Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
folgenden Sachverhalt möchte ich schildern:
Im Jahr 2006 buchte ich eine Ferienwohnung für eine Zeit von vierzehn Tagen, welche von einer Privatperson über ein Internetportal angeboten wurde.
Der Gesamtreisepreis wurde von mir mittels Überweisung im Voraus gezahlt.
Kurz darauf informierte mich ein Mitarbeiter des o.g. Internetportals über die offensichtlich betrügerische Vorgehensweise bei der Ferienhaus-/Ferienwohnungsvermietung durch den Privatanbieter.
Daraufhin stornierte ich die Buchung (des nicht vorhandenen Objekts) und forderte ohne Erfolg mein Geld zurück.
In Folge erstattete ich am Polizeirevier meines Heimatorts Strafanzeige wegen Betrugs.
In weiterer Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft Chemnitz und Bonn konnte ich in Erfahrung bringen, dass das Strafverfahren als Teil eines Sammelverfahrens bei der Staatsanwaltschaft Kassel gegen die Person geführt wird.
Auf Nachfrage zum Stand der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft Kassel vom August 2007 wurde mitgeteilt, dass die Ermittlungen noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden.
In den darauf folgenden Monaten und Jahren erhielt ich zum beschriebenen Fall von den ermittelnden Behörden keinerlei weitere Informationen.
Über ein Internetforum, in welchem die Betrugsfälle der Person thematisiert wurden, konnte ich in Erfahrung bringen, dass der in seinen Vermieteranzeigen und Schriftverkehr angegebene Name ein Alias - Name ist und das sich die Person der Strafverfolgung offensichtlich durch Untertauchen entzieht.
Unlängst konnte ich im Forum erfahren, dass die Person ermittelt, festgenommen sowie zu einer Haftstrafe verurteilt worden sei, worauf ich die Staatsanwaltschaft Kassel erneut um Auskunft zum Fall befragte.
Daraufhin bestätigte die Ermittlungsbehörde die Verurteilung der Person (tatsächl. Name inzwischen bekannt).
Ich bitte Sie nun zu prüfen, ob und wie es möglich wäre, rechtlich gegen die o.g. Person vorzugehen. Ziel wäre der Ersatz des gezahlten Reisepreises.
Im Voraus vielen Dank !