angenommen jemand hat am 26.04.14 bei einer örtlichen Autovermietung www.mietbulli.de einen Transporter für einen Umzug gemietet. Bei der Rückgabe werden 8€ für Mehrkilometer in Rechnung gestellt und dies auf dem Übergabeformular notiert, sonst nichts. Würde nun fünf Monate später postalisch eine Forderung über 60€ für eine Sackkarre, die angeblich nicht zurück gegeben ist und Gebühr der Meldeauskunft in Rechnung gestellt werden, könnte man wie vorgehen? Müsste dies auf dem Übergabeprotokoll vermerkt sein, welches unter Zeugen erstellt wird? Würde in diesem Fall ein Anwalt nötig sein, auch wenn keine Rechtschutzversicherung bestehen würde?
ich nehme mal an die Umzugshelfer können bezeugen, dass die Sackkarre dort war wo sie zu sein hat. Also der Kunde Zeugen hat. Und nicht alle Zeugen dem Unternehmen angehören.
Ich hoffe außerdem, dass eine Ausfertigung des Protokolls noch vorhanden ist.
Erst einmal einen Brief schreiben und die Reaktion abwarten
MFG
Widerspruch
Sehr geehrte Autovermietung,
laut Übergabeprotokoll wurde das Fahrzeug vollständig und unbeschädigt übergeben.
Die Zeugen, die dies bestätigen können stehen auch heute noch zur Verfügung und sind bereit dies auch unter Eid zu bestätigen.
Hiermit wird Ihrer Forderung komplett Widersprochen.
die Umzugshelfer können dies bezeugen. Der Umzug wäre auch bereits am 26.04.14 gewesen, also fünf Monate her und die Forderung erst Ende Sep. 14 gestellt.
Ist bei Anmietung eine Sackkarre ausgeliehen und bei Rückgabe nicht als wieder empfangen quittiert worden, schuldet der Mieter sie auch noch. Und dieser Forderungsanspruch des Verleihers besteht 3 Jahre lang.
Ob man für 60 EUR das Risiko eines kostenpflichtigen Mahnbescheids oder einer Zahlungsklage zu tragen bereit ist und mlgw. auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzenbleibt, muss der Mieter schon selbst entscheiden.
Das widerstreitende Zeugenaussagen in der Beweiswürdigung nicht als Gefälligkeitsaussagen bewertet werden und eher nicht den dokumentierten, unterschriebenen Mietunterlagen entgegenstehen dürften, ist hingegen wahrscheinlich.
Ist bei Anmietung eine Sackkarre ausgeliehen und bei Rückgabe
nicht als wieder empfangen quittiert worden, schuldet der
Mieter sie auch noch. Und dieser Forderungsanspruch des
Verleihers besteht 3 Jahre lang.
Wieso? Das hängt ja nicht von der Quittierung ab. Das ist eine reine Beweisfrage. Abgesehen davon stellt sich immer noch die Frage wie die auf die 60,- EUR kommen, war das der Zeitwert einer vermutlich uralten Sackrodel?
Ob man für 60 EUR das Risiko eines kostenpflichtigen
Mahnbescheids oder einer Zahlungsklage zu tragen bereit ist
und mlgw. auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzenbleibt,
muss der Mieter schon selbst entscheiden.
Ja und auch der Vermieter, für den gilt nämlich dasselbe.
Das widerstreitende Zeugenaussagen in der Beweiswürdigung nicht als Gefälligkeitsaussagen bewertet werden und eher nicht
den dokumentierten, unterschriebenen Mietunterlagen
entgegenstehen dürften, ist hingegen wahrscheinlich.
Interessante hellseherische Fähigkeiten. Dass hier wiederum das gleiche für die Gegenseite gilt, hast du vermutlich vergessen.
Das widerstreitende Zeugenaussagen in der Beweiswürdigung nicht als Gefälligkeitsaussagen bewertet werden und eher nicht
den dokumentierten, unterschriebenen Mietunterlagen
entgegenstehen dürften, ist hingegen wahrscheinlich.
Laut Mietunterlagen(Übergabeprotokoll) wurde das Fahrzeug doch ohne Mängel(von den 8km mal abgesehen) zurück gegeben.
Eine fehlende Sackkarre wäre ein Mangel gewesen der im Protokoll hätte stehen müssen.
Die Unterschriebenen Unterlagen sind hier zum Vorteil des Mieters.
zzgl. das, was Du als Gefälligkeitsaussagen bezeichnest,
Selbst bei Gefälligkeit ist eine Aussage unter Eid alles andere als trivial.
Die Helfer haben den Vorteil, dass vielleicht einmal im Jahr einem Umzug helfen und sich gut an das Fahrzeug gut erinnern können während die Mitarbeiter mehrere Dutzend Fahrzeuge pro Tag per Checkliste abarbeiten und die Mitarbeiter sicherlich nicht bereit sind unter Eid auszusagen.
Die Checkliste fällt hier wieder auf. Ein Mitarbeiter ist sicherlich eine Checkliste durchgegangen und hat das Übergabeprotokoll unterschrieben.