Verbraucherzentrale
Hallo Koketka,
echt kompliziert deine Angelegenheit.
Zunächst zu dem Missverständnis mit den unterschiedlichen ISIN. Der Pioneer Fonds, der in meiner Quelle als Nachfolger des NORDRENT Spezial genannt wurde, unterscheidet sich nicht von dem in deiner Rentenversicherung ausgewiesenen Fonds. Bei Ersterem werden allerdings alle Gewinne aus den Anteilen ausgeschüttet, bei dir wird der Gewinn einbehalten und reinvestiert.
Da ich -trotz deiner zahlreichen Informationen- noch nicht alles überblicken kann und aufgrund der Fehler während der Verkaufsberatung, möchte ich dir empfehlen dich bei der Verbraucherzentrale expliziter beraten zu lassen.
Zwar musst du dafür einen kleinen Beitrag bezahlen. Dies ist jedoch die unabhängige Beratung wert.
Die Verbraucherzentrale kann dich dabei unterstützen dich bei deiner Bank über die Falschberatung zu beschweren. Außerdem können Sie dir bei der Entscheidung helfen, wie du jetzt mit der Rentenversicherung umgehen solltest.
Vorab kann ich dich informieren, dass der PIONEER GLOBAL HIGH YIELD in Unternehmensanleihen. Grundsätzlich sind Aktien zwar riskanter als Unternehmensanleihen, da der Fonds allerdings vor allem in Hochzinsanleihen (=„HIGH YIELD“) investiert, ist dieser aus meiner Sicht riskanter.
Im Vergleich zu einer jeweiligen Vergleichsgruppe wird der NORDGLOBAL im Bereich Kapitalerhalt (=RISIKO) nur im Mittelfeld und der HIGH YIELD sogar ganz unten eingestuft (QUELLE: OnVista.de/ "Lipper Leaders).
Renten- und Lebensversicherungen bieten üblicherweise zu Beginn einen ziemlich niedrigen Rückkaufswert an, da zum Beispiel Verkaufsprovisionen am Gesamtwert gemessen werden, am Anfang anfallen und bei Kündigung nicht zurück verlangt werden können.
Aus diesem Grund würde ich zumindest die Möglichkeit, den Vertrag „beitragsfrei zu stellen“ prüfen. Auch hier kann dir sicher die Verbraucherzentrale weiter helfen.
Die möglichen Optionen zum Wechsel der Fonds (d.h. die richtigen Namen) sollte dir deine Versicherung mitteilen.
Hoffe ich schreibe verständlich,
gruss,
markus
PS: „Erlebensfallbonus“ bedeutet meines Erachtens, dass du am Tag der Ausschüttung, dem Tag an dem der Todesfallschutz ausläuft, einen Bonus bekommst.