Fondsgebundene RV richtig kündigen

Hallo,

A möchte seine fondsgebundene Rentenversicherung, die im Juli 2000 abgeschlossen wurde, zum mächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Leider A die folgenden Punkte unklar:
1.) Wenn A am Montag das Schreiben aufsetzt und das Schreiben am Dienstag eingeht, wie berechnet sich die Summe, die an A ausgezahlt werden muss? D.h. an welchem Tag wird der Rückkaufswert ermittelt?
2.) Was wird von dem Betrag noch abgezogen, bevor es auf dem Konto von A landet?

Kurz einige Auszüge aus dem Vertrag:

(1) Bei Kündigung erhalten Sie einen vertraglich festgelegten Rückkaufswert, vermindert um eventuell rückständige Beträge.

(2) Als Rückkaufswert erhalten sie die Rückvergütung, ggf. vermindert um einen Selektionsabschlag.

(3) Die Rückvergütung entspricht nicht der Summe der von ihnen eingezahlten Beträge, sondern dem Geldwert des Deckungskapitals zum Kündigungszeitpunkt vermindert um einen als angemessenen angesehenen Abzug in Prozent der Beitragssumme (0-3% je nach Kündigungszeitpunkt).

Sie können ihre Versicherung jederzeit - jedoch nur vor Beginn der Rentenzahlung - zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode [Anm: Was heißt das?], frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahres, schriftlich kündigen. Nach Kündigung erhaltren sie einen vertraglich festgelegten Rückkaufswert, vermindert um eventuell rückständige Beiträge.
Anstelle einer Kündigung können sie bei beitragspflichtigen Versicherung von der Beitragszahlungspflicht befreit werden.

Sie können ihre fondsgeb. Rentenversicherung durch schriftliche Erklärung mit Frist von einem Monat zum Schluss einer jeden Versicherungsperiode, frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahres, in eine konventionelle Rentenversicherung umwandeln.

Herzlichen Dank!

Nachtrag
Sollte A in seinem Kündigungsschreiben darauf aufmerksam machen, dass laut BGH Urteil aus dem Jahr 2005 dem Versicherten im Falle einer vorzeitigen Kündigung ein Mindestrückkaufswert in Höhe von 50 % des ungezillmerten Deckungskapitals zusteht und damit die Abschlusskosten und Stornogebühren nicht in voller Höhe von den ersten Beiträgen abgezogen werden dürfen, sondern über die gesamte Laufzeit verteilt werden müssen? A hat gelesen, dass gerade bei Verträgen aus den Jahren vor 2002 häufig nicht nach diesem Schema vorgegangen wurde. Allerdings ist A dies nur bei fondsgebundenen Lebensversicherungen bekannt.

Hallo, diese Fragen sollten sinnvollerweise dem Versicherungsunternehmen gestellt werden. Dort kann man auch die Höhe des Rückkaufswertes zum Zeitpunkt X erfragen.

Die laufende Versicherungsperiode ist üblicherweise das Versicherungsjahr. das heißt, der Rückkaufswert zum Jahresende wird abgezinst und um ausstehende Beiträge gekürzt, ausgezahlt. Auf fondsgebundene Versicherungen passt das allerdings nur beschränkt, weil heute keiner den Wert zum Jahresende kennt.

Die Urteile sind dem Versicherer sicher bekannt. Ob dieses Urteil (zu konventionellen Lebens- und Rentenversicherungen) hier anwendbar ist, ist so nicht zu beantworten.

Warum soll überhaupt gekündigt werden ?

Gruss

Barmer

Gesamte Laufzeit = falsch
Verteilung auf die ersten 5 Jahre wäre richtig.

Vielen Dank schon einmal.

Wenn es 5 Jahre lautet, dann ist es ja egal, da die Versicherung eh schon mehr als 5 Jahere läuft.

A zahlt übrigens monatlich ein. Ist die Versicherungsperiode dann nicht monatlich? Ich dachte, dass dann der Zeitpunkt der Ermittlung des Rückkaufswerts der Monatserste oder so ist? Ich dachte, es würde Praktiken geben, die bei den meisten Versicherungen gelten und habe deshalb gefragt. A vertraut seinem Versicherungsgeber nicht mehr und wollte sich vorher selbst schlau machen.

Die Versicherung soll gekündigt werden, da A keine rentengebundene Versicherung will. Wollte er auch nie, die Versicherung haben seine Eltern abgeschlossen, unwissend, was das genau bedeutet.

Vielen Dank schon einmal.

Ja, gerne.

Wenn es 5 Jahre lautet, dann ist es ja egal, da die
Versicherung eh schon mehr als 5 Jahere läuft.

Ich bin überhaupt kein Freund von den allermeisten fondsgebundenen Rentenversicherungen. Aber im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Du die Vertriebskosten schonmal getilgt hast. Jetzt aus dem Vertrag auszusteigen richtet natürlich den größtmöglichen Verlust an.

Lieber mal bei der Gesellschaft nachfragen ob man selbst Einfluss nehmen kann welche Fonds gekauft werden und dann einen mit Rentenpapieren wählen.

Vermutlich ist der Vertrag auch noch vor 2005 abgeschlossen und damit komplett steuerfrei in der Auszahlung.

Überstürze nichts und lass Dich gegen ein kleines Honorar von einem Versicherungsberater (Verbraucherzentrale) oder einem wirklich seriös arbeitenden Versicherungsmakler beraten.

A zahlt übrigens monatlich ein. Ist die Versicherungsperiode
dann nicht monatlich?

Nein, die ist jährlich. ABER bei Lebensversicherungsverträgen (dazu zählen auch Rentenversicherungen) kannst du nach Ablauf vom ersten Jahr immer zur nächsten BEITRAGSfälligkeit kündigen. Da du monatlich zahlst, kannst du auch monatlich kündigen.

Ich dachte, dass dann der Zeitpunkt der
Ermittlung des Rückkaufswerts der Monatserste oder so ist? Ich
dachte, es würde Praktiken geben, die bei den meisten
Versicherungen gelten und habe deshalb gefragt. A vertraut
seinem Versicherungsgeber nicht mehr und wollte sich vorher
selbst schlau machen.

Die Versicherung soll gekündigt werden, da A keine
rentengebundene Versicherung will. Wollte er auch nie, die
Versicherung haben seine Eltern abgeschlossen, unwissend, was
das genau bedeutet.

Wie gesagt, denk nochmal über meinen Ratschlag nach.

Viele Grüße

Claude Burgard
Fachwirt Versicherungen / Finanzen (IHK)
unabhängiger Versicherungsmakler

http://www.versicherung-saarbrücken.de

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Hallo,

Vielen Dank schon einmal.

A zahlt übrigens monatlich ein. Ist die Versicherungsperiode
dann nicht monatlich? Ich dachte, dass dann der Zeitpunkt der
Ermittlung des Rückkaufswerts der Monatserste oder so ist? Ich
dachte, es würde Praktiken geben, die bei den meisten
Versicherungen gelten und habe deshalb gefragt. A vertraut
seinem Versicherungsgeber nicht mehr und wollte sich vorher
selbst schlau machen.

Rentenversicherungen kann man zum übernächsten Monats-Ersten kündigen und zu diesem Zeitpunkt wird dann auch der Rückkaufswert berechnet.

Die Versicherung soll gekündigt werden, da A keine
rentengebundene Versicherung will. Wollte er auch nie, die
Versicherung haben seine Eltern abgeschlossen, unwissend, was
das genau bedeutet.

Fast alle Rentenversicherungen können zum Ablauftermin als Kapital ausgezahlt werden. Wenn der Abschluss vor 2005 erfolgte, steuerfrei.

Daher meine Frage, wie kommt A darauf, dass die Zahlungen als mtl. Renten erfolgen müssen ? Steht dies so in den Versicherungsbedingungen ?

Gruß Merger

Wo kann man denn mit so einer Frage hingehen und darf davon ausgehen, neutral beraten zu werden? In meiner Nähe befindet sich ein Versicherungsmakler, dessen Beratungsleistung kostenlos ist. Allerdings wird er auch aus den Prämien der Versicherungsunternehmen bezahlt, für die er tätig ist. Bei einer Auflösung der Versicherung wird es doch wahrscheinlich nichts verdienen und mir dann irgendetwas andrehen, sodass er mit mir etwas verdient, oder?

Die Versicherung ist ja eine fondsgebundene RENTENversicherung. Die Eltern von A allerdings wollten damals eine Geldanlage für das Studium von A abschließen. A hat sein Studium bisher zwar weitestgehend selbst finanzieren können, allerdings braucht er nun das Geld um sein Studium abschließen zu können. A’s Eltern wurden damals falsch beraten, haben einfach blauäugig auf den Rat des Versucherungsagenten vertraut. A versucht jetzt, den Schaden, der entstanden ist, weitestgehend zu begrenzen.

Die Versicherung ist ja eine fondsgebundene
RENTENversicherung. Die Eltern von A allerdings wollten damals
eine Geldanlage für das Studium von A abschließen.
A hat sein
Studium bisher zwar weitestgehend selbst finanzieren können,
allerdings braucht er nun das Geld um sein Studium abschließen
zu können. A’s Eltern wurden damals falsch beraten, haben
einfach blauäugig auf den Rat des Versucherungsagenten
vertraut.

Vor 2005 waren auch Fondsrentenversicherung für Ausbildungszwecke an der Tagesordnung. Wenn der Vertrag z.B. bis zum 25. Lebensjahr des Kindes abgeschlossen wurde, sehe ich keine Falschberatung.

Wenn die Ablaufleistung allerdings z.B. auf das 60. Lebensjahr festgelegt wurde, müsste selbst jeder Laie erkennen können, dass es sich nie um eine Aubildungsversicherung handeln kann.

A versucht jetzt, den Schaden, der entstanden ist,
weitestgehend zu begrenzen.

dies kann hier niemand beantworten, da wir weder die einzelnen Fonds,
noch das derzeitige Fonds-Guthaben noch die Vertragsbedingungen kennen.
Viele Rentenversicherungen wurden ausgelgt, dass zum Vertragsablauf eine hohe Ablaufsumme zur Verfügung steht.

Ich empfehle, einfach einmal den Rückkaufswert z.B. zum 01.01.2013 berechnen lassen. Danach ist es einfacher eine Entscheidung zu treffen.

Gruß Merger

Damit er eben für seine Beratung honoriert wird solltest du ihm ein Honorar anbieten. Das liegt so zwischen 100-150 EUR/Stunde + MwSt. für eine derartige Beratung.

Damit kaufst Du Dir auch die Haftung des Maklers ein. Berät er Dich zu SEINEM und nicht zu DEINEM Vorteil, so kannst du ihn auch nachträglich dafür belangen.

Deshalb schrieb ich auch was von Seriösität …

Grüße
CB

Die Verbraucherzentralen bieten ja auch Beratungen an. Sind diese vielleicht in meinem Fall ausreichend?

Die Verbraucherzentralen bieten ja auch Beratungen an. Sind
diese vielleicht in meinem Fall ausreichend?

Wenn derjenige der berät zumindest eine Ausbildung in Richtung Finanzen hat (Banken/Versicherungen), dann könnte das hinhauen.

Bitte beachten: nicht jeder Makler ist für solch eine Vertragsprüfung geeignet.

In solch einem Fall würde ich dann schon einen Versicherungsberater vorziehen.

http://www.bvvb.de/Content.aspx?content=12

Gruß Merger

Ein Versicherungsberater hört sich ja auch gar nicht so schlecht an. Er kann mir ja nichts verkaufen. Hat er denn in der Regel einen guten Überblick über ggf. alternative Vertragsmöglichkeiten, also z.B. raus aus des Fondsgebundenheit zu kommen? Im Zweifelsfall kommt aber weiterhin die Kündigung in Betracht, da meine Eltern das Bestehen des Vertrags mit dem Versicherungsunternehmen sehr belastet und sie natürlich Schuldgefühle haben, weil sie sich damals auf den Vertreter so blind verlassen haben.

Wie sieht denn ein übliches Honorar für meinen Fall aus? Als Student kann ich mir so etwas eigentlich nicht leisten.

Ein Versicherungsberater hört sich ja auch gar nicht so
schlecht an. Er kann mir ja nichts verkaufen. Hat er denn in
der Regel einen guten Überblick über ggf. alternative
Vertragsmöglichkeiten, also z.B. raus aus des
Fondsgebundenheit zu kommen?

Deine Informationen trifften aber stark auseinander.
Scheinbar, weißt Du selbst nicht was Du willst.

Im Zweifelsfall kommt aber
weiterhin die Kündigung in Betracht, da meine Eltern das
Bestehen des Vertrags mit dem Versicherungsunternehmen sehr
belastet und sie natürlich Schuldgefühle haben, weil sie sich
damals auf den Vertreter so blind verlassen haben.

Warum sollten Deine Eltern Schuldgefühle haben.
Informiere uns doch zuerst einmal über den Tarif, bei welchem Versicherer und wie lange der Vertrag läuft.

Wie sieht denn ein übliches Honorar für meinen Fall aus? Als
Student kann ich mir so etwas eigentlich nicht leisten.

Ist doch nicht so schwer, einen Vers.Berater aus der Liste heraus zu suchen und eine Anfrage über die Höhe des Betrages zu stellen.