Hallo,
inwiefern müssen Rückvergütungen aus steuerlich begünstigten Verträgen beim Finanzamt gemeldet werden? Ein Fall wäre zum Beispiel der Rabatt von einem Fondsvermittler bei einem fondbasierten Riesterrentenvertrag. Hier werden ja teilweise Beträge wiederausgezahlt. Hier könnte man evtl. einen höheren Beitrag als das gesetzlich geforderte Minimum einzahlen. Wo bekommt man weitere Infos?
Viele Dank
inwiefern müssen Rückvergütungen aus steuerlich begünstigten
Verträgen beim Finanzamt gemeldet werden? Ein Fall wäre zum
Beispiel der Rabatt von einem Fondsvermittler bei einem
fondbasierten Riesterrentenvertrag.
Mein Fondsvermittler, der mir Rabatt auf meinen Riester-Fondssparplan durch Provisionsrückvergütung gewährt, hat mich diesbezüglich netterweise aufgeklärt. Die Rückvergütung ist als vorzeitige Auszahlung aus einer geförderten Altersvorsorge in Anlage R, Zeile 44 anzugeben. Bis zu einem Betrag von 102 Euro bleibt diese Auszahlung allerdings steuerfrei, da es für Rentenzahlungen einen Werbungskostenpauschbetrag in dieser Höhe gibt.
Eigentlich ein guter Deal, die Einzahlung dieser dann zurückerstatten Gebühren kann man ja voll absetzten, aber diese Rückzahlung bleibt innerhalb der 102 Euro steuerfrei
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Grüße,
Sebastian
Danke für die Antwort. Wäre es nicht auch möglich, dass jemand der einen Riesterfonssparplan über einen Vermittler abschließt einfach mehr als das gesetzlich geförderte Minimum einzahlt. Z.B. genau das mehr was man später wieder ausgezahlt bekommt. Dann würde man ja quasi nur eingezahlte Beträge zurückbekommen.