Ich habe mit einer Vertriebsfirma (Einzelfirma) zusammengearbeitet auf Provisionsbasis. Den Vertrag sollte ich erhalten, was jedoch nie geschah. Ich erhielt jedoch 4 Monate lang eine Provisionsabrechnung. Für den 5. Monat nur noch für den halben Monat.
Man gab mir zu verstehen, daß meine Arbeit (Neukundenaquise) nicht den Vorstellungen entsprochen habe.
Ich hatte mehrfach mündlich, wie schriftlich darauf hingewiesen, daß wohl dennoch eine Kündigung zu erfolgen hätte und Fristen eingehalten werden müßten. Es wird nachweilsich noch heute mit einigen von mir auirierten Kunden Umsatz getätigt.
Ich erhielt keine Antwort, auch nicht als ich mit Rchtsanwalt drohte.
Ich rechnete gemäß HGB § 84 ff. meine Forderung hoch, stellte den Gegenwert in Rechnung und drohte nochmals mit rechtlichen Schritten. Daraufhin erhielt ich einen Briefumschlag mit 4 vordatierten Kleinstschecks (rd. 1/10 meiner Forderung) ohne jeglichen Zusatz bzw. ohne Bemerkung.
Gilt diese Teilzahlung als Forderungsanerkenntnis oder nicht?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Jemand eine Antwort auf die Frage geben könnte.
Anerkenntnis…?
Hallo,
kurz gesagt:
dem Grunde nach wohl schon, der Höhe nach nein.
Es kommt aber darauf an, was Du in deinem Schreiben alles angeführt hast.
Aber es könnte noch Probleme geben:
Vertrag?
Kündigung?
Provisionsanspruch?
Ich hatte bereits im Dezember schriftlich zu einer gütlichen Einigung gemahnt, anfangs Januar nochmals - ohne Reaktion. Daraufhin habe ich Ende Januar wegen Nichtzahlung schriftlich gekündigt bezugnehmend auf HGB § 89a. Soweit es mir möglich war habe ich die Provisionen, wie sie in den Vormonaten bezahlt wurden hochgerechnet und für Nov. + Dez. in Rechnung gestellt zzgl. den Ausgleichsanspruch gem § 89 b berechnet. Für die Zahlung des Gegenwertes habe ich Frist zum 8. Februar gesetzt. Bis dato war die einzige Reaktion die Zusendung 5 vordatierter Schecks - Poststempel 14.02.
Ich überlege, ob ich einen gerichtlichen Mahnbescheid über die Summe einleiten soll.