTPJ-95

Schlichtungsstellen.
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www.versicherungsombudsmann.de
Für die private Kranken- und Pflegeversicherung:
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstr. 13, 10117 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Hallo,

einfach alles angeben im Rahmen der Höchstsätze und wenn es dem F-Amt nicht passt dann können die immer noch streichen!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
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und nach Vereinbarung

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www.thomas-wolter.eu
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Guten Tag,

leider nurr kurz:
a) Direktversicherung kann nicht steurlich geltend gemacht werden.
b) Bausparvertrag aus Arbeitentgelt bezahlt??? Ich gehe davon aus, dass er vom Nettogehalt gezahlt wird. ALles andere wäre untypisch. Dann ist er wie jeder andere BS anzuwenden. Auch steuerlich.

Hinweis: Dies ist weder eine Rechts- noch Steuerberatung. Wenden Sie sich an einen Steurberater.

Grüße
Esser