Forderung an einen verurteilten Betrüger

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

folgenden Sachverhalt möchte ich schildern:

Im Jahr 2006 buchte ich eine Ferienwohnung für eine Zeit von vierzehn Tagen, welche von einer Privatperson über ein Internetportal angeboten wurde.

Der Gesamtreisepreis wurde von mir mittels Überweisung im Voraus gezahlt.

Kurz darauf informierte mich ein Mitarbeiter des o.g. Internetportals über die offensichtlich betrügerische Vorgehensweise bei der Ferienhaus-/Ferienwohnungsvermietung durch den Privatanbieter.

Daraufhin stornierte ich die Buchung (des nicht vorhandenen Objekts) und forderte ohne Erfolg mein Geld zurück.

In Folge erstattete ich am Polizeirevier meines Heimatorts Strafanzeige wegen Betrugs.
In weiterer Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft Chemnitz und Bonn konnte ich in Erfahrung bringen, dass das Strafverfahren als Teil eines Sammelverfahrens bei der Staatsanwaltschaft Kassel gegen die Person geführt wird.
Auf Nachfrage zum Stand der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft Kassel vom August 2007 wurde mitgeteilt, dass die Ermittlungen noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden.

In den darauf folgenden Monaten und Jahren erhielt ich zum beschriebenen Fall von den ermittelnden Behörden keinerlei weitere Informationen.

Über ein Internetforum, in welchem die Betrugsfälle der Person thematisiert wurden, konnte ich in Erfahrung bringen, dass der in seinen Vermieteranzeigen und Schriftverkehr angegebene Name ein Alias - Name ist und das sich die Person der Strafverfolgung offensichtlich durch Untertauchen entzieht.

Unlängst konnte ich im Forum erfahren, dass die Person ermittelt, festgenommen sowie zu einer Haftstrafe verurteilt worden sei, worauf ich die Staatsanwaltschaft Kassel erneut um Auskunft zum Fall befragte.
Daraufhin bestätigte die Ermittlungsbehörde die Verurteilung der Person (tatsächl. Name inzwischen bekannt).

Ich bitte Sie nun zu prüfen, ob und wie es möglich wäre, rechtlich gegen die o.g. Person vorzugehen. Ziel wäre der Ersatz des gezahlten Reisepreises.

Im Voraus vielen Dank !

Guten Abend,

wichtig ist, dass Sie Strafanzeige gestellt haben, denn nach einer bestimmten Frist ist das nicht mehr möglich.
Leider ist es so, dass Sie wahrscheinlich umsonst auf Ihr Geld warten. Selbst wenn der Beschuldigte gefasst wird, kann es sein, dass er pleite ist.
Bleiben Sie trotzdem dran. Ich rate Ihnen, einen Anwalt zu nehmen. Möglicherweise dauert der Prozess länger als erwartet, weil solche Typen ziemlich gerissen sind. Wenn Sie schon kein Geld zurück bekommen, sollte er wenigstens bestraft werden.

Viel Erfolg!
Gruß Katja

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Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Leider kann ich da nicht weiter helfen.

Viel Glueck!

Hi
privatrechtliche Forderungen können auch gegen Strafgefangene geltend gemacht werden.
Ein evtl. Urteil gilt dann über mW 30 Jahre.
Nähere auskunft erteilt jeder anwalt.

Gruß
HaweThie

Natürlich können sie jetzt im Wege einer Zivilklage versuchen, die bereits geleisteten Zahlungen zurück zu erhalten. Da der Anbieter die versprochenen Leistungen nicht erbracht hat, dürfte das Urteil auch zu ihren Gunsten ausfallen.

Frage ist, ob ihnen das etwas nützt, wenn der Mann im Gefängnis sitzt und man das Geld nicht eintreiben kann.
Sie sollten sich also genau überlegen, ob ihnen die mit einem solchen Zivilprozess verbundenen Kosten und der Aufwand es wert sind.
Da der Beklagte mittellos sein dürfte, nützt es ihnen nämlich im Zivilrecht nichts, wenn sie gewinnen. Die anfallenden Kosten für ihren Rechtsanwalt und ggf. auch die Gerichtskosten bleiben bei Zahlungsunfähigkeit der Gegenpartei nämlich an ihnen hängen.
Anderseits haben sie dann einen für lange Jahre vollstreckbaren Titel in der Hand, wenn der Betrüger später vielleicht doch noch mal zu Geld kommt.

Hier sollten sie sich also vor einer Klage gründlich von einem Rechtstanwalt beraten lassen.

Mfg
Martin Wagener

Ob Betrüger oder Normalbürger, Forderungen dieser Art werden auf dem zivilrechtlichen Wege geltend gemacht und auch einem inhaftierten Betrüger kann eine Klage oder ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden. Nur: Wenn der Mensch nicht zahlen kann, bringt eine Klage (oder ein Mahnbescheid) auch nichts als Ihnen zusätzliche Kosten.