Forderung auf Schmerzensgeld/Schadensersatz /Klage

Hallo zusammen,

  • Im Sommer 2006 bezieht ein Mieter eine Wohnung (Mietvertrag mit einer Firma - Verwaltung über eine Verwaltungsfirma).

  • Im Sommer/Herbst 2007 treten unterschiedliche Wasserschäden auf, vereinzelte Versuche, das Problem zu beseitigen und Trocknungsreparaturen sind nicht erfolgreich, deshalb immer wieder Feuchtigkeit in der Wohnung. Im Herbst 2007 Mietminderung durch den Mieter. Wohungseigentümer und Verwaltungsfirma sind einverstanden.

  • Im Sommer 2008 wird Wohnung an eine Privatperson (= Vermieter B) (ist nicht der Mieter) verkauft (dem neuen Vermieter sind vorgenannte Probleme nicht bekannt).

  • Erst 2010 findet der Mieter eine neue Wohnung und zieht aus.

  • Vermieter B erhält nun eine Klage übers Amtsgericht vom ehemaligen Mieter. Die Klage beinhaltet Schmerzensgeld, Rückzahlung der Kaution und Schadenersatz. Die Unterlagen für die Kaution liegen Vermieter B nicht vor, sondern sind bei der Verwaltungsfirm. Wohnung ist mittlerweile neu vermietet, dies wurde von der Verwaltungsfirma durchgeführt.

Was muß Vermieter B beachten bzw. wie muß er vorgehen? Bitte um Hilfestellung. Vielen Dank im voraus.

  • Vermieter B erhält nun eine Klage übers Amtsgericht vom
    ehemaligen Mieter. Die Klage beinhaltet Schmerzensgeld,

welche schmerzen bzw. verletzungen sind dem mieter entstanden???

welche schmerzen bzw. verletzungen sind dem mieter entstanden???

Der Mieter hat 2 Grundleiden (Astma-Brochiale und ist sensibel gegen bestimmte Pollen) und durch die Feuchtigkeit und den Schimmelbefall sind diese Grundleiden deutlich verstärkt. Symtome sind ständiger Hustenreiz, gerötete Schleimhaut und Schmerzen in Hals und Mund. Aufgrund der andauernden Beschwerden über ca. 2,5 J. wird das Schmerzensgeld gefordert.

Arztgutachten sind anscheinend gemacht worden, liegen der Anklageschrift jedoch nicht bei.

Hallo Krebschen,

da gibt es nur einen sinnvollen Rat:

Ab zum Anwalt damit.

Gruß

Joschi

da gibt es nur einen sinnvollen Rat:
Ab zum Anwalt damit.

Gibt es hierzu eine bestimmte Art von Anwalt (Fachanwalt), welcher aufgesucht werden soll?

Der Mieter hat 2 Grundleiden (Astma-Brochiale und ist sensibel
gegen bestimmte Pollen) und durch die Feuchtigkeit und den
Schimmelbefall sind diese Grundleiden deutlich verstärkt.

ein problem könnte sein, dass die krankheiten ja schon vor bezug
der wohnung existent waren…

Symtome sind ständiger Hustenreiz, gerötete Schleimhaut und
Schmerzen in Hals und Mund. Aufgrund der andauernden
Beschwerden über ca. 2,5 J. wird das Schmerzensgeld gefordert.

es wird nicht einfach sein darzulegen, dass diese krankheiten
sich nicht auch ohne jene wohnung und deren zustände verschlimmert
hätten - zudem muß ein kranker selbst vorsorgen und darauf achten
in welchem umfeld er lebt…

Arztgutachten sind anscheinend gemacht worden, liegen der
Anklageschrift jedoch nicht bei.

das arztgutachten wird sich nur auf die krankheiten beziehen,
wird sicherlich keinen bezug zu der wohnung herstellen können

gruß
ad

Der Mieter hat 2 Grundleiden (Astma-Brochiale und ist sensibel
gegen bestimmte Pollen) und durch die Feuchtigkeit und den
Schimmelbefall sind diese Grundleiden deutlich verstärkt.

ein problem könnte sein, dass die krankheiten ja schon vor bezug :der wohnung existent waren…

wie gesagt, 2 Grundleiden waren (wahrscheinlich schon vor dem Einzug in die Wohnung) schon da

Symtome sind ständiger Hustenreiz, gerötete Schleimhaut und
Schmerzen in Hals und Mund. Aufgrund der andauernden
Beschwerden über ca. 2,5 J. wird das Schmerzensgeld gefordert.

es wird nicht einfach sein darzulegen, dass diese krankheiten
sich nicht auch ohne jene wohnung und deren zustände verschlimmert
hätten - zudem muß ein kranker selbst vorsorgen und darauf
achten in welchem umfeld er lebt…

Was möchtest du hiermit genau sagen? Wer ist hier in Beweißpflicht - Mieter oder Vermieter B?

So wie du das hier schreibst, hört sich das an, daß der Mieter hiermit nicht durchkommt.

So wie du das hier schreibst, hört sich das an, daß der Mieter
hiermit nicht durchkommt.

  1. bin kein hellseher
  2. jedes gerichtsverfahren ist erstmal offen
  3. weiss ich ja nicht, wer für die schimmelbildung verantwortlich ist

gruß
ad

Gibt es hierzu eine bestimmte Art von Anwalt (Fachanwalt),
welcher aufgesucht werden soll?

Ich würde zu einem Fachanwalt für Mietrecht tendieren, da die Fragen „Verschulden/Minderung bei Schimmelbefalles“, „Rückzahlung der Kaution nach Verkauf“ und „Schadensersatz nach § 536a BGB“ im Mietrecht zuhause sind.

Gruß

Joschi

So wie du das hier schreibst, hört sich das an, daß der Mieter
hiermit nicht durchkommt.

  1. bin kein hellseher
  2. jedes gerichtsverfahren ist erstmal offen
  3. weiss ich ja nicht, wer für die schimmelbildung
    verantwortlich ist

zu 1. das wurde auch nicht erwartet :smile:
zu 2. das ist auch klar
zu 3. das weiß auch Vermieter B nicht

danke trotzdem für deine Hinweise :smile:

Gibt es hierzu eine bestimmte Art von Anwalt (Fachanwalt),
welcher aufgesucht werden soll?

Ich würde zu einem Fachanwalt für Mietrecht tendieren, da die
Fragen „Verschulden/Minderung bei Schimmelbefalles“,
„Rückzahlung der Kaution nach Verkauf“ und „Schadensersatz
nach § 536a BGB“ im Mietrecht zuhause sind.

Hallo Joschi,

sowas hatte ich mir schon gedacht. Vielen Dank für deine hilfreichen Tipps!