Hallo,
A möchte seine fondsgebundene Rentenversicherung, die im Juli 2000 abgeschlossen wurde, zum mächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Leider A die folgenden Punkte unklar:
1.) Wenn A am Montag das Schreiben aufsetzt und das Schreiben am Dienstag eingeht, wie berechnet sich die Summe, die an A ausgezahlt werden muss? D.h. an welchem Tag wird der Rückkaufswert ermittelt?
2.) Was wird von dem Betrag noch abgezogen, bevor es auf dem Konto von A landet?
Kurz einige Auszüge aus dem Vertrag:
(1) Bei Kündigung erhalten Sie einen vertraglich festgelegten Rückkaufswert, vermindert um eventuell rückständige Beträge.
(2) Als Rückkaufswert erhalten sie die Rückvergütung, ggf. vermindert um einen Selektionsabschlag.
(3) Die Rückvergütung entspricht nicht der Summe der von ihnen eingezahlten Beträge, sondern dem Geldwert des Deckungskapitals zum Kündigungszeitpunkt vermindert um einen als angemessenen angesehenen Abzug in Prozent der Beitragssumme (0-3% je nach Kündigungszeitpunkt).
Sie können ihre Versicherung jederzeit - jedoch nur vor Beginn der Rentenzahlung - zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode [Anm: Was heißt das?], frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahres, schriftlich kündigen. Nach Kündigung erhaltren sie einen vertraglich festgelegten Rückkaufswert, vermindert um eventuell rückständige Beiträge.
Anstelle einer Kündigung können sie bei beitragspflichtigen Versicherung von der Beitragszahlungspflicht befreit werden.
Sie können ihre fondsgeb. Rentenversicherung durch schriftliche Erklärung mit Frist von einem Monat zum Schluss einer jeden Versicherungsperiode, frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahres, in eine konventionelle Rentenversicherung umwandeln.
Herzlichen Dank!