Forderung an DSL-Reseller zu verschenken

Problem: DSL-Anbieter hat eine Leistung angeboten und verkauft, die technisch nicht zu erbringen war. Dies wurde est nach ca. einem Jahr festgestellt. Eine Rückforderung überzahlter Beiträge wird ignoriert.
Frage: Ein Prozess mit anwaltlicher Vertretung steht in keinem Verhältnis zur Forderung (ca. 300 €), so dass man i.d.R. resigniert die Sache auf sich beruhen lässt.
Idee: Verschenken der Forderung an (wen?), der die Angelegenheit verfolgt, damit der Anbieter mit dieser Frechheit nicht davon kommt.
Denke, dass viele in vergleichbaren Situationen sind, sich masslos ärgern und liebend gerne auf eine solche Lösung zurückgreifen würden (der erfolgreiche Forderungs-Verfolger kann ja eine spende an eine gemeinnützige Organsiation draus machen).
Wer hat Erfahrung oder weiss was?

Frage: Ein Prozess mit anwaltlicher Vertretung steht in keinem
Verhältnis zur Forderung (ca. 300 €)

Ich wundere mich immer über solche Sätze. Wie viel Geld müssen Leute haben, die 300 Euro als Lapalie abtun, für die es sich nicht zu klagen lohnt. Ich würde für sehr (!) viel weniger Geld eine Klage anstrengen, wenn es nötig wäre.

Idee: Verschenken der Forderung an (wen?), der die
Angelegenheit verfolgt, damit der Anbieter mit dieser
Frechheit nicht davon kommt.

Eine lustige Idee. Aber natürlich machbar.

Denke, dass viele in vergleichbaren Situationen sind, sich
masslos ärgern und liebend gerne auf eine solche Lösung
zurückgreifen würden

Ich denke, die meisten hätten das Geld lieber selbst.

Wer hat Erfahrung oder weiss was?

Mir kannst du die Forderung gern abtreten, wenn du denn alles darlegen kannst, was nötig ist, damit ich sie durchsetzen kann. Aber Vorsicht: Ich lass dich dann notfalls als Zeuge laden.

-)

Levay

Moien

Problem: DSL-Anbieter hat eine Leistung angeboten und
verkauft, die technisch nicht zu erbringen war.

Ist in dem frei erfundenen Vertrag evtl. ein „bis zu“ vor der Geschwindigkeitsangabe? Dann erledigt sich der Rest der Frage.

cu

hallo Moien

nein, nicht bis zu, der Anbieter nennt in der Auftragsbestätigung einen Anschluss „DSL-2000 mit 1536 KB“.

Moien

nein, nicht bis zu, der Anbieter nennt in der
Auftragsbestätigung einen Anschluss „DSL-2000 mit 1536 KB“.

Dann sollten die Jungs sich einen neuen Juristen besorgen. Die Formulierung verpflichtet zu einer 1536KB Leitung und das ist schlecht.

cu