Fordert arbeitgeber beim alten arbeitgeber

… arbeitszeiten an?
der jetzige arbeitgeber hatdie eingruppierung (gehaltstabelle)aufgrund der angaben und zeugnisse berechnet. fordert er bei alten arbeitgebern die zeiten zusätzlich an, nimmt also kontakt mit ihnen auf?( das ist ca. 10 jahre und länger her)
oder verlässt er sich voll und ganz auf die angaben/zeugnisse?

der jetzige arbeitgeber hatdie eingruppierung
(gehaltstabelle)aufgrund der angaben und zeugnisse berechnet.

Mir ist für den geschilderten Fall unklar, was eine Eingruppierung, also Arbeitzplatz- bzw. Tätigkeitsbeschreibung, neben Fähigkeiten, Erfahrung usw. mit Arbeitszeiten (9-14.30, Zweischicht) zu tun haben soll?

oder verlässt er sich voll und ganz auf die angaben/zeugnisse?

Es ist ein offenes Geheimnis, dass manch AG bei der ehem. Fa. nachfragt. Gerade dann, wenn ihm da etwas ungereimt erscheint.

G imager

Servus,

es geht hier mutmaßlich nicht um Arbeitszeiten, sondern um die jeweilige Dauer der Beschäftigung (auch wenn mir ein bissel schleierhaft ist, warum die nicht in einem Arbeitszeugnis steht). Es gibt Tarifverträge (z.B. TVÖD), bei denen diese in Anlehnung an das „Dienstalter“ bei der Beamtenbesoldung eine Rolle spielen.

Wenn dem so sein sollte, tut ein Arbeitnehmer gut daran, sich vor irgendwelchen Flunkereien kundig zu machen, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Schwindel auffliegt.

Schöne Grüße

MM